Wie man Kinder im Auto richtig anschnallt

Lesezeit: 3 minElternReiserecht
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Die Sommerferien stehen bevor. Verreisen Sie mit dem Auto mit Ihren Kindern, ist das richtige Anschnallen wichtig, damit alle sicher ans Ziel kommen. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie beim Anschnallen von Babys und Kleinkindern achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, gelten beim Anschnallen besondere Regeln.

  • Die oder den Fahrer:in trifft eine Fürsorgepflicht für mitfahrende Kleinkinder.

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Höhe der Kopfabstützung. Kleine Kinder wachsen schnell.

Besondere Regeln beim Anschnallen für Kleinkinder und Babys

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die unter 150 Zentimeter groß sind, gelten beim Anschnallen im Auto besondere Regeln. Sie dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur mitfahren, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden. Da haben es Erwachsene, Jugendliche oder auch größere Kinder beim Anschnallen leichter. Sie können einfach die üblichen Sicherheitsgurte anlegen.

Häufig passieren bereits beim Einbau von Kindersitzen und Babyschalen die ersten Fehler. Hier sollte man besonders sorgfältig vorgehen. Selbst der beste Kindersitz nützt nichts, wenn er nicht richtig eingebaut worden ist.

Am besten sitzt das Kind hinten rechts im Auto

Im Normalfall werden Kindersitze mit dem üblichen Gurtsystem oder dem eine hohe Sicherheit bietenden Isofix-System befestigt. Hierbei sind zwingend die Angaben der Hersteller zu beachten. Die sinnvollste Platzierung für den Kindersitz ist im Übrigen hinten rechts oder in der Mitte. So kann das Kind zur Gehwegseite aussteigen.

Die Sorge mancher Eltern, dass sie ihr Kind mit einem zu eng sitzenden Gurt einengen oder verletzen könnten, ist unbegründet. Sie sollten den Gurt an das Kind möglichst straff anlegen. Zwischen Gurt und Körper des Kindes darf nur eine flache Hand passen.

Zu locker sitzende Gurtbänder sollten Sie vermeiden. Bei einer starken Bremsung oder gar einem Unfall kann es zu schweren Verletzungen kommen, da das Kleinkind bei zu lockeren Gurten aus dem Kindersitz heraus- oder mit dem Oberkörper zu weit nach vorne rutschen kann. Hierdurch könnte der Kopf gegen die Rückenlehne des Vordersitzes stoßen.

Fahrer trifft Fürsorgepflicht für mitfahrende Kleinkinder

Darüber hinaus hat die oder der Fahrer:in darauf zu achten, dass das Kind während der gesamten Fahrt richtig angeschnallt ist. Das ist laut den Gerichten bei erwachsenen Mitfahrer:innen anders. Sie tragen demnach selbst Sorge dafür, dass sie richtig angeschnallt sind. Bei sogenannten schutzbedürftigen Mitfahrer:innen (zum Beispiel Kindern) treffe die oder den Fahrer:in eine besondere Führsorgepflicht.

Die Fürsorgepflicht geht sogar so weit, dass die oder der Fahrer:in die Routen so auswählen muss, dass sie oder er sich regelmäßig nach dem Kind umsehen und gegebenenfalls sofort anhalten kann.

In Sonderfällen muss eine Begleitperson die Sicherheit des Kindes gewährleisten.

Kopfstütze und Airbag kontrollieren

Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit die Höhe der Kopfabstützung. Kleine Kinder wachsen schnell. Wenn der Kopf aus der Babyschale herausragt, sollten Sie auf die nächste Größe wechseln.

Und beachten Sie bei Fahrzeugen mit Airbag die Hinweise des Kindersitz- und des Autoherstellers. Bei aktiven Beifahrer-Frontairbags dürfen rückwärts gerichtete Kindersitzsysteme nicht auf dem Beifahrersitz verwendet werden. Hier müssen Sie ansonsten zwingend den Airbag deaktivieren.

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Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

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