Anna Kristina BückmannVon Anna Kristina Bückmann09.02.2025

Bundestagswahl 2025: Das Wichtigste auf einen Blick

Lesezeit: 6 minSonstiges
Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange, um ihre Stimmen bei der Bundestagswahl 2025 abzugeben. ©Panama7 - iStock

Am 23. Februar wird gewählt. MEINRECHT hat Ihnen das Wichtigste zusammengefasst, was Sie zur Wahl wissen müssen – über Wahllokale, Briefwahl, Wahlberechtigung und die Bedeutung von Erst- und Zweitstimme. So können Sie gut vorbereitet Ihre Kreuzchen setzen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Am 23. Februar sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

  • Briefwahl: Auch die Wahl per Post ist möglich.

  • Für die Briefwahl gibt es eine Frist.

Wer wird gewählt und warum ist es wichtig?

Am 23. Februar werden 630 Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewählt. Der Bundestag ist das deutsche Parlament und er – genauer gesagt die Abgeordneten – die Vertreter:innen von jedem von uns, dem deutschen Volk.

Im Bundestag werden die Gesetze beschlossen. Gesetze, die uns alle betreffen, ob Mietrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht oder das Strafrecht.

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das ist der Zeitpunkt, wenn Sie Ihren 18. Geburtstag feiern. Daneben darf jeder Deutsche wählen, Sie müssen also deutscher Staatsangehöriger sein.

Gut zu wissen: Menschen, die nicht lesen können oder eine Behinderung haben, die ihnen das Kreuzchen setzen erschwert, können eine Hilfsperson mitnehmen. Da die Wahl geheim ist, muss also auch die Hilf-Person die Wahl geheim halten. Auf der Wahlbenachrichtigung steht übrigens auch, welche Wahllokale barrierefrei sind.

Wann wird gewählt?

Die Wahl findet am 23. Februar, einem Sonntag, statt. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal für Sie zuständig ist, können Sie Ihren Wahlunterlagen entnehmen. Für die Bundestagswahl 2025 gibt es 299 Wahl-Kreise mit Wahl-Bezirken. Sie können in dem Wahl-Kreis wählen, in dem Sie wohnen. Meist sind die Wahl-Bezirke in Schulen oder Rathäusern.

Briefwahl – so funktioniert es

Wer in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen möchte oder am 23. Februar verhindert ist, der kann auch per Briefwahl seine Kreuzchen setzen und damit schon vor dem Wahltag am 23. Februar wählen.

Die Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden. Dazu wurde ein entsprechendes Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verschickt. Mit dem Antrag erhält man den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Auch kann man den Wahlschein mittels QR-Code einfach übers Smartphone beantragen. Das sind nur wenige Klicks.

Den Wahlbrief müssen Sie zu Ihrem Wahlamt schicken oder können ihn dort vorbeibringen.

Wichtig: Der Wahlschein kann nur bis zum 21. Februar (15 Uhr) beantragt werden. Wir von MEINRECHT empfehlen Ihnen aber, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Dann bleibt es später entspannt. Und: Der Wahlschein muss bis zum Wahlsonntag (18 Uhr) bei der auf dem Brief angegebenen Adresse eingegangen sein. Sonst wird Ihre Stimme nicht mehr berücksichtigt.

Gut zu wissen: Sie können mit dem Wahlschein zwar in einem anderen Wahlbezirk wählen, nicht aber in einem anderen Wahlkreis.

Erst- und Zweitstimme – der Unterschied

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Die Erst- und die Zweitstimme.

Erststimme: Mit der Erststimme wählen Sie eine Bewerberin oder einen Bewerber aus Ihrem Wahlkreis. Die oder der Bewerber:in mit den meisten Stimmen zieht aber nur dann auch in den Bundestag, wenn die jeweilige Partei in dem Bundesland ausreichend Sitze (durch die Zweitstimme) erhält.

Zweitstimme: Mit der Zweitstimme können Sie die Partei wählen. Je mehr Zweitstimmen eine Partei hat, desto mehr Sitze bekommt sie im Bundestag.

Hilfen zur Entscheidungsfindung

Die Wahl der richtigen Partei ist nicht einfach. Vor allem, weil die derzeitige Regierung aufgelöst worden ist. Das führte bei vielen zu Verunsicherung – auch in der Wahlentscheidung.

Es gibt aber ein paar Hilfen:

  • Wahl-O-Mat: Der altbekannte und bewährte Wahl-O-Mat. Er wertet aus, welche Partei mit ihren Vorhaben am besten zu Ihren Überzeugungen und Werten passt. Vorteil: Es sind alle Parteien, die bei der Bundestagswahl 2025 antreten, vertreten. Nachteil: Die 30 Aussagen, denen Sie beim Wahl-O-Mat zustimmen, ablehnen oder sich enthalten müssen, sind durch eine Redaktion aus den Wahlprogrammen der Parteien ausgewählt und zugespitzt worden. So könnte das Ergebnis verzerrt werden, warnen Politikwissenschaftler:innen.

  • Real-O-Mat: Der Real-O-Mat ist neu und verfolgt einen anderen Ansatz. Hier müssen Sie zu 20 Aussagen klicken (beispielsweise: „Schwangere, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch beraten lassen möchten, sollen besser vor Gehsteigbelästigung geschützt werden.“). Das eigene Ergebnis wird dann durch die Technik damit verglichen, wie die Parteien in den vergangenen Jahren im Bundestag tatsächlich abgestimmt haben. Vorteil: Der Real-O-Mat misst die tatsächlich getroffenen Entscheidungen der Parteien und nicht die reinen Wahlversprechen. Nachteil: Diese Entscheidung der jeweiligen Partei entstand ja in der Regel durch einen Kompromiss mit den anderen Parteien. Wäre die jeweilige Parteien alleine im Bundestag, hätte sie sich vielleicht anders positioniert. Daneben: Es sind nicht alle Parteien, die sich bei der Bundestagswahl 2025 aufgestellt haben, vertreten, sondern nur die, die auch derzeit (noch) dort sitzen.

  • Wahl.chat und Wahlweise: Wahl.chat und Wahlweise sind KI-gestützte Wahlhilfen. Sie stellen Fragen, die Sie für die Bundestagswahl interessieren, die Künstliche Intelligenz generiert die Antwort aus den Wahlprogrammen. Vorteil: Auf diesen Seiten können Sie die Fragen stellen zu Themen, die Sie wirklich interessieren. Nachteil: KI macht (noch) Fehler. Und: Nicht alle Wahlprogramme werden durchsucht. Daneben schadet es auch nicht für eine gute Entscheidung, sich auch durch Themen zu lesen, die Sie nicht direkt interessiert hätten.

  • Wahlprogramme: Wer ganz sichergehen will, was die Parteien planen, liest sich die Wahlprogramme durch. Diese finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Parteien. Daneben gibt es Medien, die sich die Aufgabe gemacht haben, die Wahlprogramme nach Themen sortiert zu vergleichen (https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/programmvergleich).

  • TV-Duelle: Daneben liefern auch die TV-Duelle und andere Fernsehformate, die unter anderem am 9., 10., 16., 17. und am 19. Februar laufen, einen guten Einblick in die Wahlversprechen der Parteien. Friedrich Merz (CDU) und Olaf Scholz (SPD) treffen am 9., 16. und 19. dort aufeinander beim TV-Duell. Am 10. zeigen sich bei „Hart aber fair“ die Parteien FDP, Linke, BSW und die CSU. Und beispielsweise werden am 17. Scholz, Merz, Robert Habeck (Grüne) und Alice Weidel (AfD) von Bürrger:innen im ZDF befragt. Vorteil: Es werden sehr viele Themen diskutiert, inklusive Fragen der Zuhörer:innen. Nachteil: Es sind zwei der insgesamt 29 Parteien: SPD und CDU.

  • Recherche im Internet: Auch stellen einige Seiten die wichtigsten Vorhaben der Parteien zusammen wie das ZDF. Hier lohnt es sich, einfach mal mit den für Sie relevanten Bereichen – ob Migration, Finanzen oder Elterngeld – zu googeln.

Haben Sie eine Partei gefunden, die mit Ihren Werten am meisten übereinstimmt, vertrauen Sie darauf und lassen Sie sich in diesen unruhigen Zeiten nicht verunsichern. Wichtig ist, dass Sie wählen gehen.

Warum Neuwahlen?

Die letzte Wahl ist noch nicht lang her. Sie war im September 2021. Eigentlich wird der Bundestag nur alle vier Jahre gewählt. Demnach wäre die nächste Bundestagswahl erst im September 2025.

Aber: SPD und FDP – insgesamt bestand die Regierung aus SPD, FDP und Grüne - wollten nicht mehr zusammenarbeiten. Sie wurden sich nicht einig. Bundeskanzler Olaf Scholz hat daraufhin die Vertrauensfrage gestellt.

Die Abgeordneten standen nicht in ausreichender Zahl hinter ihm. Scholz verlor die Vertrauensfrage. Der Bundestag wurde aufgelöst. Daher sind die Neuwahlen – früher als eigentlich vorgesehen – nötig.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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