Lastenfahrräder: Welche Regeln gelten?

Die Temperaturen werden wärmer, der Frühling ist endlich da: Viele steigen vom Auto auf das Fahrrad um. Besonders Lastenfahrräder sind hier praktisch. Aber welche Regeln müssen Sie beachten?
Das Wichtigste in Kürze:
Es kommt auf die Stärke des Antriebs an.
Sie müssen auf die allgemeinen Verkehrsregeln achten.
Kinder sollten besonders geschützt werden.
Lastenfahrrad: Ein praktisches Raumwunder
Lastenräder erfreuen sich an immer mehr Beliebtheit. Anbieter wie Declathon und Babboe bieten inzwischen eine große Auswahl an verschiedenen Modellen an.
Der Hype ist kein Wunder, denn Lastenfahrräder bieten eine Menge Stauraum und auch die Kinder können damit sicher transportiert werden. So fallen Sie aber auch durch Ihre besondere Größe und Schwere auf. Welche besondere Regeln dadurch gelten, hat die MEINRECHT–Redaktion für Sie recherchiert.
Lastenfahrrad oder schon Kfz?
Je nach Größe und Stärke des Elektroantriebs gelten verschiedene Regelungen. Es kommt darauf an, ob das Lastenfahrrad noch als Fahrrad oder schon als Kraftfahrzeug bezeichnet werden kann.
Damit ein Lastenrad als Fahrrad angesehen werden kann, darf es maximal folgende Maße haben:
- 1.
Höhe: 2,50 m – Länge: 4,00 m – Breite: 1,00 m (einspurig), 2,00 m (mehrspurig)
- 2.
Maximale Tretunterstützung: 25 km/h, 250 Watt
Hier gelten dann für Sie bei der Fahrt mit ihrem Lastenfahrrad die gleichen Regeln wie für Radfahrer:innen.
Anders ist es, wenn das Lastenfahrrad eine Motorunterstützung bis zu 45 km/h hat. Dann ist es ein S-Pedelec und gehört zu den Kleinkrafträdern. Hier gelten dann auch besondere Regeln. Zum Beispiel ist es verboten, auf dem Radweg zu fahren.
Wer darf ein Lastenfahrrad fahren?
Genauso wie ein normales Fahrrad, darf auch ein Lastenrad von jedem gefahren werden. Eine Helmpflicht gibt es hier ebenfalls nicht. Trotzdem empfiehlt es sich, erst auf ein Lastenfahrrad zu steigen, wenn man groß genug ist und die Kraft hat, sicher damit zu fahren. Anbieter empfehlen zum Beispiel ein generelles Einstiegsalter ab 16 Jahren.
Allgemeine Regeln: Das gilt für Fahrradfahrer
Als Fahrradfahrer:in müssen Sie immer auf ausgewiesenen Radwegen fahren und sich auch an alle für den Radverkehr geltenden Schilder halten.
Ausnahme: Ist das Lastenfahrrad zu breit und könnten Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer:innen auf dem Radweg beeinträchtigen, dürfen Sie auf die Straße ausweichen.
Außerdem dürfen Sie während der Fahrt kein Smartphone benutzen. Genauso ist es verboten, unter Alkoholeinfluss zu fahren. Bereits aber einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann es zu Geldstrafen kommen.
Wo dürfen Lastenfahrräder parken?
Es gibt grundsätzlich keine Parkverbote und Sie dürfen Ihr Lastenfahrrad auf allen Flächen abstellen, die nicht durch ein Verbotsschild gekennzeichnet sind. So dürfen Sie auch auf Gehwegen und am Straßenrand parken. Sie sollten aber darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer:innen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Kinder: Wie nehmen Sie sie sicher mit?
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder auf Fahrrädern nur transportiert werden, wenn das Fahrrad auch zur Personenbeförderung gebaut wurde und besondere Sitze vorhanden sind. Dies ist bei einem Lastenfahrrad in der Regel der Fall.
Wichtig ist, dass Sie als Fahrer:in mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Eine Altersbegrenzung für das Kind gibt es hingegen nicht. Diese gilt nur für Fahrradanhänger, bei denen das transportierte Kind nicht älter als sieben Jahre sein darf.
Achtung: Kinder sollten durch geeignete Sitze und Gurte gesichert werden. Und auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen. So sind Sie und Ihr Kind so sicher wie möglich im Straßenverkehr unterwegs.
Fazit: Lastenfahrräder sind eine gute Alternative
Haben Sie erst einmal alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet, eignet sich das Lastenfahrrad sehr gut als Alternative zum Auto. Sie können die gleichen Regeln wie beim normalen Fahrrad beachten und haben darüber hinaus die Möglichkeit, Einkäufe zu erledigen oder die Kinder mitzunehmen. Positiver site effect: Das Radfahren hält fit und Sie können mehr Zeit an der frischen Luft verbringen.

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.