Hilfsmittel, Schummeln, Abschreiben: Was ist in der Abi-Prüfung erlaubt?

Von Lilly KeymelLesezeit: 3 min22.04.2025
Ein Mädchen spickt während der Abi-Prüfung©AntonioGuillem - iStock

In einigen Bundesländern stehen ab Ende April die schriftlichen Abiturprüfungen an: Eine gute Vorbereitung ist für Schüler:innen das A und O. Aber gibt es auch Möglichkeiten, die Prüfung mit etwas Hilfe zu meistern?

Das Wichtigste in Kürze

  • Spicken und schummeln sind ein Täuschungsversuch.

  • Es folgen unterschiedliche Konsequenzen.

  • Bestimmte Hilfsmittel sind aber erlaubt.

Spickzettel: schnelle Hilfe in der Prüfung

Im Netz finden sich einige Möglichkeiten, sich in der Abi-Prüfung heimlich Hilfe zu verschaffen. Der klassische Spickzettel war in dem Zusammenhang schon immer sehr beliebt.

Mittlerweile gibt es im Internet auch einige andere Spicker-Ideen und umfangreiche Anleitungen, wie man in Prüfungen optimal schummeln kann. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Smartwatches oder

  • Notizen auf dem Arm.

Besonders einfallsreich ist eine Mini-Kamera mit dazugehörigem Kopfhörer, welche Schüler:innen für viel Geld erwerben können.

Doch all diese Möglichkeiten führen am Ende zu einem Täuschungsversuch und haben teilweise sehr starke Konsequenzen für die Schüler:innen.

Beim Schummeln erwischt: Was droht?

Zunächst gilt, dass Täuschungsversuche in der Prüfung nicht strafbar sind. Es folgen trotzdem Konsequenzen, welche die jeweils geltenden Prüfungsordnungen regeln.

Da Schule Ländersache ist, hat jedes Bundesland grundsätzlich seine eigene Prüfungsordnung. Im Ergebnis führen Täuschungsversuche aber immer zu den gleichen Konsequenzen. Hierbei kommt es vor allem auf die Schwere der Täuschung an.

In NRW gilt beispielsweise folgendes:

  • Spicken nur bei bestimmter Aufgabe: allein der entsprechende Aufgabenteil gilt als nicht erbracht und wird mit null Punkten bewertet.

  • Spicken während der gesamten Prüfung: der Prüfling kann von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Abiturprüfung gilt dann als nicht bestanden.

Über die Folgen eines Täuschungsversuchs entscheidet der Prüfungsausschuss: dieser besteht aus einem Vorsitzendem, dem/der Schulleiter:in, dem/der Oberstufenkoordinator:in sowie einem/einer Beratungslehrer:in. Der Ausschluss des/der Schüler:in muss außerdem der Schulaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Verschaffen von geheimen Prüfungsaufgaben

In Rheinland-Pfalz hatte eine Schülerin sich vor der Prüfung Zugang zu den jeweiligen Bewertungsbögen für die Klausuren besorgt und in ihrer Abi-Prüfung verwendet. Damit flog sie auf und wurde von der Prüfung ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies ihren Antrag ab, dennoch ein Abiturzeugnis auszustellen (AZ: 6 L 925/14.MZ).

Schummeln mit KI

In Hamburg ist es bereits so weit gekommen, dass Schüler:innen die künstliche Intelligenz (KI) ChatGPT während der Abi-Prüfung benutzt haben. Eigentlich sollten die Handys vor der Klausur abgegeben werden. Ein paar Schüler:innen hatten jedoch ein zweites Gerät dabei, um so die Prüfungsfragen an ChatGPT zu stellen. Sie wurden schon während der Prüfung erwischt.

Mittlerweile werden zum Teil auch bereits abgegebene Klausuren daraufhin überprüft, ob der Text mithilfe einer KI erstellt worden ist. Insbesondere qualitative Unterschiede innerhalb einer Klausur weisen nämlich darauf hin, dass eventuell KI benutzt wurde. Die vorhandenen Programme können allerdings keine sicheren Ergebnisse liefern, sondern nur Wahrscheinlichkeiten abbilden.

Welche Hilfsmittel sind zugelassen?

Spickzettel sind ein absolutes No-Go. Es gibt jedoch zahlreiche andere Hilfsmittel, welche in Abi-Prüfungen erlaubt sind. Auch dies wird von den Bundesländern grundsätzlich unterschiedlich geregelt.

Folgende Hilfsmittel sind in der Regel überall zugelassen:

  • Grafikfähiger Taschenrechner (GTR)

  • Rechner mit Computer-Algebra-System (CAS)

  • Handelsübliche Formelsammlung

  • Wörterbuch

  • Pflichtlektüre

  • Bibel

  • Atlas

Wichtig: Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine eigenen Zusätze oder Notizen enthalten. Die Lehrkraft darf dies vorab überprüfen.

Hilfe durch Lehrer:in während der Prüfung

Sollte eine Aufgabenstellung zu umständlich formuliert sein, dürfen Lehrer:innen Hinweise geben und den Schüler:innen bei Verständnis-Problemen helfen. Dies müssen sie im Prüfungsprotokoll festhalten. Hinweise zu Lösungsansätzen dürfen die Lehrkräfte jedoch nicht geben.

Altklausuren sichten und Lerngruppen bilden

Besonders hilfreich ist es zum Beispiel, alte Klausuren zu lösen. Das Bildungsportal NRW hat so zum Beispiel eine Seite eingerichtet, wo zahlreiche Altklausuren in den verschiedenen Fächern zur Verfügung stehen. Auch Lerngruppen oder Nachhilfe-Unterricht bieten eine gute Möglichkeit, sich auf die Prüfungen vorzubereiten.

Fazit: auf gute Vorbereitung setzen statt auf Spickzettel

Um sicher durch die Abi-Prüfungen zu kommen, sollten sich Schüler:innen gut vorbereiten. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Es lohnt sich also nicht, zu spicken und das Risiko einzugehen, wohlmöglich die gesamte Prüfung aufs Spiel zu setzen. Denn mit einer ordentlichen Vorbereitung und den erlaubten Hilfsmitteln sollte einem guten Ergebnis nichts mehr im Wege stehen.

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Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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