Update: Bekifft am Steuer: Viele Autofahrende können jetzt den „Idiotentest“ umgehen

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min14.05.2024
canabis_auto_fahren_meinrecht© Animaflora - iStock

Cannabiskonsum ist in Deutschland seit April legal. Doch was gilt fürs Autofahren unter THC-Einfluss? Für eine MPU gelten neue Regeln – zugunsten vieler Autofahrer:innen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Autofahren unter THC-Einfluss kann weiterhin eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

  • Für den "Idiotentest" gelten neue Regeln.

  • Als THC-Grenzwert sollen künftig 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum gelten.

  • Als Vorscreening sollen bei Betroffenen Speicheltests gemacht werden.

Entfällt die MPU wegen Cannabis-Konsums?

Bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Betroffene nachweisen, dass sie keine Drogen mehr konsumieren und in der Lage sind, künftig wieder sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Die auch als „Idiotentest“ bekannte Begutachtung gliedert sich in Leistungstests unter anderem zur Konzentrationsfähigkeit, einer medizinischen Untersuchung und eines Gesprächs mit einer Psychologin/einem Psychologen.

Neue Regel zum ärztlichen Gutachten und MPU

Änderungen für eine MPU-Anordnung nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr durch den Konsum von Cannabis bringt eine neue Vorschrift in der Führerscheinentzugsverordnung.

Laut § 13a wird ein ärztliches Gutachten also nur noch dann angeordnet, wenn ein Verdacht auf eine Cannabisabhängigkeit besteht.

Eine MPU steht nicht schon bei der ersten auffälligen Autofahrt an, sondern erst, wenn Sie wiederholt mit THC im Blut erwischt werden, das Gutachten der Ärztin oder des Arztes zwar keine Cannabisabhängigkeit, aber einen Cannabismissbrauch nahelegt oder wenn überprüft werden soll, ob ein früherer Missbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr bestehen. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der rauschbewirkende Bestandteil von Cannabis.

Was ist ein Cannabismissbrauch?

Wann ein Missbrauch von Cannabis vorliegt, legt das Gesetz nicht eindeutig fest. Es kommt im Allgemeinen darauf an, ob die oder der Betroffene in der Lage ist, seinen Cannabiskonsum von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Daran fehlt es nicht mehr automatisch, wenn man regelmäßig Cannabis konsumiert.

Aber: Mit dem Konsum von Cannabis gehen Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit einher. Auch kann die Reaktionszeit verlängert sein – für die Teilnahme am Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. Der Konsum und das sichere Autofahren schließen sich gegenseitig aus. Das Cannabis darf nicht mehr wirken.

Cannabis-Konsum im Straßenverkehr ist weiterhin ordnungswidrig

Der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr kann auch nach der Teil-Legalisierung der Droge am 1. April eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat darstellen. Laut dem Bußgeldkatalog drohen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Damit kann man in der Regel rechnen, wenn der THC-Wert 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschreitet.

Von einer Teil-Legalisierung spricht man deshalb, weil es für Anbau und Konsum der Droge bestimmte Regeln wie beispielsweise zur erlaubten Menge gibt.

Neuer Grenzwert: 3,5 Nanogramm

Lange wurde diskutiert, welcher THC-Grenzwert im Blut für Konsequenzen im Straßenverkehr ausschlaggebend sein soll. Mit der bisherigen 1,0 Nanogramm-Grenze wurden auch Menschen bestraft, die schon eine längere Zeit vor einer Autofahrt nicht mehr Cannabis konsumiert hatten.

Eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hatte einen Wert vorgeschlagen. Danach soll der THC-Wert auf 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum angehoben werden. Die Ampel-Koalition segnete diesen Vorschlag am 14. Mai ab. Damit soll der neue Grenzwert umgesetzt und künftig gelten. Als Vorscreening sollen bei den Betroffenen Speicheltests gemacht werden.

Das Amtsgericht Dortmund hatte schon, bevor der Vorschlag angenommen worden ist, in einem Verfahren den 3,5-Wert angewendet. Das Gericht sprach einen Mann mit 3,1 Nanogramm THC-Konzentration im Blut frei (Az: 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24).

Übrigens: Wie lange THC nach dem Cannabiskonsum im Blut nachweisbar ist, ist unterschiedlich. Laut dem ADAC hängt es unter anderem davon ab, wie viel und wie häufig Cannabis konsumiert wird.

THC-Werte über dem bislang gültigen Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum sind bei einem nur gelegentlichen Konsum mit mehrtägigen rauchfreien Pausen in der Regel bis zu sechs Stunden vorhanden. Da das THC beim regelmäßigen Konsumieren im Gewebe gespeichert wird, kann es mehrere Tage dauern, bis Werte unterhalb des Grenzwertes erreicht werden.

Führerschein zurückholen: Wie sollten Sie vorgehen?

Ist Ihnen der Führerschein nach einem festgestellten Cannabis-Konsum im Straßenverkehr entzogen worden und haben Sie noch keinen Antrag zur Neuerteilung gestellt, sollten Sie die Führerscheinstelle anschreiben und darum bitten, die Anordnung einer MPU zu prüfen. Es kann sein, dass die Stelle die Anordnung aufhebt.

Haben Sie bereits einen Antrag auf Erteilung des Führerscheins gestellt, sollten Sie erst einmal abwarten. Möglicherweise kommt die Führerscheinstelle selbst auf Sie zu und nimmt die MPU-Anordnung zurück. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid, können Sie diesen überprüfen lassen.

Verkehrsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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