Streik im Nahverkehr: Welche Rechte haben Reisende?

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Blogartikel: Streik im Nahverkehr: Welche Rechte haben Reisende?©Halfpoint - iStock

Schon wieder wird gestreikt! Diesmal betrifft es den Nahverkehr. Busse, U- und Straßenbahnen stehen still. Haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Ausfällen und Verspätungen im ÖPNV gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.

  • Bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen kommt es darauf an, wer streikt.

  • Bei gestrichenen oder verspäteten Flügen wegen Streiks steht Ihnen mitunter ein Anspruch auf Entschädigung zu.

Wann wird gestreikt?

Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten in den kommunalen Verkehrsbetrieben zum Streik am Freitag (2. Februar) aufgerufen. Busse, U- und Straßenbahnen stehen still. Der Warnstreik im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll je nach Region unterschiedlich lang dauern.

Den ganzen Tag über sollten Reisende aber mit Einschränkungen rechnen. Züge des Nah- und Fernverkehrs, ICE, IC, Regional- und S-Bahnen sind nicht betroffen. Auch private Verkehrsunternehmen sind mitunter nicht erfasst. Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf den Internetseiten des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Auch an den Flughäfen soll am Donnerstag (7. Februar) bis Samstag gestreikt werden.

Welche Rechte haben Betroffene?

Anders als beim Streik bei Eisenbahnunternehmen wie der Deutschen Bahn gilt im ÖPNV die Europäische Fahrgastverordnung nicht. Das bedeutet, Sie können keine Entschädigung wegen des Ausfalls oder der Verspätung geltend machen.

In NRW gilt auch die dort geltende Mobilitätsgarantie nicht. Bei Streik ist diese ausgeschlossen.

Was gilt am Flughafen?

Verpassen Sie Ihren Flug, weil sich die Sicherheitskontrollen verzögern, erhalten Sie keine Entschädigung der Airline. Für die Sicherheitskontrollen ist die Bundespolizei zuständig. Ansprüche bestehen daher gegenüber dem Staat.

Streikt das Sicherheitspersonal der Airline und verzögert sich dadurch Ihr Flug oder entfällt, haben Sie einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich auch an den Reiseveranstalter.

Sie können wählen zwischen einem Ersatzflug oder einer Erstattung des Flugpreises.

Wichtig: Der Europäische Gerichtshof urteilte 2018, dass – anders als zuvor angenommen – ein Streik der Beschäftigten einer Airline nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände gelten und eine Entschädigung ausschließt. Dies gelte zumindest dann, wenn der Streik den nationalen Vorschriften entspreche, also bspw., dass er rechtzeitig angekündigt worden ist. Und die Airline muss die Möglichkeit gehabt haben, Gegenmaßnahmen zu treffen.

Wie viel Entschädigung für ausgefallene und verspätete Flüge gibt es?

Entschädigung gibt es ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielort gestaffelt:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken (bis zu 1.500 Kilometer)

  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU mit Entfernungen von mehr als 1.500 Kilometer oder bei anderen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3.500 Kilometern

  • 600 Euro gibt es bei allen anderen Flügen

Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn die Airline rechtzeitig über die Annullierung informiert hat. Die Frist beträgt zwei Wochen. Wenn es weniger ist, kommt es darauf an, ob die Fluggesellschaft einen Ersatzflug zum ähnlichen Zeitpunkt anbietet.

Nutzen Sie unser Musterformular, wenn Sie selbst einen Flug stornieren, um Steuern, Gebühren und den Flugpreis erstattet zu bekommen.

Lesen Sie auch hier nach, was gilt, wenn Ihr Flug vorverlegt worden ist oder verschoben wurde.

Wie komme ich dennoch an mein Ziel?

Alternativen zum ÖPNV sind Fernbusse, Autos und Carsharing-Angebote. Verabreden Sie sich mit anderen zu Fahrgemeinschaften.

Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Eventuell besteht die Möglichkeit, den Tag im Homeoffice zu arbeiten. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Ihr(e) Arbeitgeber:in muss zustimmen.

Lesen Sie hier mehr dazu, was bei Streiks für Arbeitnehmer:innen gilt.

Hintergrund des Streiks

Anlass für den Streik sind Tarifverhandlungen in den Bundesländern mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden sowie dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen. Die Forderungen sind in den Bundesländern ganz unterschiedlich. Vor allem geht es um Haus- bzw. Manteltarifverträge. Darin sind u. a. kürzere Arbeitszeiten ohne finanzielle Einbußen, längere Ruhezeiten zwischen den Schichten sowie Ansprüche auf Urlaub und Urlaubsgeld geregelt.

Informieren Sie sich in unserem Magazin-Artikel dazu, was bei Reisen nach Israel gilt.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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