Verkehrsbestimmungen und Vorschriften – mit dem Auto durch Europa
Reisen mit dem Auto durch Europa können schön sein. Aber auf Ihrer Fahrt durch verschiedene Länder sollten Sie einiges beachten. Je nach Land herrschen unterschiedliche Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze:
Lichtpflicht gilt in einigen Ländern in Europa auch bei guter Sicht am Tag.
Warnwesten müssen in manchen Ländern für jeden Mitfahrer vorhanden sein.
Es drohen empfindliche Bußgelder.
Unterschiedliche Länder – Unterschiedliche Regeln
Ob Alkoholtester oder Ersatzglühbirne – in vielen europäischen Ländern gelten mitunter seltsame Vorschriften. Während auf Deutschlands Straßen der obligatorische Verbandskasten sowie eine Warnweste und ein Warndreieck genügen, fallen die Verkehrsbestimmungen in unseren Nachbarländern zum Teil ziemlich unterschiedlich aus.
Urlauber:innen, die mit dem eigenen Auto unterwegs sind, sollten sich also vor Fahrtantritt über die im jeweiligen Reiseland geltenden Vorschriften informieren. Ansonsten kann es unter Umständen sehr teuer werden.
Lichtpflicht auch am Tag
Im Gegensatz zu Deutschland, Frankreich und Großbritannien gilt in 22 europäischen Ländern aktuell eine „Lichtpflicht“. Hier müssen Fahrzeuge auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Ansonsten drohen zum Teil empfindliche Bußgelder.
Während in Italien das Fahren ohne Licht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 42 Euro kostet, können in Norwegen schon mal mehr als 180 Euro zusammenkommen.
Zu den anderen Ländern mit Lichtpflicht zählen: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Kroatien und Moldawien gilt die Lichtpflicht am Tag nur in den Wintermonaten (November bis einschließlich März).
Warnwesten für jeden Mitfahrer
Auch die Anzahl der mitzuführenden Warnwesten wird in Europa unterschiedlich geregelt. Während in Deutschland noch eine Warnweste pro Auto verpflichtend ist, muss bei einer Autoreise durch Europa für jede Fahrzeuginsassin und jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste eingepackt werden (dies empfiehlt sich übrigens auch, wenn man auf deutschen Straßen unterwegs ist).
Bußgeldkatalog
Wir informieren Sie über wichtige Regeln der Straßenverkehrsordnung und sagen Ihnen, was wie teuer werden kann.
So fordert zum Beispiel Italien Warnwesten für alle, die an Unfallstellen aus dem Auto aussteigen. Fehlen diese, droht ein Bußgeld ab 42 Euro. In Portugal sind es schon 60 Euro und mehr.
Transportieren Sie Fahrräder hinten an Ihrem Auto oder Wohnmobil, müssen Sie in Italien mit Warntafeln darauf hinweisen. Eine Warntafel für über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung muss aus Metallblech sein und mindestens 50 mal 50 Zentimeter messen. Dasselbe gilt Fahrten in Spanien und Portugal.
Feuerlöscher und Reservereifen nicht vergessen
Vor allem in Osteuropa und Skandinavien kommt auch noch der Feuerlöscher ins Spiel, der zwar häufig nur empfohlen wird, zum Teil jedoch Pflicht ist (zum Beispiel in Bulgarien und Griechenland).
Ersatzreifen müssen Sie in Bosnien-Herzegowina, Slowakei, Spanien und Tschechien im Gepäck haben.
Ersatzbirne, Abschleppseil und Versicherungskarte
Wenn Sie auf Nummer sichergehen wollen, sollten Sie für eine Fahrt durch Europa neben Warnwesten für alle Mitreisenden zusätzlich einen Verbandskasten, zwei Warndreiecke (Türkei und Zypern), Ersatzbirnen für die Scheinwerfer, Abschleppseil (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien), Feuerlöscher sowie Ihre grüne Versicherungskarte einpacken.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, den „Europäischen Unfallbericht“ mitzuführen. Die Pflicht zum Mitführen eines Einwegalkoholtesters in Frankreich, die vor einigen Jahren für Aufsehen sorgte, gilt zwar grundsätzlich weiterhin, allerdings wird kein Bußgeld mehr fällig.
Denken Sie auch an die Vignetten und Mautpflichtige Straßen: In Bulgarien, Österreich, Rumänien, der Republik Moldau, der Schweiz, Slowakei, Slowenien sowie der Tschechischen Republik und Ungarn ist eine Vignette Pflicht. Eine streckenabhängige Maut gibt es unter anderem in Großbritannien, Italien, Frankreich, Portugal und Spanien.
Das Team von MEINRECHT wünscht weiterhin schöne und erholsame Sommerferien und vor allem eine gute Fahrt!
Übrigens: Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, mit dem Sie nicht einverstanden sind, nutzen Sie unser kostenloses Musterformular, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Bei einer Verwarnung haben wir nützliche Hinweise für Sie hier zusammengefasst.
Lasse Paulus
Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.