Beschädigtes oder verlorenes Gepäck? Das sind Ihre Rechte

Lesezeit: 3 minReiserecht
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Ferienzeit ist Reisezeit. Um eine schöne Zeit zu haben, sollten Sie bestenfalls inklusive Ihres Gepäcks am Ziel ankommen. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, wenn Ihr Koffer während des Flugs beschädigt wird oder verloren geht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Airline muss Ihnen den Verlust Ihres Gepäcks ersetzen.

  • Melden Sie den Verlust gleich noch beim Lost-and-Found-Schalter im Flughafen.

  • Für den Schadensersatzanspruch gelten bestimmte Fristen.

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Es könnte so schön sein: Sie sind an Ihrem Urlaubsort angekommen, jetzt heißt es nur noch, den Koffer vom Rollband holen und ab ins Hotel. Doch was ist, wenn das Gepäck auf dem Band nicht auftaucht?

Airlines müssen Ihnen eine Entschädigung zahlen, wenn Ihr Gepäck verspätet, kaputt oder gar nicht am Flughafen eintrifft. Von verlorenem Gepäck spricht man, wenn Ihr Koffer 21 Tage nicht bei Ihnen ankommt.

Melden Sie den Verlust direkt am Flughafen

Kommt Ihr Gepäck nicht am Flughafen an, melden Sie den Verlust am besten gleich beim Lost-and-Found-Schalter der Flughafengesellschaft im Gebäude. Füllen Sie dort auch den Property Irregularity Report (PIR-Formular) aus. Das ist eine Art Schadensbericht.

Dasselbe gilt, falls Ihr Gepäckstück während des Fluges oder beim Transport beschädigt worden ist. Fragen Sie am Schalter auch nach einem Notfallkoffer. Einige Airlines bieten das an.

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, kontaktieren Sie ebenfalls Ihren Reiseanbieter und melden Sie den Verlust beziehungsweise die Beschädigung.

Wie viel Geld erhalte ich zurück?

Kaufen Sie notwendige Reiseutensilien wie eine Zahnbürste und Unterwäsche, wird Ihnen der Kaufpreis erstattet. Wenden Sie sich nach dem Verlust am besten an die Airline und fragen, welche Dinge erstattet werden.

Sie sollten nur das kaufen, was Sie für die Zeit, in der Sie ohne Ihr Gepäck sind, benötigen. Ist Ihr Koffer 24 Stunden verspätet, ist beispielsweise der Kauf von Kosmetik und Ersatzkleidung angemessen. Bewahren Sie Kaufbelege unbedingt auf.

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Zeitwert des Koffers wird ersetzt

Kommt Ihr Gepäckstück gar nicht bei Ihnen an, erhalten Sie auch Geld für den Wert des Koffers und dessen Inhalt zurück. Wie viel Geld Ihnen die Airline erstattet, hängt von dem Wert des Koffers oder der Reisetasche ab sowie des Inhalts.

Dabei zahlen Ihnen die Fluggesellschaften nur den Wert, den das Gepäckstück und der Inhalt zum Zeitpunkt der Reise noch hatten. Die meisten Airlines ziehen 10 bis 30 Prozent pro Jahr seit des Kaufs ab. Die Höchstgrenze für eine Erstattung liegt bei rund 1.300 Euro pro Passagier.

Planen Sie, teure Gegenstände in Ihrem Gepäck zu transportieren, könnte es sich lohnen, gegen einen Aufpreis die Haftungshöchstgrenze für verloren gegangenes Gepäck zu erhöhen.

Tipp: Ein Foto vom Inhalt Ihres Koffers hilft Ihnen später dabei, der Airline nachzuweisen, was Sie bei sich hatten. Nach dem Verlust sollten Sie auch gleich die Gegenstände aufschreiben, die sich in dem verlorenen Koffer befanden.

Beachten Sie die Fristen

Verloren gegangenes oder verspätetes Gepäck muss 21 Tage nach dem Verlust oder – wenn es nur verspätet ist – nach der Verspätung der Airline gemeldet werden.

Bei beschädigtem Gepäck sind es nur sieben Tage.

Ihren Anspruch auf Entschädigung behalten Sie jedoch zwei Jahre. So lange können Sie die Airline also noch auffordern, Ihnen beschädigtes, verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck zu entschädigen.

Lesen Sie mehr zum Thema Reise in unserem Rechtsratgeber Reiserecht.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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