Achtung: Fake-Shop! So schützen Sie sich vor Betrug
Billige Preise und mehr Auswahl: Online-Shopping lockt mit einigen Vorteilen – vor allem zum Black Friday. Doch auch Betrüger lauern im Internet. Wir geben Tipps, wie Sie Fake-Shops erkennen und sich davor schützen können.
Das Wichtigste in Kürze:
Vorsicht ist geboten bei Vorkasse.
Sehr günstige Preise können ein Zeichen für einen Fake-Anbieter sein.
Schauen Sie auch immer ins Impressum des Anbieters.
Schnell gekauft – schnell Geld verloren
Fast jede und jeder Deutsche hat schon einmal im Internet geshoppt. Laut Statistischem Bundesamt gaben 82 Prozent der Deutschen an, schon einmal etwas im Netz gekauft zu haben. Besonders häufig wird Kleidung online gekauft.
Doch neben den vielen Vorteilen, die das Internet bietet wie günstigere Preise und eine größere Auswahl, warten beim Kauf im Netz auch Gefahren. So wurden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 130.000 Fälle von sogenanntem Cybercrime – also der Internetkriminalität – laut Bundeskriminalamt gemeldet.
Fake-Shops sind nicht einfach zu erkennen. Wie können Sie sich also vor Betrügereien im Netz schützen?
Vorsicht bei Billigpreisen
Im Internet findet man Schnäppchen und zwar solche, die es in Geschäften häufig nicht gibt – oder zumindest nicht in dem Laden, in dem man gerade sucht. Wenn aber der Preis so günstig ist, dass es schon fast zu schön ist, um wahr zu sein, sollten Sie vorsichtig werden. Vor allem dann, wenn sich im Shop billige Angebote häufen.
Schauen Sie bei sehr günstigen Angeboten vor dem Kauf zunächst in Bewertungsportalen nach. Haben andere schlechte Erfahrungen gemacht, werden sie dies in dem Portal kundtun. Gute Bewertungsportale sind beispielsweise trustpilot und Kununu.
Auch Google hat Bewertungen anderer Nutzer:innen gelistet. Prüfen Sie den Firmennamen über eine Suchmaschine. Werden Ihnen Warnungen anderer Nutzer:innen angezeigt?
Nur Vorkasse und kein Paypal und Co.?
Achtsam sollten Sie auch werden, wenn der Anbieter nur Vorkasse als Zahlungsweise akzeptiert. Das ist gefährlich, denn so haben Sie keine Möglichkeit, erst einmal die Ware zu prüfen, bevor Sie bezahlen. Später das Geld wiederzubekommen, ist schwierig (lesen Sie dazu unten mehr).
Auch sollten Sie darauf achten, ob andere Zahlungsmethoden wie zum Beispiel Paypal angeboten werden. Ist das nicht der Fall, spricht dies ebenfalls nicht für die Seriosität des Anbieters.
Manche Fake-Shops bieten zunächst mehrere Bezahlmethoden an. Kurz vor dem Kauf gibt es dann plötzlich nur noch eine akzeptierte Methode, zum Beispiel Vorkasse. Schließen Sie den Kauf dann nicht vorschnell ab, sondern gehen Sie wenn nötig, erst noch einmal die Bestellschritte zurück und vergewissern Sie sich über die vorher angebotenen Zahlmethoden. Waren dies mehr als zuletzt angeboten, spricht auch dies für einen Fake-Shop.
URL, IBAN und Impressum prüfen
Achten sollten Sie auch auf die URL des Online-Shops. Hat diese eine seltsame Endung wie beispielsweise de.com? Das könnte ein Zeichen dafür sein, dass etwas nicht stimmt. Die Verbraucherzentrale bietet ein kostenloses Tool an, mit dem Sie die URL eines Shops überprüfen können: den Fakeshop-Finder.
Ebenso sollten Sie die IBAN des Anbieters prüfen. Viele Fake-Shops befinden sich im Ausland. Die IBAN des Betreibers sollte daher mit der deutschen Kennung: DE beginnen.
Werfen Sie daneben einen Blick ins Impressum. Ist überhaupt keines vorhanden, ist das eine Warnung. Jede Webseite muss ein Impressum mit bestimmten Pflichtangaben enthalten. Zu diesen Angaben gehören:
die Adresse des Unternehmens,
den Vertretungsberechtigten,
eine E-Mail-Adresse sowie
einen Verweis aufs Handelsregister mit entsprechender Nummer.
Der Verweis ins Handelsregister kann genauer überprüft werden. Die Verbraucherzentrale hat einen Leitfaden erstellt, wie Sie diese Prüfung vornehmen können.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl
Manchmal helfen auch die besten Tipps und Vorkehrungen nicht, um Betrüger im Internet zu entlarven. Achten Sie daher immer auch auf Ihr Bauchgefühl:
Macht die Seite des Anbieters insgesamt einen eher seltsamen Eindruck?
Sind die Angaben auf der Seite „zu gut“, um wahr zu sein?
Haben Sie das Gefühl, der Anbieter will Sie besonders schnell zum Kauf verleiten?
Natürlich gehört ein einfacher und schneller Bestellprozess zu einem guten Online-Shop dazu. Aber wenn es zu schnell und einfach geht, ist Vorsicht geboten.
Was tun, wenn Sie auf den Fake-Shop reingefallen sind?
Sind Sie trotz Wachsamkeit und guter Tipps auf einen Fake-Shop reingefallen, stellt sich nun die Frage: Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück? Dies hängt vor allem davon ab, auf welche Art Sie bezahlt haben.
Haben Sie das Geld überwiesen, sollten Sie umgehend die Bank anrufen und über den Falschkauf informieren. Wenige Stunden nach der Überweisung kann die Bank die Zahlung meist noch rückgängig machen. Bei einer Lastschrift haben Sie acht Wochen Zeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Bei Betrug sind es sogar 13 Monate.
Wenn Sie mit Paypal oder einem anderen Bezahldienst gezahlt haben, hilft Ihnen der Käuferschutz. Dieser gilt aber nur bei Warenkäufen.
Haben Sie mit Kreditkarte gezahlt, können Sie mit dem sogenannten Charge-Back-Verfahren Ihr Geld zurückholen. Wenden Sie sich an Ihre Bank, um die Zahlung zu stornieren. Eventuell fällt eine Bearbeitungsgebühr an.
Wenn Sie für den Kauf einen Transferdienst wie Western Union genutzt haben sollten, können Sie die Zahlung so lange rückgängig machen, bis das Geld vom Empfänger in der Filiale abgeholt worden ist. Rufen Sie dazu schnellstmöglich bei der Hotline des Anbieters an.
Vielleicht hilft Ihnen auch unser Musterformular: Internetabzocke bei internet-Serviceleistungen.
Melden Sie den Betrug der Polizei
Um Fake-Shops den gar auszumachen, ist die Polizei auf die Hilfe von Opfern angewiesen. Erstatten Sie daher Strafanzeige bei den Ermittler:innen – entweder bei der nächstgelegenen Dienststelle oder online hier. Melden Sie den Vorfall auch der nächstgelegenen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
Bewahren Sie alle Belege für die Onlinebestellung auf. Dazu zählen die Bestätigungsmail, die Zahlung und bestenfalls ein Screenshot des Shops.
Sind Sie Opfer eines Hackerangriffs geworden, lesen Sie auch unseren ausführlichen Rechtsratgeber Datenleck.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.