Die Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht nur gefährlich, sie können auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche rechtlichen Folgen bei verschiedenen Überschreitungen drohen.
Ob Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot – wurden Sie geblitzt, finden Sie in unserem Ratgeber die richtigen Antworten.
Unser Bußgeldkatalog bietet Ihnen daneben mit ein paar schnellen Klicks eine zuverlässige Einschätzung, mit welchen Bußgeldern und Punkten Sie rechnen müssen oder ob ein Fahrverbot droht.
BußgeldkatalogDie Geschwindigkeitsüberschreitung – unser Ratgeber dazu.
Erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber alles Wichtige zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung. Von den rechtlichen Konsequenzen über die häufigsten Ursachen bis hin zu praktischen Tipps, wie Sie Bußgelder vermeiden können.
So bleiben Sie informiert und sicher auf den Straßen.
Tempolimits gibt es auch in Deutschland
Deutschland ist bekannt für seine Autobahnen ohne generelles Tempolimit – anders als in vielen anderen Ländern der EU. Doch auch auf deutschen Straßen herrschen auf Landstraßen, in Städten und auch auf bestimmten Abschnitten der Autobahn Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Was generell gilt
Wer ein Fahrzeug fährt, darf nur so schnell fahren, dass er dieses ständig beherrschen kann. So steht es in § 3 Absatz I der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Eine Besonderheit gibt es bei Nebel, Schneefall oder Regen, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Dann dürfen Sie laut StVO nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit angebracht ist. Gibt es also keine Geschwindigkeitsbegrenzung, müssen sich Autofahrende an diese generellen Regeln halten.
Innerorts oder außerorts? Es macht einen Unterschied
Innerorts oder außerorts geblitzt zu werden, kann mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen einen großen Unterschied machen. Aber wann sind Sie eigentlich innerorts und wann außerorts unterwegs?
Von Innerorts spricht man immer dann, wenn man sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Zu erkennen sind diese an den gelben Ortseingangsschildern. Sind Sie an einem solchen Schild vorbeigefahren, befinden Sie sich innerorts. Haben Sie ein Ortsausgangsschild passiert, sind Sie außerorts unterwegs. Auf diesen Schildern ist der Ort durchgestrichen.
Auch wenn es keine Geschwindigkeitsschilder gibt: Auf den Landstraßen außerorts gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Das gilt für Pkw (Personenkraftwagen) und andere Kfz (Kraftfahrzeug) bis 3,5 Tonnen.
Ist die Sicht bei schlechtem Wetter eingeschränkt, müssen Sie stattdessen geschwindigkeitsangepasst fahren, also so, dass Sie schnell genug mit Ihrem Fahrzeug zum Stehen kommen, sollte plötzlich etwas vor Ihnen auftauchen.
Sind Schilder an Landstraßen aufgestellt, gilt natürlich die dort angegebene Geschwindigkeit anstatt den 100 km/h. Häufig findet man hier Geschwindigkeitsbegrenzungen von 70 und 80 km/h.
Innerorts dürfen alle Kfz nicht mehr als 50 km/h schnell sein. Häufig werden in besonders dicht besiedelten Gebieten Schilder mit 30 km/h aufgestellt. Dann müssen Sie sich an diese Geschwindigkeit halten.
Auf deutschen Autobahnen gilt kein generelles Tempolimit. Als Richtgeschwindigkeit werden 130 km/h empfohlen. Eine Richtgeschwindigkeit gilt – anders als eine Höchst- oder Mindestgeschwindigkeit – nicht verbindlich, sie wird Autofahrenden lediglich nahegelegt.
Wird sie überschritten, drohen keine Strafen und Bußgelder. Allerdings nehmen Gerichte nicht selten eine Mithaftung bei Verkehrsunfällen von 20 Prozent und mehr an, wenn Sie die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten haben.
Die Richtgeschwindigkeit gilt neben Autobahnen auch auf Straßen, bei denen die Richtungen durch Mittelstreifen oder andere bauliche Maßnahmen getrennt sind sowie auf Straßen, die mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben (autobahnähnliche Straßen).
Es wird ein Auge zugedrückt
Bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzgrenze abgezogen. Sind Sie mit 100 km/h oder schneller unterwegs, werden 3 Prozent von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Der Toleranzabzug dient dazu, Ungenauigkeiten von Messgeräten auszugleichen.
Wussten Sie: Bestimmte Messgeräte können keine Geschwindigkeiten über 250 km/h aufzeichnen. Das sind zum Beispiel Radargeräte. Daher werden sie nicht auf Autobahnen eingesetzt.
Geblitzt – was droht?
In Deutschland gibt es verschiedene Technik, um die Geschwindigkeit bei Fahrzeugen zu messen. Dazu zählen die klassischen Radargeräte sowie Blitzer mit Lichtsensoren. Manche davon können Geschwindigkeitsüberschreitungen bereits ab einem km/h drüber aufzeichnen.
Fahren Sie mit Ihrem Auto bis zu 10 km/h zu schnell, müssen Sie mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Bei 11 bis 15 km/h sind es bereits 40 Euro. Bei 16 bis 20 km/h sind es 60 Euro. Und ab 21 bis 25 km/h müssen Sie 100 Euro zahlen und bekommen 1 Punkt in Flensburg.
Ab 26 bis 30 km/h sind es dann 150 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach dem ersten Verstoß ein weiteres Mal mit mindestens 25 km/h geblitzt worden sind.
Die Strafen werden nun immer höher, umso schneller Sie zu schnell gefahren sind. Bei über 70 km/h sind es 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Zusätzlich kommen noch Verfahrenskosten hinzu.
Schauen Sie in unseren Bußgeldrechner, welche Strafe Ihnen bei Ihrem jeweiligen Verstoß droht.
Fahren Sie mit Ihrem Auto bis zu 10 km/h zu schnell wartet innerorts ein Bußgeld von 30 Euro auf sie. Einen Punkt in Flensburg und 115 Euro gibt es ab 21 bis 25 km/h. Ein Fahrverbot bei wiederkehrendem Verstoß erwartet Sie bei 26 bis 30 km/h. Dies ist dann der Fall, wenn der wiederholte Verstoß innerhalb von 12 Monaten nach der Rechtskraft des ersten Verstoßes erfolgte.
Definitiv ein Fahrverbot von einem Monat gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 bis 40 km/h. Hinzu kommen 260 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg.
Unser Bußgeldrechner hilft Ihnen, die genauen Folgen für Ihren jeweiligen Verstoß zu ermitteln. Schauen Sie rein.
Ab 21 km/h geht’s zum Aufbauseminar
Für Fahranfänger gelten besondere Regeln während der Probezeit. Diese dauert zwei Jahre. Fährt ein Fahranfänger 21 km/h oder mehr zu schnell (sogenannter A-Verstoß), ist neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg nach dem erstmaligen Verstoß zusätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar fällig.
Zusätzlich wird nach dem ersten A-Verstoß eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre angeordnet. Die Seminare dauern zwei bis vier Wochen, in denen grundlegende Verhaltensweisen im Straßenverkehr trainiert, die StVO näher angeschaut und eine Probefahrt absolviert wird. Die Kosten für ein Aufbauseminar liegen bei 250 bis 500 Euro.
Ich bin es nicht gewesen
Vor dem offiziellen Bußgeldbescheid kommt der Anhörungsbogen. Dieser dient dazu, die Umstände des vorgeworfenen Verstoßes und den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. In dem Schreiben ist festgehalten, welcher Verstoß Ihnen zur Last gelegt wird, das Datum und die Uhrzeit des Verstoßes.
Sind Sie nicht mehr als 15 km/h zu schnell gefahren, ist in dem Anhörungsbogen meist ein Verwarnungsgeld angegeben, dass Sie überweisen können (aber nicht müssen!). Zahlen Sie, hat sich die Sache schnell erledigt.
Einige Angaben sind Pflichtangaben, die Sie machen müssen. Andere sind freiwillig. Zu den Pflichtangaben gehören:
Name,
Adresse,
Geburtsort und
Staatsangehörigkeit.
Alle anderen Angaben sind für Sie freiwillig. Tragen Sie also nur solche Dinge ein, die Sie ent- statt belasten.
Sind nicht Sie gefahren sondern jemand anderes, können Sie die Person im Anhörungsbogen nennen. Für Nahe Verwandte, Verlobte und Verschwägerte gilt ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, Sie müssen diese Personen nicht nennen, wenn Sie dies nicht wollen.
Wichtig: Sie sollten keine falschen Angaben in dem Anhörungsbogen machen. Lügen Sie zur Identität des Fahrers, kann dies eine falsche Verdächtigung darstellen. Das ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.
Geben Sie in Bezug auf die Personalien falsche Angaben an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Wenn Sie sich dagegen nicht sicher sind, zum Beispiel, weil Sie auf dem Foto niemanden eindeutig und zweifelsfrei erkennen können, sollten Sie das genauso mitteilen. Sie sollten bei solchen Zweifeln besser niemanden als Fahrer benennen; auch sich selbst nicht.
Die Konsequenzen Ihrer Geschwindigkeitsübertretung
Als nächstes folgt dann in der Regel der Bußgeldbescheid. Hier kommen nochmal zur Strafe wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung Verfahrensgebühren hinzu.
Gut zu wissen: Für die Nachverfolgung des Verstoßes hat die Bußgeldbehörde nicht unendlich Zeit. Irgendwann ist die Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt und Sie können dafür nicht mehr belangt werden. Grundsätzlich gilt hier eine Frist von drei Monaten nach dem vorgeworfenen Verstoß.
Aber: Es gibt einige Dinge, welche die Verjährung stoppen – darunter fällt zum Beispiel die erste Anhörung oder eben der Erlass des Bußgeldbescheides. Durch die erste Anhörung wird die Frist unterbrochen und beginnt erneut für drei Monate. Nach Erlass des Bußgeldbescheides hat die Behörde sechs Monate Zeit, den vorgeworfenen Verstoß zu ahnden.
Ich möchte mich wehren
Haben Sie den Verstoß nicht begangen, weil Sie entweder nicht gefahren oder der Meinung sind, dass Sie nicht zu schnell gefahren oder der Blitzer falsch gemessen hat, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür haben Sie ab Zustellung des Schreibens zwei Wochen Zeit. Das Zustellungsdatum ist auf dem gelben Briefumschlag eingetragen. Heben Sie daher den gelben Umschlag bitte auf um jederzeit die Einspruchsfrist berechnen zu können.
Für das Schreiben reicht ein einfacher Satz: „Gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen XY) lege ich Einspruch ein.“
Wird der Bußgeldbescheid auch nach dem Einspruch aufrechterhalten, folgt ein Termin zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht. In dem Verfahren versucht der Richter zu ermitteln, ob Sie den Geschwindigkeitsverstoß tatsächlich begangen haben. Auch kann das Gericht durch Beschluss ohne Hauptverhandlung entscheiden, wenn Sie und die Staatsanwaltschaft der Entscheidung nicht widersprechen.
Wichtig: Sie müssen die Strafe nicht zahlen und das möglicherweise verhängte Fahrverbot solange nicht antreten, bis über Ihren Einspruch entschieden worden ist und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Tempolimits beachten – entspannt ans Ziel kommen
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ernstzunehmende Verstöße, die nicht nur Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, sondern auch zu spürbaren rechtlichen Konsequenzen führen können. Ob innerorts oder außerorts unterwegs, bei Nebel oder klarem Wetter – es ist wichtig, dass Sie stets die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen und einhalten. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass Sie entspannt an Ihr Ziel kommen und unangenehme Überraschungen vermeiden.