Zeitumstellung 2025: Wird eine Stunde weniger Arbeitszeit bezahlt?

In der Nacht vom 29. Auf den 30. März werden die Uhren eine Stunde nach vorn gestellt. Damit wird uns nicht nur eine Stunde Schlaf geraubt, auch Arbeitende in Nachtschicht müssen eine Stunde weniger arbeiten. Aber wird die fehlende Stunde trotzdem bezahlt?
Das Wichtigste in Kürze
Die Nachtschicht ist am letzten Märzwochenende eine Stunde kürzer.
Bei der Bezahlung kommt es auf die Regelung im Vertrag an.
Die unterschiedlichen Zeitumstellungen haben verschiedene Auswirkungen.
Wann wird die Uhr vorgestellt?
Am letzten Wochenende im März wird die Uhr von der Winterzeit auf die Sommerzeit umgestellt: Sie wird von 02 Uhr auf 03 Uhr nach vorne gestellt. Die Nacht ist also eine Stunde kürzer als sonst. Dies hat zur Auswirkung, dass es morgens zwar länger dunkel, abends aber dafür länger hell ist.
Nachtschicht ist eine Stunde kürzer
Dadurch, dass auf die Sommerzeit umgestellt wird, erhalten Sie nicht nur eine Stunde weniger Schlaf. Arbeitende in der Nachtschicht müssen in der Regel auch eine Stunde weniger arbeiten. Betroffen sind vor allem Arbeitende im Schichtdienst, so zum Beispiel das Pflegepersonal oder auch die Polizei.
Monatslohn bleibt gleich – Stundenlohn nicht
Wie wirkt sich die verkürzte Schicht auf das Gehalt aus? Hier kommt es grundsätzlich darauf an, was im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist. Bei einer Bruttomonatsvergütung hat die Zeitumstellung keine Auswirkungen. Das monatliche Gehalt wird wie gewohnt ausgezahlt und die fehlende Stunde muss nicht nachgearbeitet werden.

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Anders sieht es aus, wenn nach Stunden bezahlt wird. Die weggefallene Stunde wird dann nicht bezahlt und der Mitarbeitende erhält nur den Lohn für die Anzahl an Stunden, die er tatsächlich gearbeitet hat.
Und bei der Umstellung auf die Winterzeit?
Am letzten Wochenende im Oktober (26. Oktober) wird die Uhr auf die Winterzeit umgestellt. Sie wird dafür eine Stunde zurückgedreht – die Nacht ist also eine Stunde länger. Für Schichtarbeitende bedeutet das eine Stunde mehr Arbeit.
Auch hier kommt es darauf an, was im Tarifvertrag geregelt ist. Häufig wird es so sein, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden mit der monatlichen Vergütung abgegolten ist. In dem Fall wird die Stunde Mehrarbeit nicht zusätzlich bezahlt.
Ist dagegen eine feste Wochenarbeitszeit vereinbart und führt die Stunde Mehrarbeit dazu, dass diese Wochenarbeitszeit überschritten wird, muss die zusätzliche Stunde auch bezahlt werden.
Fazit: Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag
Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Je nachdem, wie Ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt geregelt sind, hat die Zeitumstellung unterschiedliche Auswirkungen.
Haben Sie ein fixes Monatsgehalt, werden Sie von der Zeitumstellung nichts merken – Ihr monatliches Gehalt bleibt trotz der fehlenden Stunde gleich. Anders ist es bei einer Vergütung nach geleisteten Stunden: Sollten Sie in der Nacht der Zeitumstellung nur sieben anstatt acht Stunden gearbeitet haben, werden auch nur sieben Stunden bezahlt.

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.