Frauke StammVon Frauke Stamm04.02.2025

Zahlen, bitte: Wann darf der Toilettengang etwas kosten?

Lesezeit: 3 minSonstiges
Eine Frau reinigt eine öffentliche Toilett.©kzenon - iStock

Wer unterwegs ist und zur Toilette muss, ist dankbar über ein stilles Örtchen. Aber sind Sie verpflichtet, die Toilettennutzung zu bezahlen oder Trinkgeld dazulassen? MEINRECHT hat nachgeforscht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ob Gaststätten eine Gebühr für die Toilettennutzung verlangen dürfen, regeln die Bundesländer unterschiedlich.

  • Je nachdem, ob Sie Gast sind oder nicht, gilt hier unterschiedliches.

  • An Autobahnraststätten müssen Sie für die Nutzung des WCs zahlen.

Kostenlose Toiletten: Gibt es ein Recht darauf?

Die Natur ruft und keine öffentliche Toilette ist in der Nähe: Dann sind WCs in Cafés und Restaurants häufig die Rettung in letzter Sekunde. Sind Sie aber kein Gast, kann der Betreiber oder die Betreiber:in entscheiden, ob Sie die Sanitäranlagen nutzen dürfen. Denn hier gilt das Hausrecht.

Außerdem können die Wirte eine Gebühr dafür verlangen, dass Sie die Toilette aufsuchen. Denn sind Sie kein Gast, entstehen durch den Toilettengang Aufwand und Kosten, welche durch die Zahlung ausgeglichen werden.

Toilettengebühr nach Bundesland

Aber wie sieht es aus, wenn Sie im Café oder Restaurant etwas zu trinken oder zu essen bestellt haben? Ob Gastronomen von zahlenden Gästen Geld für die Nutzung des WCs verlangen können, hängt vom Bundesland ab, denn das Gaststättenrecht ist Ländersache. Während beispielsweise in Niedersachsen eine Gebühr verboten ist, ist sie in Nordrhein-Westfalen erlaubt.

Autobahnraststätten: Gebühren erlaubt

An Autobahnraststätten hingegen ist die Lage eindeutig: Verlangen die Betreiber eine Gebühr für den Toilettengang, müssen Sie diese bezahlen. 2018 klagte ein Mann vor Gericht, er wollte durchsetzen, Toiletten an Autobahnraststätten kostenlos nutzen zu dürfen. Die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abgewiesen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 A 10022/18).

Trinkgeld für Reinigungskräfte

Ob Sie dem Reinigungspersonal ein Trinkgeld auf dem obligatorischen Teller hinterlassen möchten, entscheiden Sie selbst. Eine Zahlungspflicht besteht nicht. Die Klofrau oder der Klomann hat einen Vertrag mit ihrem oder seinem Auftraggeber, also dem Wirt oder der Café-Besitzerin, geschlossen – aber nicht mit Ihnen. Es ist also eine Frage des Anstands, ob Sie die Leistung des Reinigungspersonals honorieren möchten.

Wildpinkeln kann teuer werden

Sich einfach im Park oder an der Hauswand zu erleichtern, um Geld zu sparen, ist übrigens keine gute Idee: Das Wildpinkeln ist nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verboten. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, unterscheidet sich je nach Kommune. In manchen Städten können bis zu 5.000 Euro fällig werden.

Wenn es schnell gehen muss: Toiletten-App

Gut zu wissen: Wer gar nicht erst in eine Not(durft)lage kommen möchte, kann sich mit Hilfe von praktischen Apps auf Ausflüge vorbereiten:

  • Toilet Finder: Die App für Android und iOS zeigt WCs in der Nähe an und ob diese gratis, kostenpflichtig und barrierefrei sind. Dabei greift die App auf eine Datenbank von 150.000 Toiletten zurück.

  • Google Maps: Tippen Sie bei Google Maps „Toilette“ in die Suche ein. Dann werden Ihnen die WCs in der Umgebung angezeigt.

  • Nette Toilette: Die Idee hinter der App für Android und iOS: Städte unterstützen Gastronomen finanziell bei der Pflege ihrer WCs. Im Gegenzug gewähren die Restaurants oder Cafés kostenlos Zugang zu ihren Sanitäranlagen.

Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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