Recht: Das ändert sich im Mai

Von Frauke StammLesezeit: 2 min27.04.2025
Hand hält deutschen Reisepass, mit Hinweis auf digitale Passbilder ab Mai 2025.  ©Pradeep Thomas Thundiyil - iStock

Gesetze, Regelungen, Vorschriften – was ändert sich ab 1. Mai 2025? MEINRECHT fasst das Wichtigste zusammen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Reisepass und Personalausweis: Änderungen bei Fotos

  • Namensrecht: Pflicht zum Bindestrich entfällt

  • Biomüll: strengere Vorgaben zur Entsorgung

Reisepass und Personalausweis:

Sie möchten einen neuen Pass beantragen? Ab dem 1. Mai 2025 brauchen Sie dafür ein digitales Passbild. Gedruckte Passfotos auf Papier werden dann nicht mehr akzeptiert. Digitale Passbilder können entweder über Selbstbedienungsstationen in den Behörden oder von lizenzierten Fotograf:innen erstellt und direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Namensrecht:

Das reformierte Namensrecht tritt in Kraft. Bei der Wahl ihres Familiennamens haben Eheleute nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können weiterhin den Namen eines Partners annehmen oder ihre eigenen Namen behalten. Neu ist die Möglichkeit eines gemeinsamen Doppelnamens, der aus den Namen beider Partner gebildet wird – und das ohne den bisher verpflichtenden Bindestrich. Auch Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen. Hier finden Sie Beispiele zu den wichtigsten Änderungen.

Biomüll:

Ab 1. Mai gelten strengere Regeln zur Entsorgung von Biomüll. So soll die Qualität des Bioabfalls verbessert und der Anteil an sogenannten Störstoffen wie etwa Kunststoff drastisch reduziert werden. Laut der Bioabfallverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz darf nur noch maximal ein Prozent Fremdstoffe im Biomüll enthalten sein. Wird der Wert überschritten, kann es passieren, dass Ihre Biomülltonne nicht geleert oder ein Bußgeld fällig wird.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt außerdem eine neue Regelung der Europäischen Union: Die sogenannte Getrenntsammlungspflicht besagt, dass Altkleider separat entsorgt werden müssen und nicht im Restmüll landen dürfen.

Elterngeld:

Für Selbstständige wird es ab Mai 2025 einfacher, Elterngeld zu beantragen. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und die Beantragung von Elterngeld transparenter werden. Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden, stattdessen reicht die sogenannte Textform – beispielsweise per E-Mail.

Aus für Skype:

Nach mehr als zwei Jahrzehnten schaltet Microsoft seinen Messenger Skype endgültig ab. Nutzer:innen der Anwendung müssen sich bis zur Abschaltung am 5. Mai eine neue Alternative suchen. Microsoft bietet eine Wechselhilfe zur Kommunikationsplattform Teams an.

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Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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