Müssen Eltern die In-App-Käufe ihrer minderjährigen Kinder bezahlen?

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Ein Kind mit Brille spielt ein Videospiel in dem In-App-Käufe getätigt werden können. Das kann den Eltern eine hohe Rechnungen bescheren.©IanaChyrva - iStock

Spielen Kinder und Jugendliche auf Smartphones und Tablets, führen sogenannte In-App-Käufe immer wieder für hohe Rechnungen bei den Eltern. Aber sind diese Käufe überhaupt wirksam?

Das Wichtigste in Kürze

- Eltern müssen jedoch nicht zwangsläufig für In-App-Käufe ihrer Kinder zahlen.

- Kinder und Jugendliche sind nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig.

- Bei Internet-Käufen müssen Eltern zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.

Der Verbraucherschutz warnt seit Jahren

Verbraucherschützer warnen schon seit Jahren vor den Risiken von In-App-Käufen bei Spielen auf dem Handy. Denn zum einen besitzen viele Kinder schon im jungen Alter ihr eigenes Smartphone oder dürfen die Geräte der Eltern benutzen. Zum anderen stehen Online-Games bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs. Das Problem: Sogenannte In-App-Käufe können bei diesem Spielen schnell zu unerwartet hohen Kosten führen.

Geschäftsmodell In-App-Käufe

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei In-App-Käufen um Dinge, die man innerhalb der App, also häufig während des Spiels, kaufen und bezahlen können. So können Nutzer:innen zum Beispiel Premium-Funktionen oder Gegenstände kaufen, die das Spiel vereinfachen, oder einfach nur die Wartezeit bis zum Aufstieg ins nächste Level verkürzen.

Da diese In-App-Käufe regelmäßig recht einfach abgeschlossen werden können, überrascht es nicht, dass Kinder immer wieder diese Käufe abschließen. Aber sind solche In-App-Käufe durch Kinder überhaupt rechtlich wirksam?

Ohne Einwilligung oder Genehmigung, kein gültiger Vertrag

Auch im Internet gelten die gesetzlichen Regeln der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Das heißt, nur wer volljährig ist, also mindestens 18 Jahre alt, ist voll geschäftsfähig und kann Verträge selbständig abschließen. Kinder und Jugendliche sind dagegen nicht (wenn sie jünger als 7 Jahre alt sind) oder nur beschränkt geschäftsfähig. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist daher die vorherige Einwilligung oder eine nachträgliche Genehmigung der gesetzlichen Vertreter – also ihrer Eltern notwendig. Werden die Käufe nicht genehmigt, besteht grundsätzlich erst mal keine Zahlungspflicht. Ein Risiko mit dem die Spieleanbieter, deren Angebot sich oftmals vorwiegend an Minderjährige richtet, leben müssen.

Was tun bei ungewollten Abbuchungen?

Sollten Eltern unerwartet hohe Abbuchungen auf ihrem Konto feststellen, die auf In-App-Käufe zurückzuführen sind, sollte schnell reagiert werden. Da es unter Umständen eine Zahlungspflicht begründet, wenn Eltern die Käufe ihrer Kinder zu lange dulden, sollte umgehend Einspruch gegen die Kosten eingelegt werden. Darüber hinaus können Eltern bereits vorab Vorkehrungen treffen, um sich vor ungewollten Zahlungen zu schützen. Unter anderem können Kaufvorgänge mit einer PIN belegt oder unter Umständen deaktiviert werden. Darüber hinaus können auch Drittanbietersperren einrichtet werden, sodass ungewollte Käufe nicht mehr über die monatliche Handyrechnung abgewickelt werden können. Vor allem aber sollten Eltern ihre Kinder frühzeitig in Bezug auf das Thema sensibilisieren und die Spielaktivitäten der Kids im Blick behalten. So sollten alle vor bösen Überraschungen geschützt sein.

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

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