Reisekonzern FTI meldet Insolvenz – Was geschieht mit meiner Reise?

Lesezeit: 4 minReiserecht
fti_meldet_insolvenz_meinrecht©FTiare - iStock

Der Reiseanbieter FTI ist pleite. Ab Dienstag sollen Reisen ganz oder teilweise ausfallen. Betroffen sind Sie, wenn Sie eine Reise unter anderem über FTI, 5vorFlug oder BigExtra gebucht haben. Was bedeutet das für Ihren Urlaub?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Reisekonzern FTI ist insolvent.

  • Reisen sollen bereits ab Dienstag ganz oder teilweise ausfallen.

  • Erstattungen für Pauschalreisen soll es von dem Deutschen Reisesicherungsfonds geben.

  • Urlauber:innen vor Ort sollen ihre Reise möglicherweise bis zum Ende fortsetzen können oder zurück zum Abflugort gebracht werden.

Reisekonzern FTI ist pleite

FTI hat kein Geld mehr. Der drittgrößte Reiseanbieter in Europa hat am Montag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München gestellt. Bereits am Wochenende hatte das Handelsblatt über die Probleme des Konzerns berichtet; der Bund hatte weitere finanzielle Hilfen für das Unternehmen abgelehnt.

Bin ich betroffen?

Haben Sie Ihre Reise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigExtra gebucht, hat die Insolvenz des Unternehmens Auswirkungen auf Ihren Urlaub – sowohl, wenn Sie bereits vor Ort sind als auch, wenn Ihr Urlaub noch bevorsteht.

Nicht betroffen sind Reisen, die über einen anderen Reiseanbieter wie TUI, Alltours oder zum Beispiel DERTOUR gebucht worden sind. Sind Sie dennoch unsicher, ob Ihre Reise von der FTI-Insolvenz betroffen ist, kontaktieren Sie Ihren Reiseanbieter.

Was geschieht mit meiner bevorstehenden Reise?

FTI muss alle Reisen, die noch nicht angetreten sind, stornieren, wie das Unternehmen auf seiner Webseite am Montagmittag mitteilte. Das bedeutet, dass Sie Ihre Reise dann nicht antreten können. Warten Sie zunächst ab. Aktuell wird geklärt, ob Reisen stattfinden können. Auch sollten Sie Ihre Reise nicht stornieren. Dadurch fallen möglicherweise weitere Kosten für Sie an.

Haben Sie Ihre Pauschalreise bereits gezahlt, springt der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) ein und erstattet Ihnen Ihre bereits gezahlten Reisekosten zurück. Dazu startet DRSF selbstständig den Erstattungsprozess und wird Sie kontaktieren.

Die Erstattung kann laut FTI aber einige Zeit dauern. Denn es geht zunächst darum, mit dem Fonds diejenigen, die sich bereits im Urlaub befinden zu versorgen beziehungsweise aus dem Urlaub zurückzuholen. Außerdem müssen die Buchungsdaten von DRSF ausgewertet werden.

Wichtig: Haben Sie nur Hotelübernachtungen gebucht und direkt an die Unterkunft bezahlt, springt der DRSF nicht ein. Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben derzeit, ob Sie die Übernachtungen dennoch wahrnehmen können, und will sich bei den Kund:innen melden.

Eine Pauschalreise besteht immer aus mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise, also beispielsweise die Buchung eines Fluges und Übernachtungen.

Ich bin bereits im Urlaub

Sind Sie bereits im Urlaub Ihrer gebuchten Pauschalreise, springt ebenfalls der Fonds für die Reise ein. Gemeinsam mit dem Unternehmen werde versucht, die Reise bis zum Ende durchzuführen. Wo dies nicht möglich ist, soll für Urlauber:innen eine Rückreise zum Abflugort organisiert werden. Sie sollen dazu direkt von den Dienstleistern des DRSF kontaktiert werden. Urlauber:innen sollen auch hier anteilig Ihr Geld zurückerstattet bekommen. Eventuell müssen Sie in Vorleistung gehen und sich dann das Geld vom DRSF zurückholen. Bewahren Sie also alle Belege gut auf.

Haben Sie nur Hotelübernachtungen gebucht und sind bereits vor Ort, so fallen diese ebenfalls nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz des DRSF. FTI prüft aktuell, ob die Aufenthalte dennoch weitergeführt werden können.

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Was gilt für Mietwagenbuchungen?

Haben Sie über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper einen Mietwagen oder ein Wohnmobil gebucht, so fallen diese ebenfalls nicht unter den Absicherungsschutz des Fonds. Auch hierzu prüft FTI, ob Mietwagen oder Wohnmobil dennoch von Ihnen abgeholt werden können. Das Unternehmen will sich dazu ebenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.

Neben Hotelübernachtungen und Miet- beziehungsweise Wohnmobilbuchungen fallen auch andere gebuchte Einzelleistungen wie Ausflüge und Flughafentransfers nicht unter den Absicherungsschutz. FTI schaut, welche dieser Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können und will die Kund:innen dazu informieren.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Haben Sie bereits Geld für eine Pauschalreise an FTI überwiesen, müssen Sie sich an den DRSF wenden. Auf der dortigen Internetseite sollen Online-Formulare hinterlegt werden. DRSF will Kund:innen bei Erstattungen kontaktieren und einen Link zum Online-Erstattungsportal senden.

In Ihren Buchungsunterlagen sollte sich außerdem ein Sicherungsschein befinden. Mit diesem können Sie Ihr bereits gezahltes Geld vom DRSF zurückfordern.

Haben Sie keine Pauschalreise sondern eine Einzelleistung gebucht, bleibt Ihnen nur die Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren – allerdings mit unsicheren Aussichten: Ob die Insolvenzmasse für alle Buchungen ausreicht, ist offen.

Übrigens: Haben Sie Ihre Reise mit Kreditkarte bezahlt? Dann klären Sie mit Ihrem Kreditkarteninstitut, ob Ihnen möglicherweise ein Chargeback-Verfahren (Rückerstattung) zur Verfügung steht.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Informationen zur Rückreise für bereits angetretene Reisen finden Sie auf der Webseite des DRSF.

Das Unternehmen hat außerdem unter +49 (0)89 710 45 14 98 eine Notrufnummer eingerichtet.

Warum ist FTI insolvent?

Der Konzern hatte durch die Corona-Pandemie – wie die gesamte Reisebranche – erhebliche Umsatzeinbußen erlitten. Der Bund unterstützte das Unternehmen mit 600 Millionen Euro.

Zwar stiegen die Zahlen für das Unternehmen zuletzt wieder an. Doch scheinbar nicht ausreichend: Nach Informationen des Handelsblatts hat der Konzern von seinen Schulden erst einen kleinen Teil beglichen. FTI zählt rund 11.000 Beschäftigte.

Warum gibt es den Reisefonds?

Der Fonds wurde 2019 nach der Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook von der deutschen Touristikwirtschaft ins Leben gerufen. Er soll einspringen, wenn ein Reiseunternehmen pleitegeht und sich um Erstattungen gezahlter Buchungen, Rücktransporte und Unterbringungen bis zur Rückkehr kümmern. Ziel ist es, den kompletten Reisepreis für Pauschalreisen an Kund:innen zurückzuerstatten.

Unternehmen aus der Reisebranche mit einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro (minus der Umsatzsteuer) müssen einen Prozent dieses Umsatzes an den Fonds für ihre Absicherung zahlen.

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Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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