Darf ich die Smartwatch am Steuer benutzen?

Smartwatches sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Sie bieten zahlreiche Funktionen, die uns das Leben erleichtern – von der Kommunikation bis zur Navigation. Doch wie ist das, wenn Sie hinter dem Steuer sitzen? Was ist erlaubt? Und wofür droht ein Bußgeld?
Das Wichtigste in Kürze:
Smartwatches dürfen am Steuer nicht uneingeschränkt benutzt werden.
Bei der Benutzung kommt es darauf an, wie lange Sie durch die Smartwatch vom Verkehr abgelenkt sind.
Für eine zu lange Ablenkung droht mitunter ein Bußgeld.
Was gilt beim Fahren für Smartwatch, Handy und Co.?
Smartwatches, Handys und alle weiteren elektronischen Geräte dürfen während der Fahrt nicht benutzt werden. Darüber sind sich die Gerichte weitestgehend einig. Aber was genau ist eigentlich verboten? Und was ist noch erlaubt?
Nach § 23 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie technische Geräte nur dann während der Fahrt nutzen, wenn Sie
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diese weder hochnehmen noch halten und
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entweder eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion nutzen oder nur kurz auf das Gerät schauen.
Sind Sie abgelenkt vom Verkehr?
Es geht bei der Benutzung der Geräte also nicht nur darum, dass sie diese in der Hand halten. Auch ist entscheidend, dass Sie dadurch nicht vom Verkehr abgelenkt sind – zumindest nicht für eine lange Dauer.
Eine Smartwatch halten Sie zwar nicht in der Hand. Die Uhr liegt an Ihrem Handgelenk. Schauen Sie auf die Uhr, ist entscheidend, wie lange Sie das tun. Das Gesetz spricht hier von einer kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung.

Bußgeldkatalog
Wir informieren Sie über wichtige Regeln der Straßenverkehrsordnung und sagen Ihnen, was wie teuer werden kann.
Aber wann ist der Blick auf die Smartwatch kurz? Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall entschieden, dass ein Autofahrer ein Bußgeld zahlen muss, weil er mehrere Sekunden auf das Display seines Handys schaute (Az: 2 Ss (OWi) 201/18).
Übrigens: Haben Sie den Motor ausgeschaltet, dürfen Sie Handy oder Smartwatch bedienen. Allerdings muss das Gerät weggelegt sein, sobald Sie den Motor wieder anzünden.
Sonderfall: Start-Stopp-Automatik
Wie ist es aber, wenn Sie eine Start-Stopp-Automatik in Ihrem Auto verbaut haben? Dürfen Sie dann elektronische Geräte wie Handy und Smartwatch nutzen, sobald der Motor aus ist?
Das Kammergericht Berlin hat nun entschieden, dass die Nutzung des Handys nicht erlaubt ist, solange sich der Motor durch die eingebaute Ausschalt-Automatik abgestellt hat (AZ: 3 ORbs 139/24, 3 ORbs 139/24 - 122 SsRs 32/24). "Nur das händische Ausschalten des Motors suspendiert das Verbot des § 23 Abs. 1a StVO", also das Handyverbot, heißt es in den Leitsätzen des Beschlusses.
200 Euro Bußgeld für Tesla-Fahrer
In einem anderen Fall entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass es rechtmäßig war, dass ein Autofahrer ein Bußgeld kassierte, weil er seine Scheibenwischer über den Touch-Screen seines Autos während der Fahrt eingestellt hat.
Der Teslafahrer verlor bei der Bedienung die Kontrolle über sein Fahrzeug und baute einen Unfall. Laut Gericht brauchte er deutlich mehr Aufmerksamkeit für die Einstellung, denn er musste dazu am Display aus fünf Unterpunkten wählen. Der Mann musste 200 Euro Bußgeld zahlen und bekam 1 Monat Fahrverbot.
Und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hatte entschieden, dass es strafbar wäre, die Uhrzeit am Handy abzulesen – solange das Gerät dafür hochgehoben wird (AZ.: 1 SsRs 1/14 ).
Natürlich macht es bei der Beurteilung auch einen Unterschied, ob Sie bei 200 km/h aufs Gerät schauen oder bei 50 km/h.
Mitverschulden durch Smartwatch-Ablenkung
Letztendlich muss wie in allen OWi-Verfahren die Polizei vor Gericht immer auch beweisen können, dass sie das Gerät tatsächlich lange genug vom Verkehr abgelenkt hat. Dennoch liegt es an jeder und jedem Verkehrsteilnehmer:in, dass man andere nicht schädigt oder gefährdet (§ 1 StVO).
Nutzt man die Smartwatch während der Fahrt, um damit zum Beispiel Nachrichten zu schreiben, die Navigation einzustellen oder die News zu lesen, könnte das als gefährdendes Verhalten eingestuft werden. Kommt es zu einem Unfall, tragen Sie mitunter ein Mitverschulden daran, weil Sie abgelenkt waren.
Mehr zum Thema Recht im Straßenverkehr erfahren Sie in unseren Ratgebern zum Verkehrsrecht.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.