Handyverbot an Schulen?

Von Lasse Paulus & Anna Kristina BückmannLesezeit: 3 min26.03.2025
Drei Schüler sitzen auf einer Mauer und schauen auf ihre Handys, während sie über Smartphones im Unterricht diskutieren.©skynesher - iStock

Es ist ein immer wiederkehrender Streit: Dürfen Kinder und Jugendlichen ihr Smartphone mit in den Unterricht nehmen oder nicht? Und welche Handhabe haben die Lehrer:innen bei etwaigen Verstößen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Handyverbote sind bislang Sache der Schulen.

  • Eine kurzfristige Wegnahme ist erlaubt.

  • Die Kontrolle des Smartphones ist verboten.

Jedes Bundesland kann selbst entscheiden

Da das Schulrecht Ländersache ist, gibt es in den Landesschulordnungen auch unterschiedliche Regelungen zu dem Thema. Ein echtes Gesetz zum Umgang mit den Smartphones in Schulen gibt es allerdings nur in Bayern. Dort verbietet eine Regelung die Handynutzung auf dem gesamten Schulgelände.

Vorgeschrieben ist dort des Weiteren, dass das Mobiltelefon ausgeschaltet sein muss. Das bedeutet aber nicht, dass Handys generell verboten sind. Die Lehrkraft kann Ausnahmen erlauben, beispielsweise wenn die Eltern über Änderungen im Tagesablauf informiert werden müssen.

Immer mehr Schulen führen Handyverbot ein

In anderen Bundesländern gibt es eher unterschiedliche und individuelle Regelungen, die es den Schulen überlassen, Handyverbote zu erlassen. Einige Schulen machen davon auch bereits Gebrauch.

In Hessen soll es landesweit ab dem kommenden Schuljahr an den Schulen ein Handyverbot für private Zwecke geben.

In Nordrhein-Westfalen soll es zwar kein generelles einheitliches Handyverbot geben. Die Regelung soll wie auch bisher den Schulen selbst überlassen bleiben. Allerdings sollen die Bildungseinrichtungen bis Herbst 2025 alters-gerechte Handyregeln verbindlich in die Schulordnung aufnehmen.

Das Bildungsministerium NRW stellt den Schulen aber eine Muster-Handyverbordnung zur Verfügung. Darin steht, dass die private Nutzung von Handys und Smartwatches auf dem Schulgebäude untersagt wird, es können aber Handy-Zonen auf dem Schulgelände eingerichtet werden, wo die Nutzung erlaubt wird.

Kurzfristige Wegnahme erlaubt

Konsequenz daraus ist, dass die Lehrer den Kindern das Smartphone auch kurzfristig wegnehmen dürfen. Denn sonst könnte die Schule das Nutzungsverbot nicht effektiv durchsetzen. Hier kommt es jedoch häufig zum Streit. Es gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der im konkreten Fall besagt, dass die Schule das Telefon nur so lange einbehalten darf, wie es angemessen ist. In der Schule bedeutet das in der Regel bis zum Ende der Schulstunde oder bis zum Ende des Schultages. Anders sieht es bei Prüfungen aus. Da jegliche Nutzung eines Telefons während der Prüfung als Täuschungsversuch gewertet werden kann, dürfen die Handys für die Dauer der Prüfung eingesammelt werden.

Einige Schulordnungen sehen zusätzlich vor, dass das eingezogene Handy durch die Eltern abgeholt werden muss. Das führt zur Problemstellung, dass das Smartphone unter Umständen über Nacht in der Schule verbleibt. Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 3 K 797.15) sah in einem Fall, in der das eingezogene Telefon sogar über das gesamte Wochenende in der Schule einbehalten wurde keinen Gesetzesverstoß. Dass der Schüler ohne sein Handy nach der Schule für seine Eltern „plötzlich unerreichbar“ war, begründe noch keinen schwerwiegenden Grundrechtseingriff.

Kontrolle des Smartphones ist verboten

Strikt verboten ist es für die Lehrer hingegen, das Telefon zu kontrollieren. Auf dem Telefon werden auch persönliche Daten des Schülers gespeichert. Hier schützen das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die informelle Selbstbestimmung des Kindes vor einer Kontrolle des Smartphones. Sollte hiergegen verstoßen werden, können die Eltern bei der zuständigen Schulbehörde eine Beschwerde einreichen. Im Gegenzug darf die Schule bei Verstößen gegen ein Handyverbot ihrerseits Sanktionen einleiten. Dies kann zum Beispiel Nachsitzen oder ein Ausschluss vom Unterricht sein.

Sonderfall Smartwatch

Immer mehr Kinder, auch in der Grundschule, tragen Smartwatches. Uhren, die eine versteckte Abhörfunktion durch ein integriertes Mikrofon besitzen, sind an Schulen in der Regel verboten. Handelsüblich und daher häufiger bei den Schüler:innen anzutreffen sind hingegen solche Smartwatches, die neben der Uhrfunktion die Möglichkeit bieten, mit dem Gerät zu telefonieren. Sie verfügen auch über eine für Eltern wichtige Trackingfunktion. Solche Uhren sind im Schulalltag wie Handys zu behandeln.

Bundesländer uneins über Handyverbot

Die Debatte über eine Handyverbot an Schulen hält schon länger an. Kritiker:innen befürchten, dass ein generelles Handyverbot die Freiheit der Schüler:innen zu weitgehend einschränke. Doch Studien belegen auch die positiven Auswirkungen von Handyverboten auf den Unterricht und den Umgang der Schüler:innen miteinander.

Auf der Kultusministerkonferenz Ende Dezember sprachen sich einige Befürworter für ein Handyverbot aus. Allerdings sind sich die Bundesländer uneins. Da das Schulrecht Ländersache ist, wird es auch weiterhin keine bundeseinheitliche Regelung geben.

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Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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