Urlaub ... mit jähem Ende.

Lesezeit: 2 minReiserecht
Mann mit Telefon am Bahnhof©vorDa - iStock

Oft träumt man davon, den Urlaub einfach zu verlängern. Manchmal kann ein verzögertes Ende des Urlaubs aber auch zum Albtraum werden. Denn das Wegerisiko liegt bei Ihnen – Das heißt, Sie tragen die Verantwortung dafür, die Arbeit pünktlich wieder aufzunehmen. Das gehört zu den „Pflichten der Arbeitnehmer:innen“. Entlohnung gibt es nur für erfüllte Arbeitspflicht – und somit haben Arbeitgeber:innen auch keine Pflicht, Sie zu bezahlen, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen. Es kann auch eine Abmahnung dafür geben und sogar zu einer Kündigung führen. Das ist die harte Realität. Und zu dieser gibt es wie immer weichere Schleichwege und Ausnahmen.

Verspätet aus dem Urlaub – was tun?

Ihr Flug wurde gestrichen? Ihr Auto hat eine Panne? Eine Naturkatastrophe verhinderte Ihre Rückreise? Es gibt einige Fälle, in denen Sie als Arbeitnehmer:in keine Schuld für die verspätete Rückkehr bzw. die verspätete Arbeitsaufnahme tragen. Dann hat das Ganze
ausnahmsweise keine Folgen. Wichtig ist dabei Folgendes:

  1. 1.

    Benachrichtigen Sie Ihre Arbeitsstätte, sobald Ihre Verspätung absehbar ist.

  2. 2.

    Bemühen Sie sich um Alternativen (Ersatzflug oder ähnliches) bzw. tun Sie alles Ihnen Zumutbare, um die Verspätung und damit den Arbeitsausfall zu vermeiden–und weisen Sie dies nach.

In § 616 BGB finden Sie Unterstützung bei Verspätung

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Härtefall Kündigung (wegen verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub)

Wenn es schon vor dem Urlaub die ein oder andere Abmahnung gab, kann Ihre Verspätung tatsächlich zu einer Kündigung führen. Vor allem, wenn Sie (Mit-)Schuld an der Verzögerung tragen und die genannten Pflichten (Benachrichtigen und Bemühen um Alternativen) nicht eingehalten haben.

Im Kündigungsfall stehen wir Ihnen zur Seite.

Prüfen Sie Ihre Kündigung anhand unseres Ratgebers oder rufen Sie uns für eine Ersteinschätzung direkt über die Anwalts-Hotline an, die wir speziell für die Brisanz eines Kündigungsfalles kostenfrei eingerichtet haben.

bei Kündigung

Das könnte Sie auch interessieren