Kurios: Fünf skurrile Testamente

Lesezeit: 2 minErbrecht
Ein Hund in einem rosa Handtuch sitzt auf einem Tisch und sieht neugierig in die Kamera.©humonia - iStock

Unzählige Rosen, Geld für die meisten Kinder, Millionen für einen Hund: Manche Erbschaften sind durchaus seltsam. Wir haben die fünf skurrilsten Vermächtnisse für Sie recherchiert.

Erbe aus dem Telefonbuch

Was macht man, wenn man keine Erben hat? Man sucht sie sich. Luis Carlos de Noronha Gabral de Camara nutzte dafür das Telefonbuch. Zwanzig Jahre vor seinem Tod wählte der Portugiese in Anwesenheit eines Notars 70 Erben nach dem Zufallsprinzip. Alle erhielten mehrere Tausend Euro.

Hund bekommt acht Millionen Euro

Drei Jahre Luxus-Hotel: Das bescherte ausgerechnet einer Hündin das Vermächtnis ihres Frauchens. Die New Yorkerin Leona Helmsley vermachte ihrem Hund „Trouble“ („Ärger“) acht Millionen Euro, als sie 2007 starb. Zwar begrenzte das Gericht, wie unter anderem die Wirtschaftswoche berichtet, das Vermächtnis auf zwei Millionen Euro. Damit konnte die Malteser-Dame aber auch noch bis zu ihrem Tod 2010 in einem Luxushotel in Florida leben.

Rote Rosen

Die University of California Press bezeichnete Jack Benny (1984-1974) als einflussreichsten Entertainer des zwanzigsten Jahrhunderts. Doch auch nach seinem Tod konnte der US-Komiker Benny überraschen. Einen Tag nach seinem Tod klopfte ein Blumenhändler an die Tür von Mary Livingstone. Er überreichte, wie die Rheinische Post berichtet, ihr eine rote Rose. Von da an erhielt Livingstone jeden Tag eine Rose bis zu ihrem Tod fast zehn Jahre später. Ihr verstorbener Mann hatte dem Händler eine Menge Geld überlassen.

Haus mit Hausverbot für Lebenspartner

Manchmal steckt der Teufel im Detail. So auch im Falle eines vererbten Hauses. Eine Frau aus Bochum erbte von ihrer Mutter ein Anwesen. Sie wohnte dort schon zu Lebzeiten der Mutter mit ihrer eigenen Tochter. Die Mutter wohnte in einer anderen Wohnung des Hauses. Der Lebensgefährte der Frau ging in dem Haus ein und aus. Im Testament bestimmte die Erblasserin dann: Die beerbte Tochter muss ihrem Lebensgefährten Hausverbot erteilen. Auch dürfe sie das Haus nicht an ihn vererben. Mit der letzten Bedingung konnte die Frau leben. Gegen das Hausverbot zog sie vor Gericht. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm (10 U 58/21) sah die Bedingung als sittenwidrig und damit nichtig an. Der höchstpersönliche Lebensbereich der Tochter sei betroffen, die Bedingung übe auf sie einen unzumutbaren Druck aus.

Geld für die mit den meisten Kindern

Ein Anwalt aus Toronto hinterließ sein Vermögen derjenigen Frau aus der 2,96 Millionen Einwohner:innen-Stadt in Kanada, die die meisten Kinder bekam. Und zwar innerhalb von zehn Jahren nach seinem Tod. Der Jurist hinterließ der Frau 1926 neben dem Vermögen auch seine Villa.

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Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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