Mouse Jiggler: Vortäuschen von Arbeit im Homeoffice

Mouse Jiggler können Arbeitnehmende im Homeoffice vor Überwachung durch den Arbeitgeber schützen – oder sie in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Erfahren Sie, welche Risiken die gesteuerten Mausbewegungen bergen und welche rechtlichen Konsequenzen drohen.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein Mouse Jiggler simuliert Mausbewegungen durch Software oder ein physisches Gerät.
Täuschen Sie dadurch vor zu arbeiten, kann das als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.
Überwachungstools können Mouse Jiggler erkennen.
Was macht ein Mouse Jiggler?
Die Computermaus bewegt sich in regelmäßigen Abständen auf dem Bildschirm. Dabei haben Sie sich gerade für ein Mittagsschläfchen auf das Sofa zurückgezogen. Klingt verlockend? Nicht ganz. Denn das sogenannte Mouse Jiggling kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Mouse Jiggler ist ein kleines Gerät oder eine Software, die Bewegungen der Computermaus simuliert und so den Computer aktiv erscheinen lässt. Das können physische Geräte, wie USB-Sticks mit integrierter Mouse-Jiggler-Funktion sein.
Software-Programme wie "Mouse Jiggler" oder "Move Mouse" übernehmen ähnliche Funktionen. Die Tools passen Bewegungsmuster an, sodass sie schwerer als automatisierte Aktivitäten erkennbar sind. Auch gibt es Youtube-Videos, die schwarze Linien zeigen, auf welche die Computermaus reagiert.
Mouse Jiggler: Aktiv tun statt passiv sein
Arbeitnehmende werden so im Homeoffice während einer Pause oder Unterbrechung weiter als aktiv angezeigt. Vor allem in Unternehmen, die Überwachungssysteme einsetzen, um die Mitarbeiteraktivität zu kontrollieren (sogenannte Bossware), werden Mouse Jiggler benutzt, um der Kontrolle zu entgehen. „Bossware“ wird in den USA, wo weniger strenge Regeln für die Überwachung von Arbeitnehmenden gelten, eingesetzt. Vor allem seit der Corona-Pandemie.
Wussten Sie: In einer Umfrage der Seite Digital.com aus September 2021 unter 1.250 US-Führungskräften kam heraus, dass 60 Prozent „Bossware“-Programme nutzen.
Ist Mouse Jiggling illegal?
Ob Mouse Jiggling rechtlich erlaubt ist, hängt von den Umständen ab. Grundsätzlich ist die Nutzung eines Mouse Jigglers nicht verboten – solange dadurch keine arbeitsrechtlichen Vorschriften verletzt werden.
Setzen Sie Mouse Jiggler aber bewusst dafür ein, Arbeitszeit vorzutäuschen, ist das problematisch. Denn das gilt als Arbeitszeitbetrug. Ein solcher Missbrauch kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Kündigung. Ähnlich ist es beim sogenannten Coffee Badging.
Arbeitgeber, die klare Regeln zur Arbeitszeiterfassung und zur Nutzung von Arbeitsmitteln aufstellen, können die Nutzung eines Mouse Jigglers explizit verbieten.
Sind Mouse Jiggler nachweisbar?
Allerdings ist es für Unternehmen schwierig Arbeitnehmenden nachzuweisen, dass sie Mouse Jiggler einsetzen. Arbeitgeber müssen dazu Nachforschungen anstellen. Dazu sind sie nach deutschem Recht aber nur in einem gewissen Umfang berechtigt. Eine Totalüberwachung ist nach deutschem Arbeitsrecht verboten.

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Erlaubt sind lediglich Untersuchungen nach einem konkreten Verdacht. Beispielsweise durch Auslesen des Browserverlaufs. So erklärte das Bundesarbeitsgericht es für zulässig, dass ein Arbeitgeber stichprobenartig die Verlaufsdaten des Internetbrowsers eines Angestellten kontrollierte (AZ: 2 AZR 681/16). Eingesetzte Spionage-Software oder eine heimliche Videoüberwachung sind dagegen verboten.
Fazit: Statt Mouse Jiggler auf Kommunikation und Zielvereinbarungen setzen
Mouse Jiggler im Homeoffice einzusetzen mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, birgt jedoch erhebliche Risiken mit weitreichenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Arbeitnehmende, die auf solche Mittel zurückgreifen, um Arbeitszeitbetrug zu begehen, setzen ihre Arbeitsstelle aufs Spiel.
Gehen Sie stattdessen lieber ehrlich mit Ihrer Arbeitszeit um und sprechen Sie bei Problemen mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef. Oft lassen sich Ärgernisse durch Kommunikation aus dem Weg räumen.
Arbeitgeber sollten klare Regeln kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie können Mitarbeitende entweder zurück ins Büro rufen – allerdings zeigen Studien, dass die Produktivität im Homeoffice nicht leidet. Oder sie führen auf Tätigkeit und Team abgestimmte Zielvereinbarungen ein. So lässt sich, beispielsweise einmal im Monat oder einmal pro Quartal erkennen, ob die zuvor definierten Ziele eingehalten worden sind.
Erfahren Sie mehr zu Dos & Don'ts auf der Arbeit in unseren Ratgebern zum Arbeitsrecht.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.