Falschparker-Portale: Dürfen Sie Parkverstöße melden?

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 3 min06.04.2025
Ein Mann fotografiert mit seinem Handy ein falsch parkendes Auto.©DaniloAndjus - iStock

Immer mehr Städte richten Falschparker-Portale ein. Bürger:innen können dort Parkverstöße melden. Aber: Ist das Fotografieren und Melden von Autos inklusive des Kennzeichens überhaupt erlaubt?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Falschparker-Portale gibt es von Kommunen und privaten Anbietern.

  • Das Fotografieren von Autos inklusive des Kennzeichens kann gegen den Datenschutz verstoßen.

  • Bei den Meldungen kommt es auf ein wichtiges Detail an.

Parkverstoß-Meldungen häufen sich

Die Anzahl an Falschparker-Anzeigen bei den Ordnungsbehörden nimmt zu. Der "Anzeigenhauptmeister" machte es bekannt. Nach eigenen Angaben meldete er im Jahr 2023 insgesamt 4226 Falschparker.

Allerdings werden nicht alle gemeldeten Parkverstöße auch verfolgt und nicht immer droht der oder dem Falschparker:in ein Bußgeld. In der Heimatstadt des "Anzeigenhauptmeisters" Gräfenhainichen (Sachsen-Anhalt) zum Beispiel kommt nur bei einer Handvoll Anzeigen auch etwas raus. Denn: Es liegt im Ermessen der Ordnungsämter, ob sie eine Anzeige verfolgen oder nicht.

Falschparker melden über Portale und –Apps

Inzwischen funktioniert das Melden von Falschparkern recht simpel. Immer mehr Kommunen haben auf ihrer Internetseite Falschparker-Portale eingerichtet.

Auf den Portalen können Bürger:innen Fahrzeuge, die Gehwege oder Einfahrten zuparken, den Ordnungsämtern melden. Neben städtischen Portalen gibt es auch private Anbieter wie weg.li und myparkplatz24.de.

Ist das Fotografieren von Falschparkern erlaubt?

Aber ist das Fotografieren von Falschparker:innen überhaupt erlaubt? In den Falschparker-Portalen findet sich kein Hinweis darauf, dass das Auto-Kennzeichen verpixelt werden muss. Im Falschparker-Portal der Stadt Krefeld (Nordrhein-Westfalen) kann man sogar auswählen, dass man ein Foto des Kennzeichens mit hochladen möchte. Und manche Portale fragen sogar explizit nach dem Kennzeichen des falsch geparkten Autos.

Das Kennzeichen zählt aber zu den personenbezogenen Daten, die vom Datenschutzrecht geschützt werden. Denn: Anhand des Kennzeichens lässt sich die oder der Fahrzeughalter:in ermitteln und so ein Personenbezug herstellen.

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Droht Ihnen also selbst eine Anzeige oder ein Bußgeld, wenn Sie Falschparker:innen melden? Da Sie damit quasi-behördlich tätig werden und sich außerhalb des privaten Bereichs bewegen, ist eine Rechtsgrundlage nötig.

Falschparker auf Privatparkplatz

Eine solche Rechtsgrundlage ist das "berechtigte Interesse" an der Strafverfolgung. Das haben Sie, wenn Sie durch die oder den Falschparker:in zugeparkt werden oder sie oder er auf Ihrem Privatparkplatz steht. Ist dem nicht so und fotografieren und melden Sie das Auto „einfach nur so“, könnten Sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach sah das in seinem Urteil vom November 2022 allerdings anders: Die Richter:innen waren der Ansicht, dass es ausreicht, wenn irgendjemand den Parkverstoß meldet (AZ: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431). Die Übermittlung der Daten diene als Hinweis auf eine begangene Ordnungswidrigkeit. Damit hatte der Meldende ein "berechtigtes Interesse", so das Urteil. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte dem Mann ein Bußgeld fürs Fotografieren aufgebrummt.

Fazit: Zurückhaltend umgehen mit Parkverstoß–Meldungen

Mit dem Fotografieren und Übermitteln des Fotos vom falsch parkenden Auto bewegen Sie sich in einer datenschutzrechtlichen Grauzone. Daher sollten Sie mit solchen Meldungen zurückhaltend sein. Melden Sie Falschparker:innen am besten nur, wenn Sie selbst durch den Parkverstoß betroffen sind.

Das Foto sollten Sie nur für die Falschparker-Meldung verwenden und nicht anderweitig verschicken. Sonst kann Ihnen ein Bußgeld wegen eines Datenschutz-Verstoßes drohen. Achten Sie auch darauf, dass keine anderen Kennzeichen und Personen auf dem Bild sind, die nichts mit dem Falschparken zu tun haben.

Lesen Sie mehr darüber, was im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht, in unserem Rechtsratgeber.

DatenschutzrechtVerkehrsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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