Prozesskosten-Rechner
Wer sein gutes Recht vor Gericht erstreiten will, riskiert unter Umständen eine Menge Geld. Mit dem MEINRECHT Prozesskosten-Rechner können Sie im Voraus kalkulieren, welche möglichen Kosten auf Sie zukommen können, wenn Sie z. B. einen Prozess gegen den Handwerker oder den Nachbarn vor sich haben.
Was kann ein Rechtsstreit kosten?
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Vorraussichtliche Prozesskosten
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*Die beispielhafte Berechnung erfolgt für Zivilsachen (kein Arbeitsrecht), und berücksichtigt nicht z. B. die Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten bei Beweisaufnahme. Die Darstellung der Kosten basiert auf den reinen Instanzkosten, d. h. ohne Berücksichtigung einer eventuell vorgerichtlich stattgefundenen Tätigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: ÖRAG Rechtsschutzversicherung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was leistet der Prozesskosten-Rechner?
Transparente Kostenschätzung : Schnelle und klare Vorhersage der Gerichts- und Verwaltungskosten.
Zeitersparnis: Umgehen Sie komplexe Berechnungen mit sofortiger Online-Kostenschätzung.
Kostenlose Nutzung: Zugriff auf Kostenschätzung ohne finanzielles Risiko.
Benutzerfreundlichkeit: Einfache Bedienung, kein juristischen Vorkenntnisse nötig.
Fragen & Antworten zum Prozesskosten-Rechner
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Prozesskosten.
Prozesskosten umfassen alle Gebühren und Auslagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen. Dazu zählen Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Kosten für Gutachten, Zeugengelder und Auslagen für die Durchführung des Verfahrens.
Die Höhe der Gerichtskosten hängt vom Streitwert des Verfahrens ab. Sie werden nach einem gesetzlich festgelegten Gebührenverzeichnis berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Gerichtskosten.
Im deutschen Rechtssystem können Konflikte außergerichtlich oder über mehrere gerichtliche Instanzen gelöst werden. Außergerichtliche Verfahren, wie Mediation oder direkte Verhandlungen, zielen darauf ab, eine gütliche Einigung zu erzielen, bevor der Streit vor Gericht geht.
Die 1. Instanz, bei der Fälle zuerst vor Amts- und Landgerichten verhandelt werden, beinhaltet Klageerhebung, Schriftwechsel, mündliche Verhandlung und ein Urteil.
In der 2. Instanz kann gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt werden, wobei das Berufungsgericht die rechtliche Bewertung und die sachliche Richtigkeit der Entscheidung überprüft, ohne in der Regel neue Beweise zuzulassen.