Karfreitag: Was ist verboten?

Karfreitag zählt zu den „stillen Feiertagen“. Von Tanzveranstaltung bis Wohnungsumzug: Wir haben fünf Dinge aufgelistet, die an Karfreitag nicht erlaubt sind.
Das Wichtigste in Kürze:
Verbote an Karfreitag regeln die Feiertagsgesetze der Bundesländer.
Das Tanzverbot gilt in allen Bundesländern unterschiedlich.
Mehr als 700 Filme dürfen an Karfreitag nicht im Kino gezeigt werden.
1. Tanzverbot: Unterschiedliche Regeln in den Bundesländern
Das Tanzverbot ist eine der bekanntesten Einschränkungen an Karfreitag. Es soll die religiöse Bedeutung des Tages wahren. Die Regelungen variieren jedoch stark zwischen den Bundesländern:
Bayern: Tanzverbot von Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr.
Nordrhein-Westfalen: Tanzverbot von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr.
Berlin: Tanzen ist nur von 4 bis 21 Uhr an Karfreitag untersagt.
Bremen: Tanzverbot von 6 bis 21 Uhr an Karfreitag.
Wie genau die einzelnen Bundesländer das Tanzverbot regeln, lesen Sie hier.
2. Partys und laute Musik
In der eigenen Wohnung dürfen Sie zwar tanzen, jedoch sollten Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Laute Musik oder Partys können als Ruhestörung gewertet werden und Bußgelder nach sich ziehen.
Wer gegen die Ruhezeit in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen verstößt, dem drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro (laut § 117 Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes). Für den Einsatz lauter Gartengeräte wie Rasenmäher können sogar bis zu 50.000 Euro fällig werden.
3. Sport, Zirkus und Märkte sind nicht erlaubt
Auch für andere öffentliche Veranstaltung gelten an Karfreitag besondere Regelungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind Märkte, sportliche Veranstaltungen, Volksfeste oder Zirkusaufführungen nicht erlaubt.
In Bayern sind Sport-Veranstaltungen ebenfalls untersagt. Außerdem sind in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
4. Wohnungsumzug an Karfreitag?
Im Internet finden sich immer wieder Artikel zu einem Wohnungsumzugs-Verbot am Karfreitag. Aber ist das wirklich so? Wir räumen mit Rechtsmythen auf. Ein generelles Verbot für Wohnungsumzüge gibt es nicht. Allerdings regeln die Feiertagsgesetze der Bundesländer, dass laute Aktionen, die den Feiertag stören, teils nicht erlaubt sind.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, wie beispielsweise Bayern (§ 2 FTG Bayern).
Mit Blick auf die hohen Bußgelder wegen Ruhestörung an den „stillen Feiertagen“, sollten Sie sich gut überlegen, ob Karfreitag ein geeigneter Tag für Ihren Umzug ist. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich vorab beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
5. Kino an Karfreitag: ernsten Charakter wahren
Kinos dürfen an den stillen Feiertagen nur solche Filme öffentlich vorführen, die einen „ernsten Charakter“ wahren.
Die genaue Formulierung unterscheidet sich in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Rund 700 Filme stehen auf dem Feiertagsindex. Ihr Verbot hat zum Teil mit Moralvorstellungen zu tun – für manche Filme wurde aber einfach nur vergessen, eine Feiertagsfreigabe einzuholen. Das war zum Beispiel beim Trickfilm „Heidi in den Bergen“ der Fall.
Ausnahme für „Das Leben des Brian“
Die Bibelsatire „Monty Pythons – Das Leben des Brian“ steht nach wie vor auf dem Feiertagsindex. Im Jahr 2019 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart allerdings einem Eilantrag der Giordano-Bruno-Stiftung Recht, die den Film an Karfreitag öffentlich aufführen wollte.
Die Veranstaltung ziele „auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz. Bloße Unterhaltungsinteressen stehen demgegenüber jedenfalls nicht im Vordergrund“, so das Gericht. Und weiter: „Die Veranstaltung soll in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl stattfinden, der zudem beträchtliche Abstände zu den nächst gelegenen Kirchen aufweist.“

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.