Was leistet der Forderungsservice?
Seit Jahren sinkt in Deutschland leider die Zahlungsmoral und jeder Fall von verspäteter Zahlung ist für das betroffene Unternehmen ärgerlich und bedeutet zusätzlichen Kapitalbedarf. Damit Sie sich auf Wichtigeres konzentrieren können, bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Forderungsservice an.
So nutzen Sie den Forderungsservice
01
Registrierung am Forderungsservice
Über das MEINRECHT-Kundenportal registrieren Sie sich erstmalig als unser Firmenkunde für den Forderungsservice durch die H&P Forderungsmanagement GmbH.
02
Dateneingabe im Forderungsmanagement
Im Rahmen der Dateneingabe wird ein Vertrag mit der H&P Forderungsmanagement GmbH generiert, den Sie für die Inanspruchnahme des Forderungsservice vor dem Absenden der Daten bestätigen müssen.
03
Datenübermittlung und weitere Bearbeitung
Im Anschluss an die Datenübermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung, von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihnen bis zur Überweisung des Forderungsbetrags, ausschließlich über H&P.
Grundlegende Informationen
Ablauf des Forderungseinzugs
Über das MEINRECHT-Kundenportal registrieren Sie sich erstmalig als unser Firmenkunde für den Forderungsservice durch die H&P Forderungsmanagement GmbH.
Sodann wird Ihnen ein webbasiertes Forderungsmanagementtool von H&P zur Verfügung gestellt, über welches Sie die konkreten Daten zu Gläubiger, Schuldner und Forderung eingeben.
Im Rahmen der Dateneingabe wird ein Vertrag mit der H&P Forderungsmanagement GmbH generiert, den Sie für die Inanspruchnahme des Forderungsservice vor dem Absenden der Daten bestätigen müssen.
Im Anschluss an die Datenübermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung, von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihnen bis zur Überweisung des Forderungsbetrags, ausschließlich über H&P.
Auch außergerichtliche Einwendungen des Schuldners werden – wenn erforderlich in Zusammenarbeit mit Ihnen – durch H&P bearbeitet.
Bei Nichtzahlung des Schuldners leitet H&P in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Erhebt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch, können Sie die Anwaltskanzlei H&P Rechtsanwälte mit dem weiteren Vorgehen beauftragen. Diese kümmert sich um das gesamte weitere Vorgehen. Sollte ein weiteres Vorgehen über die Anwaltskanzlei H&P Rechtsanwälte nicht gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an MEINRECHT.
Was leistet der Forderungsservice?
In Baustein A und in jeder Kombination, die Baustein A enthält, ist der Forderungsservice inklusive. Hier vermitteln wir eine Serviceleistung zur Beitreibung fälliger, nicht in Frage gestellter (sogenannter unbestrittener) Forderungen.
Leistungen
Außergerichtliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner
Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich Beantragung von Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid inklusive vorherigem Insolvenzcheck
Prüfung der Zwangsvollstreckung nach Insolvenz / Prüfung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Darüber hinaus: Bearbeitung von außergerichtlichen Einwendungen des Schuldners, Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen, Überwachung der Zahlungseingänge und Fremdgeldauszahlung
Partner der ÖRAG
Der Forderungsservice wird durch die H&P Forderungsmanagement GmbH, einem spezialisierten und langjährigen Partner der ÖRAG, durchgeführt. Servicequalität und -zeiten sind an den Kundenservice der ÖRAG angepasst.
Vorteile für den Kunden und Kosten
Im Erfolgsfall ist der Forderungsservice für Sie immer prämienneutral.
Ist die Beitreibung der Forderung durch H&P erfolgreich, müssen Sie lediglich die Mehrwertsteuer für angefallene Gebühren/Auslagen erstatten, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Ist die Beitreibung erfolglos, weil der Schuldner nichts zahlt bzw. die Forderung bestreitet, haben Sie lediglich für die verauslagten Drittkosten, wie bspw. Gerichtskosten und Porto, aufzukommen. Veranlassen Sie selbst den Abbruch der Bearbeitung, so tragen Sie die bis dahin angefallenen Auslagen und Gebühren (nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Unser Dienstleister ist verpflichtet, mit Ihnen im Vorfeld immer die nächsten Schritte abzustimmen, insbesondere, wenn darüberhinausgehende Kosten entstehen.
Wer kann den Forderungsservice nutzen?
Der Forderungsservice ist bereits inklusive im Baustein A und in jeder Kombination, die Baustein A enthält. Hier vermittelt MEINRECHT eine Serviceleistung zur Beitreibung fälliger, nicht in Frage gestellter (sogenannter unbestrittener) Forderungen an.
Als Firmen-Rechtsschutz-Kunde eines der folgenden Partnerunternehmen können Sie die Leistungen des Forderungsservice nutzen:
Lippische Landesbrandversicherung
Öffentliche Braunschweig
Öffentliche Oldenburg
ÖSA Versicherungen
Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse
Provinzial Nord
Provinzial Rheinland
Saarland Versicherungen
Sparkassen-Versicherung Sachsen
SV SparkassenVersicherungen
Versicherungskammer Bayern
Westfälische Provinzial
FAQs zum Forderungsservice
Wir haben Ihnen die wichtigsten Antworten auf möglich Fragen zum Forderungsservice hier zusammengestellt.
Die H&P Forderungsmanagement GmbH mit Sitz in Dresden betreibt die schnelle, zuverlässige und kostengünstige Realisierung Ihrer Forderungen durch neueste technische Lösungen und hochqualifiziertes juristisches Personal.
Sollten Ihrerseits Rückfragen bei der Bearbeitung Ihrer Forderungen auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die H&P Forderungsmanagement GmbH
Email: oerag@hup-forderungsmanagement.de oder Tel: 0351 / 448 48-47
H&P bearbeitet als zugelassener und im Rechtsdienstleistungsregister geführter Rechtsdienstleister gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Ihre offenen Forderungen außergerichtlich, im gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung. Durch die Rechtsanwälte der Kanzlei H&P Prof. Dr. Holzhauser steht Ihnen dazu auch das rechtliche Knowhow für die fundierte Einwendungsprüfung und -bearbeitung zur Verfügung.
H&P arbeitet erfolgsorientiert. Das bedeutet, Ihnen fallen keine Anmeldegebühren, Mitgliedschaftsbeiträge oder Provisionszahlungen an. H&P realisiert die auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) anfallenden Gebühren unmittelbar beim Schuldner unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes. Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird Ihnen mit Abschluss der Bearbeitung lediglich die für vereinnahmte Gebühren anfallende MwSt. als Durchlaufposten für Sie in Rechnung gestellt.
Im Fall uneinbringlicher Forderungen sind von Ihnen lediglich die Auslagen für Dritte (bspw. Gerichtskosten) zu erstatten; Sie haben auch weiter keine Inkassogebühren o.ä. zu tragen. Brechen Sie die Forderungsbetreibung durch H&P auf eigene Initiative ab, kommen ggf. weitere Kosten auf Sie zu, die Sie bitte dem Leistungsverzeichnis unseres Dienstleisters entnehmen.
H&P versucht, Ihre offenen Forderungen so schnell, effektiv und günstig wie möglich für Sie zu realisieren. Dazu wird der Schuldner zunächst außergerichtlich und ggf. auch telefonisch angemahnt. Etwaige Einwendungen des Schuldners werden von qualifizierten Mitarbeiter/-innen bearbeitet sowie werden Ratenzahlungen vereinbart und überwacht. Bleibt der außergerichtliche Kontakt ohne Erfolg, erwirkt H&P für Sie einen Vollstreckungstitel im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens und betreibt daraus die Zwangsvollstreckung.
Die Übernahme streitiger Verfahren, d.h. nach Widerspruch bzw. Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren, kann nach Rücksprache mit MEINRECHT und einer dortigen Entscheidung über den Deckungsschutz individuell vereinbart werden.
Teilzahlungen, etwa bei Ratenzahlungsvereinbarungen, werden gemäß der gesetzlichen Verrechnungsreihenfolge zunächst auf die angefallenen Kosten und Gebühren und sodann auf die Forderung verrechnet.
Sie haben keine Vertragsbindung oder Laufzeitverträge mit H&P.
Nein, Sie zahlen keinerlei Anmeldegebühr.
Nein, Sie zahlen keinerlei Grundgebühr.
Nein, Sie müssen keine Provisionszahlungen entrichten. Die auf die Hauptforderung realisierten Geldbeträge zuzüglich Verzugszinsen sowie Ihre eigenen Mahnkosten werden vollumfänglich an Sie ausgezahlt.
In diesem Fall wird H&P die Möglichkeit genommen, die angefallenen Gebühren vom Schuldner beizutreiben. Daher werden bei Abbruch des laufenden Vorganges auf Ihre Weisung hin die bis dahin angefallenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.
... ich nach Fallübergabe selbst Zahlungseingänge des Schuldners zu verzeichnen habe?
Erfahrungsgemäß zahlen viele Schuldner nach einem Erstkontakt auf die offene Forderung, nutzen dafür aber die Zahlungswege aus der Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Zahlungseingänge teilen Sie H&P unverzüglich mit Datum, Betrag und Zuordnung zur Forderung (bspw. Rechnungsnummer) mit, damit diese bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt werden können.
Aktuell ist das Produkt ausschließlich für die Forderungsbeitreibung im Inland konzipiert. Eine Beitreibung mit Auslandsbezug ist nach gesonderter Absprache möglich.
... wie kann die Zusammenarbeit vereinfacht werden?
Für diese Konstellation bietet H&P die Möglichkeit, die Forderungen als Datensätze über die Schnittstellen Ihrer Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssysteme zu übergeben. Bitte nehmen Sie zur weiteren Abstimmung Kontakt mit H&P auf.
Auf Ihrem Rechner sollte ein aktueller Browser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome, Apple Safari, Microsoft Edge etc.) installiert sein, damit der Forderungsservice technisch einwandfrei funktioniert.
Veraltete Browser, wie z.B. der Microsoft Explorer oder der Netscape Navigator unterstützt der Forderungsservice technisch nicht mehr.
Was wir noch zu bieten haben
Rechtsratgeber
MEINRECHT lässt Sie nicht zwischen juristischen Fachbegriffen verlorengehen. Unsere leicht verständlichen Ratgeberseiten verschaffen Ihnen einen guten Überblick und geben Tipps zu verschiedenen rechtlichen Themen – von der Abmahnung bis zur Zeugnissprache.
Services für Versicherte
Sie möchten uns schnell eine Adressänderung mitteilen oder wollen uns einen Rechtsschutzfall melden? Dann nutzen Sie die Services für ÖRAG-Versicherte.
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Kennen Sie schon unsere diversen Rechtsdienstleistungen? Viele sind für ÖRAG-Versicherte kostenlos oder vergünstigt verfügbar!