"Kinderverbot" in Thai-Imbiss - geht das?

Ein Düsseldorfer Gastwirt bewirtet keine Kinder mehr in seinem Restaurant. Familien dürfen das Essen nur zum Mitnehmen bestellen. MEINRECHT hat sich gefragt: Ist das erlaubt?
Das Wichtigste in Kürze:
Altersdiskriminierung betrifft auch junge Menschen.
„Adults Only“ wird bei Wellness-Hotels akzeptiert.
Auch einige Restaurants verbieten Kindern den Zutritt – teils mit heftiger Gegenwehr.
Keine Bedienung von Kindern in Düsseldorfer Thai-Imbiss
Der Fall sorgte diese Woche für Aufregung: Der Inhaber eines Düsseldorfer Thai-Restaurants hat ein Kinderverbot in seinem Lokal verhängt. Bereits seit dem Sommer 2024 bewirtet der Inhaber von Ayutthaya Thai Imbiss in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt keine Gäste mehr mit kleinen Kindern in seinem Lokal. Seine Speisen gibt es für sie nur zum Mitnehmen.
Kinderfreies Lokal: Ein Trend?
Restaurants, die Kindern den Zutritt verbieten, sorgen immer wieder für Schlagzeilen: In „Oma’s Küche“ auf Rügen sind ab 17 Uhr Kinder unter 14 Jahren nicht erwünscht. Das Restaurant „Schipperhuis“ in Dierhagen an der Ostsee bewirtet keine Familien mit Kindern unter zwölf Jahren – und erntete dafür harsche Kritik.
„Adults only“: Ist Altersdiskriminierung erlaubt?
Aber: Dürfen Restaurants Kindern den Zutritt wirklich verweigern? Grundsätzlich entscheiden Restaurant-Betreiber:innen selbst, wer ins Lokal kommen darf und wer draußen bleiben muss. Sie haben das Hausrecht. Jedoch stellt die unterschiedliche Behandlungen aufgrund des Alters eine Diskriminierung dar und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Solche Ungleichbehandlungen sind nur dann zulässig, wenn es einen nachvollziehbaren und sachlichen Grund gibt. Zum Beispiel ein besonderes unternehmerisches Konzept.
Bei einem Wellness-Hotel entschied der Bundesgerichtshof: Der Hotel-Betreiber darf Kinder und Jugendliche als Gäste ablehnen. Denn „Ruhe und Entspannung“ spielten in der Einrichtung „nicht lediglich eine untergeordnete Rolle“.
Kinder auf Tischen und Sorge vor heißem Fett
In Düsseldorf argumentiert der Inhaber des Thai-Imbisses: „Kochen und Essen ist eine Erfahrung, man soll bei uns mit allen Sinnen genießen können.“ Dazu brauche es Stille – und da Kinder häufig nicht so wirklich still sein würden, seien sie dort auch nicht willkommen, so der Betreiber gegenüber der Lokalzeitung NRZ. „Wir haben letzten Sommer damit angefangen und die Resonanz ist gut.“
Kinder hätten auf gedeckten Tischen gestanden oder seien in die offene Küche gelaufen, in der mit heißem Fett gearbeitet wird. Während der anstrengenden Arbeit noch darauf zu achten, das werde ihm zu viel. Holen die Eltern nur bestelltes Essen ab, dürfen die Kinder mit ins Restaurant.
Kinderfreie Zone als "milderes Mittel"
Aber ist das "Kinderverbot" wirklich nötig? Als "milderes Mittel" könnten Restaurant-Betreiber:innen „störende“ Kinder auch aus dem Restaurant verweisen oder „kinderfreie Zonen“ einrichten. So macht es beispielsweise ein Berliner Café.
Zwar gibt es deutschlandweit einige Restaurants und Cafés, die Kinder von der Bewirtung ausschließen. Bekannte Gerichtsurteile gibt es dazu aber bislang nicht.
Altersdiskriminierung bei Kindern
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, findet: Werden Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafés ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen oder bekämen Familien keine Wohnung, weil Kinder zu viel Lärm machen, sei das Altersdiskriminierung.
Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Gutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ zeigt: In der Rechtsprechung wird die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zögerlich geahndet – auch, weil der Begriff „Altersdiskriminierung“ mit hohem Alter gleichgesetzt wird.
Die Autor:innen schlagen daher vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des „Alters“ sollte durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird.
Fazit: Rücksicht nehmen für eine angenehme Atmosphäre
Ob jung oder alt: In Restaurants trägt gegenseitige Rücksichtnahme dazu bei, dass sich sowohl Familien mit Kindern als auch ältere Menschen wohlfühlen. So können sie gemeinsam eine angenehme Atmosphäre genießen und müssen sich nicht übermäßig gestört fühlen. Diejenigen, die sich übertrieben rücksichtslos verhalten, dürfen Betreiber:innen im Rahmen ihres Hausrechts hinausbitten. Dafür braucht es kein Kinderverbot.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.