So gehen Sie vor im Rechtsschutzfall
Eine rechtliche Auseinandersetzung trifft Sie meist aus heiterem Himmel. Der Rechtsschutz der ÖRAG schützt Sie nicht nur vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits. Mit MEINRECHT sind wir darüber hinaus auch persönlich für Sie da, wenn es darauf ankommt.
Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Ihnen wurde gekündigt? Nach einem Verkehrsunfall gibt es Ärger mit dem Unfallgegner? Oder Sie haben ein anderes juristisches Problem? Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT Ihre erste Anlaufstelle sein. Sie erreichen unseren Rechtsservice unter der Rufnummer 0211 529-5555.
Prüfung der Kostenübernahme und Einschätzung der Erfolgsaussichten
Schnell und kompetent: Mit unseren rund 100 Juristen prüfen wir sofort den Versicherungsschutz, schätzen die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den passenden Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung*, empfehlen Ihnen eine Kanzlei in Ihrer Nähe oder vermitteln Ihnen eine Mediation.
Mit MEINRECHT die Selbstbeteiligung sparen!
Wenn Sie sich an MEINRECHT wenden und die telefonische Rechtsberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen, tragen wir die Kosten. Es fällt für Sie keine Selbstbeteiligung an! Gilt sowohl in versicherten wie auch nicht-versicherten und nicht-versicherbaren Angelegenheiten.
Anwaltsempfehlung
Ein Rechtsanwalt ganz in Ihrer Nähe
Sie möchten einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen? Auf Wunsch benennen wir erfahrene Anwälte für einen Termin vor Ort. Diese sorgfältig ausgewählten, unabhängigen Spezialisten beraten Sie ausführlich und regeln alles Weitere für Sie. Als unser Kunde erhalten Sie Termine in den benannten Kanzleien in der Regel ohne Wartezeiten.
Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
Telefonische Rechtsberatung
Anwalt anrufen, fragen, fertig
Haben Sie eine Frage, die von einem Rechtsanwalt telefonisch geklärt werden kann? Gerne vermitteln wir Sie an eine qualifizierte Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung*.
In vielen Fällen kann Ihnen so auch ohne einen zeitintensiven Besuch beim Anwalt geholfen werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der telefonischen Erstberatung nicht an.
Übrigens: Eine telefonische Erstberatung* erhalten Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen. So oft Sie Hilfe benötigen.
In rechtlichen Notsituationen, wie z. B. bei einem Verkehrsunfall mitten in der Nacht, steht Ihnen mit dem Anwalts-Notruf ein niedergelassener Anwalt rund um die Uhr für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung.
* Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
Was wir noch zu bieten haben
Telefonische Rechtsberatung
Sie benötigen als ÖRAG-Kunde dringend den telefonischen Rat eines Anwalts? Wir sind für Sie da.
Testaments-Assistent
Der Testaments-Assistent "ERB-O-MAT" unterstützt Sie dabei, Testament und Erbfolge zu verfassen – klar, korrekt und schnell.
Kontaktdatenänderung
Sie möchten schnell Ihre Anschrift ändern, ohne anzurufen oder sich für den Kundenbereich zu registrieren? Kein Problem!