
Was ist eigentlich „Bare Minimum Monday“?

Montags bei der Arbeit nur das Allernötigste erledigen: das ist der Trend „Bare Minimum Monday“. Lesen Sie bei MEINRECHT, warum dieses Verhalten für Arbeitnehmende langfristig schwierig werden kann.
Das Wichtigste in Kürze:
„Bare Minimum Monday“: zum Wochenstart nur das Nötigste erledigen.
Das kann unter Umständen als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.
Bei Überforderung und Stress besser den/die Vorgesetzte:n ansprechen.
Entspannter Start in die Arbeitswoche oder Risiko?
Das Wochenende ist vorbei, es ist Montag und die Motivation ist auf dem Nullpunkt. Genau hier knüpft die Idee des „Bare Minimum Monday“ an, die über soziale Medien wie Tik Tok verbreitet wird. „Bare Minimum“ bedeutet auf Deutsch so viel wie „das absolute Minimum“ – also nur das Allernötigste bei der Arbeit zu erledigen.
Um stressfrei in die Arbeitswoche zu starten und negative Gefühle zu reduzieren, empfehlen die Verfechter:innen der Idee, montags nur ein Mindestmaß an Aufgaben zu erledigen. Das soll für einen entspannten Start in die Woche sorgen und schon sonntags verhindern, dass die Gedanken nur um den Job kreisen. Als Erfinderin des „Bare Minimum Monday“ gilt übrigens die Unternehmerin Marisa Jo Mayes. Sie ist davon überzeugt, dass sie mit ihrer Strategie einem Burnout vorgebeugt hat.
Gefahren des Bare Minimum Monday
Das klingt alles zu schön, um wahr zu sein? Machbar ist das Konzept höchstens für Angestellte, die im Homeoffice arbeiten können. Krankenpfleger:innen, Reinigungskräfte oder Lehrer:innen beispielsweise können montags nicht einfach nur das Nötigste erledigen.
Aber auch für Angestellte birgt der Trend Gefahren: So kann es sein, dass der Ansatz Projekte verzögert und Aufgaben auch in den kommenden Tagen liegenbleiben. Nicht zuletzt kann das Verhalten für Ärger mit den Kolleg:innen sorgen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten
Wenn Sie den „Bare Minimum Monday“ in extremer Form praktizieren, laufen Sie außerdem Gefahr, gegen arbeitsrechtliche Pflichten zu verstoßen. Möglicherweise begehen Sie sogar Arbeitszeitbetrug. Das kann dazu führen, dass Sie vertragliche Vereinbarungen nicht einhalten. Im schlimmsten Fall drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sogar die Kündigung.
Gut zu wissen: Wenn Arbeitnehmende durch falsche Angaben oder Manipulation der Arbeitszeit einen Vermögensvorteil erlangen und dadurch den Arbeitgeber schädigen, kann dies als Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch angesehen werden. Entscheidend dabei ist, dass die oder der Arbeitnehmer:in vorsätzlich handelt.
Ein ähnliches Verhalten ist das sogenannte Coffee Badging, bei dem Mitarbeiter:innen kurz am Arbeitsplatz einstempeln, um dann wie der ins Homeoffice zu wechseln.
Stress und Überlastung im Job ansprechen
Fühlen Sie sich im Job überlastet und können Ihre Aufgaben nicht mehr bewältigen? Dann sprechen Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin. Gemeinsam lässt sich eine gute Lösung finden. So schaffen Sie Transparenz und Konflikte entstehen erst gar nicht.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.