Ihr Recht auf Reisen
Ob Pauschalreise, Oneway-Flug oder andere Urlaubspläne: Wer verreist, kann was erleben. Überraschungen gehören also dazu. Bei den Teilen Ihrer Reise, die Sie explizit gebucht haben, sollten Sie aber exakt die Leistung erhalten, die Ihnen auch versprochen wurde. Und falls nicht, fordern Sie Ihr Recht entsprechend ein – damit Ihr Urlaub eine erholsame Erfahrung wird.
Noch einfacher: Setzen Sie Ihre Reisemängel direkt schnell und einfach durch.
Urlaubsfrust und Reisemängel - unser Ratgeber hilft!
Die Buchung einer Reise ist ein Vertrag – und bringt Rechte und Pflichten für alle Vertragspartner:innen mit. Ihre Pflicht als Reisende:r ist die Zahlung der Gebühr. Was Ihr Recht ist und wie Sie es einfordern können, erklärt dieser Ratgeber.
Andere Reisen - andere Verträge
Kleine Zeitreise: In den 70er Jahren nehmen Pauschalreisen, also mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen wie Flug und Hotel, zu. So entstand 1979 das verbraucherfreundliche Reiserecht. Umfassende Regelungen findet man hier nur zur Pauschalreise. Alles andere gilt als Individualreise und fällt unter das Vertragsrecht im BGB. Soweit mal zu den Rechtsgebieten, in denen Sie Ihre Reise verorten können.
Entsprechend unterschiedlich sind dann auch die Regelungen und Verträge zu diesen beiden Arten der Reise.
1. Die Pauschalreise – viele Bausteine, viele Pflichten
Als Pauschalreise gilt nach § 651a Abs. 2 BGB eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Auch wenn Sie die Reise-Bausteine selbst zusammensetzen können, gilt eine Reise ab zwei Bausteinen als Pauschalreise.
Vertragspartner:in einer Pauschalreise sind die/der Reisende, der Reiseveranstalter und die/der Reisevermittler. Der Reiseveranstalter verspricht dabei den Erfolg der Reise und trägt das Risiko des Misslingens der Reise. Er hat also der/dem Reisenden gemäß Paragraf 651i Abs. 1 BGB „die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Absatz zwei konkretisiert: „Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat.“ Kurzum: Sie sollten im Urlaub erleben, was Ihnen im Katalog versprochen wurde.
Reisende zahlen den Reisepreis, der alle vorhersehbaren Zahlungen der Reise beinhalten muss. Die dazugehörenden Reisebedingungen sind wie sonst die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu verstehen, die die/der Reisende kennen sollte. Zurücktreten von diesem Reisevertrag können Reisende vor Reisebeginn jederzeit – der Veranstalter nur wegen zu geringer Teilnehmerzahl (wenn das in der Ausschreibung entsprechend angekündigt war) oder bei höherer Gewalt (zum Beispiel bei Sperrung des Luftraums).
Wenn die Reise dann losgeht und von erheblichen Reisemängeln beeinträchtigt wird, können sich Reisende beschweren, den Vertrag kündigen und Erstattung einfordern. Dazu mehr im Kapitel Reisemängel.
2. Individualreise – viel Flexibilität, eigene Verantwortung
Wenn Sie sich Ihre Reise selbst organisieren oder maximal einen Baustein der Reiseplanung an einen Reiseveranstalter abgeben, spricht man von einer Individualreise. Reisende schließen hier keinen Reisevertrag, sondern wenn überhaupt nur einzelne Verträge mit einzelnen Dienstleistern für Hotelzimmer, Mietautos etc. (Werk- oder Mietvertrag) ab. Sie tragen damit die Verantwortung für das Gelingen der Reise selbst. Bon Voyage!
Das ist ein Reisemangel
Sie haben eine Pauschalreise gebucht, sind am Urlaubsort – und unzufrieden? Grundsätzlich handelt es sich um einen streitbaren Reisemangel, sobald nicht eingehalten wurde, was man Ihnen versprochen hat. Wenn Sie also im Katalog o.ä. Bilder und Beschreibungen sehen, die nicht der Realität am Urlaubsort entsprechen.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich zu diesem viel bestrittenen Thema auf eine Richtlinie geeinigt. Das 30-seitige Dokument listet alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien einer Pauschalreise auf sowie Informationen und Schutzmaßnahmen für Reisende (z.B. bei Insolvenz des Reiseveranstalters).
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2302&from=DE
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Pauschalreise nicht die vereinbarte Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit) hat (§ 651 i Abs. 2 BGB ).
Wenn Sie im Urlaub unzufrieden sind und Erstattung oder ein anderes Entgegenkommen erreichen wollen, ist es daher jetzt Ihre Aufgabe, den Mangel gut zu dokumentieren und fristgerecht zu melden.
Welche Rechte habe ich bei Reisemängeln?
Unser Ratgeber begleitet Sie vor, während und nach der Reise. Er liefert Ihnen alle notwendigen Informationen, um sich Reisemängel erstatten zu lassen, Stornogebühren zurückzufordern, Gepäckbeschädigungen und -verlust geltend zu machen und bei Flugverspätungen und -annullierungen Ihre Rechte einzuklagen.
Bei einem Reisemangel können Sie vom Veranstalter Erstattungen bis hin zum Schadensersatz geltend machen.
Reisemängel bestimmen, melden, einklagen
Das Zimmer zu klein, statt Meer der Blick auf Baustelle, den Rückflug verpasst: Es gibt viele Optionen, wie der Urlaub gewaltigen Ärger statt wertvoller Erholung bringt. Wenn die gebuchten Versprechen nicht eingehalten werden, können Sie den Preis mindern oder Ihr Geld komplett zurückverlangen. Dabei sind einige Regeln zu beachten.
1. Mangel dokumentieren am Urlaubsort
Halten Sie schriftlich fest, was Sie als Mangel empfinden, machen Sie für den Streitfall Fotos und tauschen Sie mit anderen, die den Mangel ebenfalls gesehen haben, Kontaktdaten aus.
Für die Dokumentation soll Ihnen unser Beschwerdeprotokoll als Vorlage helfen.
2. Mangel direkt melden
Wenden Sie sich direkt an die Reiseleitung bzw. den Reiseveranstalter, um den Mangel zu melden. Das sind Ihre Vertragspartner – nicht die Belegschaft im Hotel! Schildern Sie die Situation und bitten darum, dass der Mangel behoben wird. Dafür setzen Sie eine angemessene Frist.
Für die Anzeige Ihrer Reisemängel können Sie unser Formular nutzen.
3. Eigeninitiativ handeln
Wenn die Reiseleitung den Reisemangel innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nicht beheben kann, sollten Sie selbst aktiv werden und Kostenreduktion bzw. Ersatzleistungen verlangen: was immer Ihre Situation dem Reisevertrag entsprechend und angemessen verbessert. Ob die Kosten erstattet bzw. der Reisepreis herabgesetzt werden muss, wird sich klären, darum dokumentieren Sie alles.
4. Nach der Reise
Ob der Urlaub nun erholsam war oder nicht: Nach der Reise können Sie eine Reisepreisminderung bzw. die Erstattung der Kosten einfordern. Dazu wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter (nicht an das Reisebüro). Beschreiben Sie Ihre Reisemängel möglichste genau und fügen Ihrem Schreiben Fotos etc. hinzu.
Die Frankfurter Tabelle gibt Ihnen eine grobe Einschätzung, welche Preisminderung Sie bei welchen Mängeln erwarten können. Die Tabelle fasst Urteile zum Reiserecht zusammen und gibt die entsprechende Entschädigung in Prozent an – was allerdings nur als Richtlinie, nicht als rechtlich verbindlich anzusehen ist.
Für die Forderung auf Reisepreisminderung steht Ihnen unser Formular zur Verfügung:
Als gesamten Überblick haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern soll, an alle Details zu denken. So können Sie zumindest eine Kostenerstattung erreichen. Leider kann Ihnen niemand die entgangene Erholung erstatten.
Jetzt Reisemängel einklagen
Der Holiday-Sherpa fordert Ihre Rechte bei Reisemängeln ein – schnell, einfach und mit hohen Erfolgschancen. Zudem hilft er Ihnen bei der Rückforderung von Stornogebühren, Gepäckverlust oder -beschädigung sowie bei Flugverspätungen und Annullierungen.
Flugreisen und ihre Turbulenzen
Flughäfen könnten Bücher füllen mit aufregenden Reisegeschichten. Solche mit Happy End und solche mit Drama und Ärger. Dieses Kapitel klärt Sie über Ihre Rechte auf für den Fall, dass Sie ohne eigenes Verschulden einen Flug nicht oder verspätet wahrnehmen konnten. Zur Sicherheit vorab nochmal Ihre Pflichten in Bezug auf eine Flugreise.
Wenn die Fluggesellschaft Ihre Reise vermasselt
Wenn sich Ihr Flug verspätet oder ausfällt, überbucht oder annulliert ist, stehen Ihnen Leistungen zu. Das können Ausgleichszahlungen, Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen sein – egal ob Sie sich auf einer Individual- oder Pauschalreise befinden. Einziger Unterschied: Individualreisende machen ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend, Pauschalreisende gegenüber dem Reiseveranstalter (Frankfurter Tabelle).
Ihre Leistungen können Sie bis zu drei Jahre nach der verpassten/verspäteten Flugreise geltend machen. Diese Frist hängt jedoch ab vom Abflugland, Zielland bzw. auch dem Land, in dem die entsprechende Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Also handeln Sie am besten sofort. Lassen Sie sich eine Annullierung sofort schriftlich bestätigen, sammeln Sie Namen von anderen Zeugen und Ausgabenbelege.
Sandwich oder Luxushotel – welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Manchmal reicht schon die passende Information im richtigen Moment, um eine Reise doch noch erfolgreich ans Ziel zu bringen. Andere Male braucht es Geduld, einen Transfer, eine Hotelübernachtung – und wahrscheinlich in jedem Fall ein Glas Wasser. Die Leistungen, die Ihnen von der Fluggesellschaft zustehen, hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Leistungen bei Verzögerung/Verspätung
Leistungen bei Annullierung/Überbuchung
Keine Leistungen sollten Sie erwarten bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel Unwetter, Streit oder Naturkatastrophen.
Von gepackten Koffern zum Gepäckverlust
Ein weiteres unbeliebtes Szenario auf Flugreisen ist der Verlust des Reisegepäcks. Trifft Sie dieses, haben Sie Anspruch auf Entschädigung und Flugpreisminderung! Das ist zwar sicher kein Ersatz für den Schreck, den teils emotionalen Verlust und den Extraaufwand, aber zumindest wird z.B. die fehlende Badehose für den Urlaub ersetzt. Dabei sind laut Montrealer Übereinkommen derzeit etwa 1.200 Euro für Koffer und Inhalt vorgesehen. Was für eine Badehose, aber wahrscheinlich nicht für die gesamte Ausstattung einer Geschäftsreise ausreicht. In solchen Fällen können Ausnahmen beantragt werden.
Einiges sollten Sie in jedem Fall beachten, um eine Entschädigung zu erhalten:
- 1.
Melden Sie den Verlust umgehen am Lost&Found-Schalter.
- 2.
Füllen Sie das PIR-Formular (Property Irregularity Report) aus.
- 3.
Sammeln Sie sämtliche Belege (Wiederbeschaffungskosten).
- 4.
Halten Sie sich an die Fristen: 7 Tage bei Beschädigung, 14 Tage bei Verlust Ihres Gepäcks.
- 5.
Ruhe bewahren und hartnäckig bleiben, wenn nötig. Auch Humor kann helfen.
Storno: Wenn die Reise gar nicht erst stattfindet
Üblicherweise werden Reisen, vor allem Pauschalreisen, weit im Voraus gebucht. Und weil das Leben gern Überraschungen bereithält, bleibt immer ein Restrisiko, dass Sie die Reise dann doch nicht wie geplant antreten können. Ob der Grund für den Reiserücktritt mit einer Gebühr verbunden ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine grobe Übersicht für eine erste Einschätzung ist die Folgende:
Stornogebühren bei persönlichen Gründen:
Krankheiten, Schwangerschaften
Unfälle, plötzliche Arbeitslosigkeit
Trennung vom Reisepartner, Todesfall in der Familie
Keine Stornogebühren bei offiziellen Gründen:
Reisewarnung (kritische politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verhältnisse)
Höhere Gewalt (Katastrophen wie Epidemien, Erdbeben und Wirbelstürme)
Für Ihre Rückforderung stehen die passenden Formulare im Downloadbereich bereit.
Pauschalen und Prozente
Die fällige Stornogebühr ist gemäß § 651h Abs. 1 S. 3 BGB ein Anspruch des Reiseveranstalters auf angemessene Entschädigung. Oft wird diese als Pauschale mit in den AGB der Buchung angeführt, doch eine Pauschale ist nicht immer legitim. Zahlreiche Urteile sprechen inzwischen gegen die festgesetzten Pauschalen, da diese meist viel zu hoch angesetzt sind. Wichtig zu wissen ist, dass die Reiseveranstalter eine detaillierte Abrechnung Ihres individuellen Falls vorlegen müssen, um Ihre Stornogebühren zu begründen. Nur dann ist die Forderung wirksam. Das heißt für Sie als Reisende(n) mit stornierter Reise:
- 1.
Sie melden so früh wie möglich, dass Sie die Reise stornieren müssen.
- 2.
Sie verlangen eine Begründung für die Stornopauschale.
Alternativ zur Pauschale werden die Stornogebühren in Prozent der Reisekosten angegeben. Meist ist in den AGB eine Frist festgesetzt, bis zu welchem Zeitpunkt Sie kostenlos stornieren können. Die Gebühren werden grundsätzlich höher, je näher die Stornierung an den Reisezeitpunkt rückt.
Gut versichert für die Reiseplanung?
Die Idee einer Reiserücktrittsversicherung ist, dass sie in den Fällen einer Stornierung zahlt, die Sie aus persönlichen Gründen vornehmen müssen – wenn also Stornogebühren fällig werden. Ob und wann die jeweilige Versicherung tatsächlich übernimmt, steht in den AGB. Daher ist die Empfehlung hier:
Prüfen Sie die AGB einer Reiseversicherung gut, bevor Sie sie abschließen.
Achten Sie auf Voll- bzw. Teilschutz und die eventuelle Selbstbeteiligung.
Oft beinhalten Kreditkarten oder andere Versicherungen bereits eine Reiserücktrittversicherung – vielleicht sind Sie schon besser versichert, als Ihnen bewusst ist!
Was gilt bei Airbnb?
AirBnB ist eine Plattform, auf der weltweit insgesamt mehr als 6 Millionen Häuser, Wohnungen und weitere Herbergen angeboten werden. Wichtig zu wissen: Die Plattform ist kein Reiseveranstalter. Sollten Sie stornieren, sich beklagen oder Rückzahlungen einklagen wollen, tun Sie dies immer direkt bei Ihrem Vertragspartner. Prüfen Sie also genau, wer das ist – und welche AGB dem Mietobjekt unterliegen.
Private Vermietende: Hier gelten mietvertragliche Regelungen.
Kündigung des Mietvertrages und Minderung des Mietpreises (wegen Schimmel im Mietobjekt zum Beispiel) sind möglich. Sie können auch vor Ort Abhilfe verlangen, wenn das Objekt nicht der Buchung entspricht, z.B. wenn ein Detail fehlt. Das gilt es direkt mit der Vermieterpartei zu klären – oder im Nachhinein einzuklagen.
Gewerbliche Vermietende: Hier gelten reiserechtliche Vorschriften.
Vermietende gelten als gewerblich, sobald sie auf anderen Plattformen oder Webseiten als Reiseveranstalter auftreten. Hier können Sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen und zum Beispiel eine Entschädigung für die „entgangene Reisefreude“ fordern.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn ein privater Vermietender die Abwicklung der Objektvermietung an einen gewerblich Vermietenden abgibt. Ihr(e) Ansprechpartner:in ist also je nachdem die- bzw. derjenige, die/der explizit als Vertragspartner:in genannt ist. Das gilt es zu prüfen. Am besten vor der Buchung.
Kurz gefasst: Unsere 3 Tipps für eine reibungslose Airbnb-Buchung.
- 1.
die individuellen AGB lesen und dokumentieren (Download zum Zeitpunkt der Buchung),
- 2.
Stornobedingungen und -gebühren der Vermieterpartei im Detail prüfen,
- 3.
notieren Sie sich die vollständige Adresse der Vermieterpartei: Bei privaten Vermietern reicht die vollständige Anschrift des Mietobjekts (meist sind es Zweitwohnsitze), bei gewerblichen Vermietern ggf. die Firmenanschrift.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise!
Jetzt Reisemängel einklagen
Der Holiday-Sherpa fordert Ihre Rechte bei Reisemängeln ein – schnell, einfach und mit hohen Erfolgschancen. Zudem hilft er Ihnen bei der Rückforderung von Stornogebühren, Gepäckverlust oder -beschädigung sowie bei Flugverspätungen und Annullierungen.