Neue Verkehrsregeln für E-Scooter: Das ändert sich ab April

Ab April 2025 treten in Deutschland neue Verkehrsregeln für E-Scooter mit Straßenzulassung in Kraft. Diese sollen die Sicherheit erhöhen und die Elektro-Scooter besser in den Straßenverkehr integrieren. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
E-Scooter dürfen künftig an roten Ampeln den Grünpfeil nutzen.
Höhere Bußgelder fallen bei bestimmten Verstößen an.
Beim Parken bleibt es bei den aktuellen Parkregelungen – vorerst.
Was sind E-Scooter?
Elektro-Scooter – kurz: E-Scooter – sind elektrisch betriebene Tretroller. Die offizielle Bezeichnung lautet: Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange. Das zusammenklappbare Gefährt ist leicht und wendig und kann problemlos mit in die Straßenbahn oder den Bus genommen werden. Es ist eine Möglichkeit zu mehr sauberer Mobilität und damit zu mehr sauberen Innenstädten.
Anpassung an die Regeln für Radfahrer
Ab April 2025 gelten neue Regeln für E-Scooter mit Straßenzulassung. Danach dürfen E-Scooter-Fahrer:innen künftig bei roten Ampeln den Grünpfeil nutzen sowie Straßen und Wege, die auch Radfahrende befahren dürfen. Allerdings müssen Sie dabei Fußgänger:innen besonders berücksichtigen und Schrittgeschwindigkeit fahren.
Für die neuen Regeln gilt aber eine Übergangsfrist von einem Jahr. So sollen die Kommunen Zeit haben, die Umsetzung zu prüfen. Beispielsweise, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektro-Scooter gelten soll.
Höhere Bußgelder für E-Scooter
Einige Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern werden erhöht. Künftig fallen
für das Fahren auf Gehwegen laut Bußgeldkatalog 25 Euro an.
Fürs Slalomfahren sind es dann 35 Euro.
Neue Regeln für Batterie-Entsorgung
Ab 2025 treten neue Regeln für die Entsorgung von Elektro-Scooter-Batterien in Kraft. Die Regeln sind Teil des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetzes (noch als Entwurf).
Ab April können die Akkus einfach beim Wertstoffhof abgegeben werden. Auch Hersteller müssen sich mehr an der Entsorgung beteiligen. Sie müssen Rückerstattungs-Systeme einrichten oder an bestehende, bereits vorhandene Möglichkeiten zum Recyceln anschließen.
Welche Parkregeln gelten für E-Scooter?
Zum Parken mit E-Scootern wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Wie bisher dürfen die Elektrofahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden – solange sie Fußgänger:innen und Rollstuhlfahrer:innen nicht behindern. Ebenso wie bei Fahrrädern. Es gibt keine speziellen Parkverbote nach der Straßenverkehrsordnung.
Allerdings gilt auch für E-Scooter: Stellen Sie diese in nicht zulässigen Verkehrsflächen ab, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Diskutiert werden aber Abstellverbote, beziehungsweise neue Regeln, wonach E-Scooter nur in markierten Flächen zum Verleih angeboten werden.
Manche Städte haben bereits solche Regeln für bestimmte Bereiche. So regelt die Stadt Düsseldorf, dass entlang der Königsallee die Elektrofahrzeuge nur in sechs eigens dafür markierten Flächen abgestellt werden dürfen.
Blinker-Pflicht ab 2027?
Auch eine Blinker-Pflicht für E-Scooter wird diskutiert. Bislang gilt für das Abbiegen noch: nur mit Handzeichen – wie auf dem Fahrrad. Das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen, dass E-Scooter künftig mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Gelten soll das aber erst ab Anfang 2027.
E-Scooter ohne Führerschein fahren
Ein Vorteil ist, dass E-Scooter in Deutschland ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt, die Fahrzeuge erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Fahren darf man sie bereits ab 14 Jahren.
Übrigens: Für Elektro-Scooter-Fahrten gelten dieselben Grenzwerte für Alkohol wie für Autofahrer:innen. Das bedeutet, ab 0,5 bis 0,9 Promille droht ein Bußgeld. Und auch für Cannabis gilt dasselbe wie für die Autofahrt.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.