Nur noch mit Berg und Schnellflocke: Neue Winterreifen-Regelung greift ab Oktober

Lesezeit: 2 minVerkehrsrecht
Verkehrsschild mit Schneeflocken, das auf Winterreifenpflicht hinweist. ©deepblue4you - iStock

Ab Oktober dürfen Winterreifen mit dem Symbol M+S nicht mehr genutzt werden. Wir erklären Ihnen, mit welchen Reifen Sie künftig bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sein dürfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Winterreifen mit dem Zeichen M+S sind ab Oktober auf deutschen Straßen nicht mehr erlaubt.

  • Ab Oktober müssen alle Winterreifen das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke tragen.

  • Fahren Sie noch Reifen mit altem Symbol und werden erwischt, wird ein Bußgeld fällig.

Neue Winterreifen-Regelung gilt ab Oktober verbindlich

Bekannt ist die neue Regelung schon seit Jahresbeginn – jetzt wird sie für Autofahrer:innen verbindlich: Ab Oktober dürfen auf deutschen Straßen nur noch Autos mit Winterreifen unterwegs sein, die das Alpine-Symbol tragen.

Das ist erkennbar an einem Berg mit einer Schneeflocke. Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zugelassen. Reifen, die beide Symbole tragen, sind weiter erlaubt. Alle vier Reifen müssen das Alpine-Symbol tragen.

Eigentlich werden Reifen mit der M+S-Kennzeichnung von Reifenherstellern schon seit Ende des Jahres 2017 nicht mehr verkauft. Dennoch tragen einige Autos sie noch auf den Felgen.

Bußgeld droht für ältere Winterreifen

Wer dennoch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte mit den alten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Nach dem Bußgeldkatalog werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Verursachen Sie mit den falschen Reifen einen Unfall, sind es sogar 120 Euro.

Außerdem kann die Kaskoversicherung Leistungen wegen sogenannter grober Fahrlässigkeit kürzen. Sind Sie nicht schuld an dem Unfall, kann Ihnen die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners ein Mitverschulden anrechnen.

Die neue Regelung gilt nicht für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Nutzfahrzeuge der Landwirtschaft (also bspw. Trecker) sowie der Forstwirtschaft und für motorisierte Krankenfahrstühle.

In Deutschland gilt eine situative Winterreifen-Pflicht

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die Pflicht für Reifen mit dem Alpine-Symbol gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen. Das bedeutet bei Schneeglätte, Glatteis, Eis- oder Reifglätte und Schneematsch. Die Faustformel lautet: O bis O (von Oktober bis Ostern). Aber es kommt immer darauf an, wie das Wetter tatsächlich gerade ist.

Für Ganzjahresreifen gilt ebenfalls: Sie sind nur zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Mit Berg und Schneeflocke sind sie dann aber auch weiterhin nutzbar.

Tipps dazu, wie Sie Ihre alten Reifen entsorgen können, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

Wichtig: In anderen Ländern herrschen auf den Straßen andere Regelungen – auch zur Winterreifen-Pflicht. Erkundigen Sie sich daher vor Ihrer Reise, was im Zielland gilt.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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