Gesetzesänderungen: Was ändert sich 2024 in Deutschland?

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Blogartikel: Gesetzliche Änderungen für 2024©Aleksandra Aleroeva - iStock

Ab 2024 warten einige gesetzliche Neuerungen. Diese gelten unter anderem für Arbeitnehmer:innen, Eltern sowie Bezieher:innen von Bürgergeld. Wir geben ein paar wichtige Beispiele.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten müssen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen an.

  • Pfand weitet sich auf Milchprodukte aus.

  • Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro.

Krankschreiben per Telefon

Das Verfahren ist aus der Coronapandemie bekannt: Bei Atemwegserkrankungen konnte man sich durch einen Anruf seinem Hausarzt krankschreiben lassen. Die Krankschreibung per Telefon wurde jetzt für alle Krankheiten mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ ausgeweitet. Die Begrenzung liegt auf fünf Tagen.

Bürgergeld steigt

563 Euro erhalten alleinstehende Erwachsene ab Januar 2024. Das sind 61 Euro mehr als bislang. Für Paare gibt es 506 (statt bislang 451) Euro. Auch für den persönlichen Schulbedarf wie Malstifte, Taschenrechner, Füller und Co. gibt es mehr Geld. Im ersten Schuljahr sind es 130 Euro anstatt 116 Euro und im zweiten dann anstatt 58 Euro künftig 65 Euro.

Arbeitszeit sicher erfasst

Unsicher ist, wann es genau kommt: Laut dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Arbeitgeber:innen ab 2024 die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch erfassen. Es sei denn, es gelten darüber hinausgehende Regelungen, bspw. laut Tarifvertrag. Hintergrund ist der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitende sind ausgenommen. Damit die Neuerung gilt, muss aber noch das Arbeitszeitgesetz angepasst werden. Unklar ist, wann das geschehen soll. Der entsprechende Entwurf ist noch in der Abstimmung. Möglicherweise könnte es im April so weit sein.

Mehr Geld: Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 2024 auf 12,41 Euro. Ab 2025 müssen Arbeitgeber:innen dann sogar 12,82 Euro zahlen. Die letzte Erhöhung gab es im Oktober. Da waren es 12 Euro anstatt wie bisher 10,45 Euro.

Gebäudeenergiegesetz: Welche Regelungen gelten für Heizungen?

Ab 2024 sind Hauseigentümer:innen verpflichtet, nur noch Heizungen einzubauen, die mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Das ist beispielsweise bei einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung der Fall. So sieht es das Gebäudeenergiegesetz – bekannt als: Heizungsgesetz – vor.

Bestehende Heizanlagen bleiben davon zunächst unberührt. Für Gasheizungen gibt es zunächst keine Austauschpflicht. Auch Reparaturen sind an alten Heizungen weiterhin möglich. Bei einer Havarie gibt es Härtefalllösungen.

Die Regelung gilt erst einmal für Neubauten in Neubaugebieten. Für solche außerhalb von Neubaugebieten gibt es eine Pflicht frühestens ab 2028. Für bestehende Gebäude gilt die Wärmeplanung der jeweiligen Kommune. Kommunen müssen eine solche bis spätestens Mitte 2028 umsetzen, für Großstädte ist es Mitte 2026 soweit. Darin müssen sie laut der Bundesregierung festlegen, "wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden".

Wer seine Gas- oder Ölheizung dennoch umrüstet, kann von Förderungen von 30 bis maximal 70 Prozent profitieren.

CO2-Preis steigt

CO2 wird teurer. Ab 2024 steigt der CO2-Preis für Gas, Heizöl und Benzin auf 45 Euro pro Tonne.

Mehr Geld fürs kranke Kind

Eltern bekommen für kranke Kinder länger Geld. Ab 2024 erhalten Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, für Kinder unter 12 Jahren bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Bislang sind es zehn Tage. Für Alleinerziehende sind es ab 2024 dann 30 Tage. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld muss sich aber durch die Abbedingung der Entgeltfortzahlung aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

Inflationsausgleichsprämie gilt weiter

Arbeitgeber:innen können ihren Angestellten weiterhin eine Inflationsausgleichsprämie steuerfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro zahlen, sollten sie dies noch nicht getan haben. Die Summe kann auch über mehrere Auszahlungen verteilt werden. Die Regelung gilt für Prämien bis zum Ende des Jahres.

Pfand auf Milchtüten

Auf Verpackungen von Milch, Milchprodukten wie beispielsweise Joghurt und Milchmischgetränken wird ein Pfand erhoben. Für die Einwegkunststoffflaschen sind es damit ab 2024 mindestens 25 Prozent Pfand.

Grundfreibetrag steigt an

Der Grundfreibetrag erhöht sich 2024 erneut. Ab diesem Jahr müssen erst ab einem Einkommen von über 11.604 Euro Jahreseinkommen Steuern gezahlt werden. Darunter greift der Grundfreibetrag. Zuvor lag der Freibetrag bei 10.908 Euro. Im Frühjahr soll es eine weitere Erhöhung auf 11.784 Euro geben. Diese gilt rückwirkend.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.612 Euro.

Arbeitsunfall elektronisch melden

Ab 2024 können Arbeitgeber von Angestellten Arbeitsunfälle nicht mehr nur auf dem Postweg, sondern auch elektronisch an die Berufsgenossenschaft sowie die Unfallkassen melden. Das gilt auch für Berufskrankheiten.

Mehr Lohn für Azubis

Ab 2024 erhalten Azubis mehr Geld. Fürs erste Lehrjahr gibt es 649 Euro. Im zweiten Lehrjahr warten 766 Euro. Im dritten sind es dann 876 Euro und im vierten 909 Euro. Die Beiträge für das zweite bis vierte Lehrjahr werden künftig gerundet.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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