Handy am Steuer – das wird teuer: Aber welche Regeln gelten?

Von Frauke StammLesezeit: 4 min18.02.2025
Ein Mann hat sein Handy in der Hand und verliert die Kontrolle über sein Auto.©demaerre - iStock

Handys sind unsere täglichen Begleiter – auch im Auto. Doch während der Fahrt ist die Nutzung streng geregelt. Wann Sie Smartphones und Co. während der Fahrt nutzen dürfen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Halten Sie das Handy während der Autofahrt in der Hand, ist die Nutzung grundsätzlich untersagt.

  • Ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg sind möglich.

  • Wiederholungstäter:innen droht ein Fahrverbot.

Jeder zweite Autofahrer nutzt das Handy bei der Fahrt

Laut einer Studie von Bitkom, dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, haben rund 56 Prozent der Handy-Nutzer:innen ihr Gerät schon einmal unerlaubt während der Fahrt gebraucht. Hand aufs Herz: Haben Sie auch schon mal schnell im Auto zum Smartphone gegriffen, um eine SMS zu lesen? Falls ja, sollten Sie es künftig lieber lassen.

Ablenkung ist häufig die Unfallursache

Expert:innen gehen davon aus, dass Ablenkung bei etwa jedem dritten Unfall und jedem zehnten Verkehrsunfall mit Verletzten die Unfallursache ist. Da viele Verstöße gar nicht auffallen, ist die Dunkelziffer hoch.

Außerdem wird „Ablenkung“ – beispielsweise durch mobile Endgeräte – als Unfallursache bislang noch gar nicht explizit erfasst. Entsprechend gibt es diesen Punkt nicht in der Unfallstatistik. Ob Handynutzung am Steuer eine Rolle gespielt hat, wird nur in Ausnahmefällen ausgewertet, etwa bei schweren Unfällen ohne erkennbare Ursache oder nach entsprechenden Hinweisen.

Sprachsteuerung und Vorlesefunktion sind erlaubt

Nach § 23 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie technische Geräte nur dann während der Fahrt nutzen, wenn Sie:

  1. 1.

    diese weder hochnehmen noch halten und

  2. 2.

    entweder eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion nutzen oder

  3. 3.

    nur kurz auf das Gerät schauen.

Die Bedienung durch eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion ist erlaubt.

Wann ist der Blick aufs Handy kurz?

Wenn Sie das Handy in einer Halterung befestigt haben, dürfen Sie das Display betätigen, ähnlich einem Touch-Screen. Voraussetzung: Sie können sich auf den Straßenverkehr konzentrieren. Wenden Sie Ihren Blick zu lange vom Straßenverkehr ab, kostet Sie das ein Bußgeld.

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Wir informieren Sie über wichtige Regeln der Straßenverkehrsordnung und sagen Ihnen, was wie teuer werden kann.

Sie dürfen also nur kurz auf das Gerät hin- und vom Straßenverkehr wegsehen – und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Der Gesetzgeber macht keine Angaben, wann der Blick „kurz“ ist. Es kommt also immer auf die jeweilige Situation an: Wie schnell fahren Sie? Ist die Straße übersichtlich?

Wussten Sie: Schauen Sie bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur zwei Sekunden auf Ihr Handy, ist die Straße 30 Meter weit nicht in Ihrem Blickfeld.

Telefonieren nur mit Headset oder Freisprechanlage erlaubt

Befindet sich das Handy in einer Halterung und besitzen Sie ein Bluetooth-Headset oder eine Freisprechanlage, dürfen Sie damit auch telefonieren.

Bußgeld und Punkte möglich

Wer das Handy während der Fahrt in der Hand hat, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Werden Sie wiederholt ertappt, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Fahranfänger:innen kann es passieren, dass ihre Probezeit verlängert wird.

Übrigens: Das Wegdrücken eines Anrufers ist ordnungswidrig, wenn das Handy dazu in die Hand genommen wird.

Motor ausschalten, Handy in die Hand

Sie dürfen Mobiltelefone und andere Geräte nur in die Hand nehmen und benutzen, wenn Ihr Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

Gut zu wissen: Das Ausschalten des Motors durch Start-Stopp-Automatik beispielsweise an der Ampel oder im Stau zählen nicht dazu.

Diese Geräte sind am Steuer verboten

Das Verbot zur Nutzung während der Fahrt gilt übrigens nicht nur für Handys, sondern für eine Vielzahl an Geräten:

  • Smartphones und alle anderen Handys

  • Tablet-Computer

  • Touchscreens

  • Elektronische Terminplaner

  • E-Book-Reader

  • MP3-Player

  • Personal Computer

  • DVD- und Blu-Ray-Player

  • Notebooks

  • Laptops

  • Diktier- und Navigationsgeräte

  • Fernseher

  • iPods

  • Abspielgeräte mit Videofunktion

  • Videobrillen (Virtual-Reality-Brillen)

Außerdem: Kamera und App – Finger weg

Ebenfalls während der Fahrt verboten ist das Verarbeiten, Speichern und Darstellen von Daten. Dazu zählen unter anderem:

  • Nutzung der Kamera

  • Nutzung von Apps

  • Nutzung von Organisationsfunktionen

  • Diktieren

  • Nutzung von Suchfunktionen

  • Handy als Musikplayer

  • Anschließen des Handys ans Ladekabel

Falls Sie eine Smartwatch besitzen, können Sie hier auf meinrecht.de nachlesen, ob und wie Sie sie während der Fahrt nutzen dürfen.

Ausnahmen: Head-up-Displays und Einparkhilfen

Für sogenannte Head-up-Displays (ein Anzeigesystem, das Informationen ins Sichtfeld des Fahrers oder der Fahrerin projiziert) sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Diese Displays dürfen für fahrzeug-, verkehrszeichen- und fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Auch elektronische Einparkhilfen sind bei Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Der Bildschirm darf dann auch länger betrachtet werden.

Fazit: Jede Ablenkung im Straßenverkehr ist eine Gefahr

Halten Sie das Auto im Zweifelsfall immer an und stellen Sie den Motor ab, wenn Sie ein elektronisches Gerät nutzen möchten. Jede Ablenkung im Straßenverkehr bedeutet eine potentielle Gefahr für Sie selbst und andere.

Verkehrsrecht
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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