Kopfbild Forderungsservice

Was leistet der Forderungsservice?

Seit Jahren sinkt in Deutschland leider die Zahlungsmoral und jeder Fall von verspäteter Zahlung ist für das betroffene Unternehmen ärgerlich und bedeutet zusätzlichen Kapitalbedarf. Damit Sie sich auf Wichtigeres konzentrieren können, bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Forderungsservice an.

So nutzen Sie den Forderungsservice

  • Schadenmelden Small

    01

    Registrierung am Forderungsservice

    Über das MEINRECHT-Kundenportal registrieren Sie sich erstmalig als unser Firmenkunde für den Forderungsservice durch die H&P Forderungsmanagement GmbH.

  • Success small

    02

    Dateneingabe im Forderungsmanagement

    Im Rahmen der Dateneingabe wird ein Vertrag mit der H&P Forderungsmanagement GmbH generiert, den Sie für die Inanspruchnahme des Forderungsservice vor dem Absenden der Daten bestätigen müssen.

  • Testament small

    03

    Datenübermittlung und weitere Bearbeitung

    Im Anschluss an die Datenübermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung, von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihnen bis zur Überweisung des Forderungsbetrags, ausschließlich über H&P.

Grundlegende Informationen

Ablauf des Forderungseinzugs

Über das MEINRECHT-Kundenportal registrieren Sie sich erstmalig als unser Firmenkunde für den Forderungsservice durch die H&P Forderungsmanagement GmbH.

Sodann wird Ihnen ein webbasiertes Forderungsmanagementtool von H&P zur Verfügung gestellt, über welches Sie die konkreten Daten zu Gläubiger, Schuldner und Forderung eingeben.

Im Rahmen der Dateneingabe wird ein Vertrag mit der H&P Forderungsmanagement GmbH generiert, den Sie für die Inanspruchnahme des Forderungsservice vor dem Absenden der Daten bestätigen müssen.

Im Anschluss an die Datenübermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung, von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihnen bis zur Überweisung des Forderungsbetrags, ausschließlich über H&P.

Auch außergerichtliche Einwendungen des Schuldners werden – wenn erforderlich in Zusammenarbeit mit Ihnen – durch H&P bearbeitet.

Bei Nichtzahlung des Schuldners leitet H&P in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Erhebt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch, können Sie die Anwaltskanzlei H&P Rechtsanwälte mit dem weiteren Vorgehen beauftragen. Diese kümmert sich um das gesamte weitere Vorgehen. Sollte ein weiteres Vorgehen über die Anwaltskanzlei H&P Rechtsanwälte nicht gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an MEINRECHT.

Was leistet der Forderungsservice?

In Baustein A und in jeder Kombination, die Baustein A enthält, ist der Forderungsservice inklusive. Hier vermitteln wir eine Serviceleistung zur Beitreibung fälliger, nicht in Frage gestellter (sogenannter unbestrittener) Forderungen.

Leistungen

  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner

  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich Beantragung von Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid inklusive vorherigem Insolvenzcheck

  • Prüfung der Zwangsvollstreckung nach Insolvenz / Prüfung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • Darüber hinaus: Bearbeitung von außergerichtlichen Einwendungen des Schuldners, Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen, Überwachung der Zahlungseingänge und Fremdgeldauszahlung

Partner der ÖRAG
Der Forderungsservice wird durch die H&P Forderungsmanagement GmbH, einem spezialisierten und langjährigen Partner der ÖRAG, durchgeführt. Servicequalität und -zeiten sind an den Kundenservice der ÖRAG angepasst.

Vorteile für den Kunden und Kosten

Im Erfolgsfall ist der Forderungsservice für Sie immer prämienneutral.

Ist die Beitreibung der Forderung durch H&P erfolgreich, müssen Sie lediglich die Mehrwertsteuer für angefallene Gebühren/Auslagen erstatten, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Ist die Beitreibung erfolglos, weil der Schuldner nichts zahlt bzw. die Forderung bestreitet, haben Sie lediglich für die verauslagten Drittkosten, wie bspw. Gerichtskosten und Porto, aufzukommen. Veranlassen Sie selbst den Abbruch der Bearbeitung, so tragen Sie die bis dahin angefallenen Auslagen und Gebühren (nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Unser Dienstleister ist verpflichtet, mit Ihnen im Vorfeld immer die nächsten Schritte abzustimmen, insbesondere, wenn darüberhinausgehende Kosten entstehen.

Wer kann den Forderungsservice nutzen?

Der Forderungsservice ist bereits inklusive im Baustein A und in jeder Kombination, die Baustein A enthält. Hier vermittelt MEINRECHT eine Serviceleistung zur Beitreibung fälliger, nicht in Frage gestellter (sogenannter unbestrittener) Forderungen an.

Als Firmen-Rechtsschutz-Kunde eines der folgenden Partnerunternehmen können Sie die Leistungen des Forderungsservice nutzen:

  • Lippische Landesbrandversicherung

  • Öffentliche Braunschweig

  • Öffentliche Oldenburg

  • ÖSA Versicherungen

  • Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse

  • Provinzial Nord

  • Provinzial Rheinland

  • Saarland Versicherungen

  • Sparkassen-Versicherung Sachsen

  • SV SparkassenVersicherungen

  • Versicherungskammer Bayern

  • Westfälische Provinzial

FAQs zum Forderungsservice

Wir haben Ihnen die wichtigsten Antworten auf möglich Fragen zum Forderungsservice hier zusammengestellt.