Naturkatastrophen im Reiseland: So handeln Sie richtig
Seit dem 7. Januar 2025 wüten verheerende Brände in Los Angeles, die mehr als 12.000 Gebäude zerstört und knapp 30 Menschen das Leben gekostet haben. Das führt viele Reisende zu einer wichtigen Frage: Was passiert mit meiner Reise?
Das wichtigste in Kürze:
Pauschalreisen können bei erheblicher Beeinträchtigung des Urlaubs kostenlos storniert werden.
Bei einzeln gebuchten Leistungen hängt die Übernahme der Stornierungskosten von den Vertragsbedingungen ab.
Reise-Rücktrittsversicherungen decken in der Regel Naturkatastrophen nicht ab.
Was können Sie tun, wenn eine Naturkatastrophe Ihr Reiseland trifft?
Los Angeles ist nicht nur bekannt für seine Hollywood-Hills und prunkvollen Villen, sondern auch für das sonnige Klima und die glitzernde Atmosphäre. Plötzlich verschwindet alls das hinter Rauch und Asche. Wie gehen Reisende mit Stornierungen, Umbuchungen und Unsicherheiten um?
1. Ruhig bleiben und informieren
Bevor Sie panisch die Reise absagen, heißt es erstmal: Atmen Sie durch und informieren Sie sich. Naturkatastrophen sind oft unberechenbar, und die Lage kann sich rasch ändern. Hier sind einige Tipps:
Lokal informieren
Schauen Sie regelmäßig bei den offiziellen Behörden vorbei, z. B. beim Department of Forestry and Fire Protection, um aktuelle Updates zu erhalten.
Reiseveranstalter kontaktieren
Wenn Sie mit einer Airline oder einem Reisebüro gebucht haben, sollten Sie auch hier auf dem Laufenden bleiben. Gerade bei Evakuierungen oder kurzfristigen Änderungen im Flugverkehr kann es nötig sein, schnell zu reagieren.
2. Pauschalreise: Mehr Rechte, weniger Stress
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, bei der mehrere Reiseleistungen (wie Flug, Unterkunft und Aktivitäten) in einem Paket enthalten sind? Dann haben Sie unter Umständen das Recht, kostenlos zu stornieren, wenn das Reiseziel durch die Naturkatastrophe erheblich beeinträchtigt wird.
Wichtige Frage
Wird Ihre Reise durch die Katastrophe massiv gestört? Hier kommt es auf objektive Kriterien an – und nicht auf Ihre persönliche Angst oder Ihr Unwohlsein. Eine Orientierungshilfe bietet das Auswärtige Amt mit seinen Reisewarnungen.
Keine Reisewarnung?
Wenn keine offizielle Warnung vorliegt, können Sie die Lage meist erst kurz vor Reisebeginn genau einschätzen. Also: Nicht vorschnell stornieren, sondern im Zweifelsfall den Kontakt zum Veranstalter suchen, um die Stornierungsbedingungen zu klären.
Im besten Fall sagt der Reiseveranstalter die Reise ab, wenn er feststellt, dass sie nicht durchgeführt werden kann – und Sie bekommen Ihr Geld zurück. Sollten Sie schon vor Ort sein und eine Evakuierung notwendig werden oder das Hotel Mängel aufweist, hilft Ihnen Ihr Reisebüro, eine Alternative zu finden oder die Rückreise zu organisieren.
Unterkunft und Flug selbst gebucht – Ihre Optionen
Auch wenn der Fall hier etwas komplizierter ist, erst einmal die gute Nachricht: Sie können immer stornieren. Doch was kostet der Spaß? Das hängt ganz von den Stornierungsbedingungen Ihres Hotels und Fluges ab. Und jetzt kommt die schlechte Nachricht: Wenn Sie nichts speziell ausgehandelt haben, tragen Sie leider die kompletten Kosten. Denn auch wenn die Naturkatastrophe wütet, die Buchung bleibt in der Regel bindend.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn Ihre Unterkunft durch die Naturkatastrophe nicht mehr bewohnbar ist, ist der Vertrag hinfällig. Dann sind Sie aus dem Schneider – oder besser gesagt, aus der Unterkunft.
Bei Flügen schaut es ähnlich aus: Wenn Ihre Airline den Flug aufgrund der Brände annulliert, können Sie gemäß der EU-Passagierverordnung Ansprüche geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Flug von einer EU-Airline durchgeführt worden wäre. Sonst richtet sich alles nach den Transportbedingungen der Airline.
Ärger im Urlaub oder davor?
Und was übernimmt die Reiseversicherung?
Hier wird es spannend. Ob Ihre Versicherung tatsächlich greift, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Naturkatastrophen können in einigen Fällen ausgeschlossen sein. Also, bevor Sie die Reise voreilig stornieren, erfragen Sie die Übernahme der Stornierungskosen bei Ihrer Reiseversicherung. Es ist immer besser, vorbereitet zu sein, als später überrascht zu werden.
Fazit: gut informiert vorgehen
Es kann immer mal etwas dazwischen kommen – und manchmal sogar buchstäblich die Hölle in Form von Feuer. Wenn Sie jedoch gut vorbereitet sind und Ihre Rechte kennen, kommen Sie am Ende sicher gut durch die Situation. Bleiben Sie auf dem Laufenden, sprechen Sie mit den zuständigen Stellen.
Lesen Sie mehr zum Thema Reisemängel in unserem Ratgeber Reisemängel.
Anja Topoll
Als Anwältin beantwortet sie rechtliche Fragestellungen und liefert praxisorientierte Einblicke zu aktuellen Themen für meinrecht.de.