Lehrermangel: Was Eltern und Schüler tun können

Von Lilly KeymelLesezeit: 4 min04.03.2025
Ein Schulkind stützt den Kopf auf der Hand ab. Überfüllte Schulklassen führen wegen des Lehrermangels zu Konzentrationsproblemen. ©skynesher - iStock

Überfüllte Schulklassen, Vertretungsstunden, Unterrichtsausfall: Der Lehrermangel macht sich immer deutlicher bemerkbar. Aber was müssen sich Schüler:innen und Eltern eigentlich gefallen lassen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tausende Lehrkräfte fehlen bis zum Jahr 2030.

  • Bildungspflicht: Schulen müssen Maßnahmen gegen den Lehrermangel ergreifen.

  • Bleibt die Schule untätig, werden Sie tätig.

Wie genau sieht die Situation an Schulen aus?

Die Bildungsministerkonferenz Anfang des Jahres kam zu folgender Prognose: im Jahr 2030 werden 31.000 Lehrkräfte fehlen. Bildungsforscher Klaus Klemm stuft die Lage noch deutlich kritischer ein und geht von 85.000 fehlenden Lehrkräften im Jahr 2035 aus. Besondere Lücken bestehen in Fächern des naturwissenschaftlichen Bereichs.

Der nationale Bildungsbericht 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass nur etwas mehr als die Hälfte des pädagogischen Personals in Vollzeit beschäftigt ist. Doch Vollzeitarbeit als Lösung für den Lehrermangel stößt zunehmend auf Kritik. Zudem sinkt die Zahl der Lehramtsstudierenden, wodurch der Lehrermangel in Zukunft verstärkt wird. Grund dafür ist unter anderem die Dauer der universitären Ausbildung und die zu geringen Gehaltsaussichten.

Muss man die Situation an Schulen hinnehmen?

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Gewährleistet wird dies durch das Grundgesetz sowie die im jeweiligen Bundesland geltende Landesverfassung. Dieses Recht wird gefährdet durch die Probleme, die der Lehrermangel mit sich bringt: Die Kinder kommen früher aus der Schule, die Konzentration leidet unter den überfüllten Klassen, zu viele Schüler:innen werden von nur einer Lehrperson betreut.

Diese und viele weitere Umstände sorgen dafür, dass die Bildung der Kinder nicht mehr umfassend gewährleistet werden kann. Müssen Sie dies einfach so hinnehmen?

Schüler:innen klagen wegen Unterrichtsausfall

Schüler:innen aus Thüringen fühlten sich aufgrund des erheblichen Unterrichtsausfalls in ihrem Recht auf Bildung verletzt. Daher klagten sie vor dem Verwaltungsgericht in Weimar. Ihr Ziel: Das Land Thüringen sollte dazu verpflichtet werden, den Unterricht wieder umfassend zu ermöglichen. Damit hatten sie jedoch keinen Erfolg. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Das Gericht war der Ansicht, ihr Recht auf Bildung wurde dadurch nicht verletzt (4 EO 614/22).

Schule muss Maßnahmen ergreifen

Ist der Lehrermangel so akut, dass der Unterricht ausfällt, muss die Schule dagegen vorgehen. Die Schule ist dann verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die helfen, den Schüler:innen weiterhin genügend Unterricht zu ermöglichen. Dabei muss sie nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln. Die Maßnahmen sind also je nach Schule und Situation unterschiedlich.

Das Recht auf Bildung wird erst dann verletzt, wenn die Schulverwaltung tatsächlich keine Maßnahmen trifft, um dem Unterrichtsausfall entgegenzuwirken und den Unterricht trotz Lehrermangel so weit wie möglich abzudecken. Erst dann könnte eine Klage erfolgreich sein.

Lehrermangel ist so lange hinzunehmen, wie die Schulen Lösungen bietet, um den Problemen entgegenzuwirken. Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Schule völlig untätig bleibt und nicht gegen den Unterrichtsausfall vorgeht, können Sie sich zunächst an die Schule oder die zuständige Behörde wenden.

Wie finden Sie den richtigen Ansprechpartner?

Es gibt nicht eine Schulaufsichtsbehörde für alle Schulen. Die zuständige Behörde ist abhängig von der Schulform und dem Bundesland, in dem Sie leben. In der Regel sind für Grundschulen die jeweiligen Schulämter und für weiterführende Schulen die mittleren Schulaufsichtsbehörden zuständig – aber auch dies ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Auf der Seite des Bildungsservers finden Sie eine Übersicht, über die Sie zu den Seiten der Kultusministerien der jeweiligen Länder gelangen. Dort können Sie über Kontaktseiten Ihr Anliegen an die zuständige Schulaufsichtsbehörde richten.

Klicken Sie sich bei Unsicherheiten ein wenig durch: Auf den ersten Blick können die vielen verschiedenen Behörden und Ämter unübersichtlich wirken. Mit ein paar Klicks gelangen Sie aber zum richtigen Ansprechpartner.

Welche Maßnahmen gibt es gegen Lehrermangel?

Der Lehrermangel bringt also einige Probleme mit sich, welche den Schulalltag stark belasten. Wichtig ist, dass Sie sich auf Maßnahmen der Schule verlassen können. Was wird also getan, damit solche Probleme gar nicht erst entstehen?

  1. 1.

    Lehrkräfte weltweit anwerben

    Jedes Bundesland regelt Schule und Bildung selbst. Das führt dazu, dass jedes Land hinsichtlich des Lehrermangels verschiedene Ansätze verfolgt. So werden in Sachsen-Anhalt zum Beispiel weltweit Lehrkräfte angeworben. Mecklenburg-Vorpommern und Bayern setzen hingegen auf die Zahlung von verschiedenen Prämien.

  2. 2.

    „4-Tage-Woche“ für Schüler:innen

    Einen weiteren Ansatz stellt die sogenannte 4-Tage-Woche dar. Bei diesem Modell sollen die Schüler:innen nur vier Tage pro Woche die Schule besuchen. Der fünfte Tag wird mit selbstorganisierter Projektarbeit und Arbeitsaufträgen gefüllt.

  3. 3.

    Spätere Rente?

    Als Ergebnis der Kultusministerkonferenz empfiehlt die ständige wissenschaftliche Kommission unter anderem, dass Beschäftigungsreserven geschaffen werden sollen, indem Lehrkräfte später in Rente gehen. Außerdem ist sie für eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung. Sprich: Die vorhandenen Lehrer:innen sollen einfach mehr unterrichten.

Weitere Lösungsvorschläge sind unter anderem eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie die Weiterentwicklung von Modellen für Quer- und Seiteneinsteiger.

Fazit: Bleiben Sie aufmerksam

Sie sehen also, es werden viele verschiedene Ansätze verfolgt, um ein und dasselbe Problem zu lösen. Die Frage, ob dies erfolgversprechend ist, ist berechtigt. Die Gefahr, dass es zukünftig weiterhin zu Unterrichtsausfällen kommt, nicht unwahrscheinlich. Aber was können Sie tun?

Haben Sie ein Auge darauf, wie viel Unterricht tatsächlich ausfällt und wie die Schule dagegen vorgeht. Werden konkret Maßnahmen ergriffen? Bleiben Sie in engem Austausch mit ihrem Kind beziehungsweise Ihren Kindern. Sollten Sie das Gefühl haben, dass keine oder zumindest nicht genug Maßnahmen gegen den Lehrermangel ergriffen werden, empfiehlt es sich auf jeden Fall mit der Schule oder sogar mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten.

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie unfaire Schulnoten anfechten können, lesen Sie hier nach.

Eltern
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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