
Was passiert, wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?

Nichts geht mehr: An vielen deutschen Flughäfen wird gestreikt. Unzählige Flüge fallen aus. Was müssen Reisende beachten? Welche Rechte haben Sie auf Umbuchung, Stornierung, Mahlzeiten und Co.?
Das Wichtigste in Kürze:
Bei Streiks kommt es darauf an, wer streikt.
Ihre Fluggesellschaft muss versuchen, Ihnen einen Ersatzflug anzubieten.
Anspruch auf Entschädigung haben Sie gegen die Airline nicht.
Streik legt Flughäfen lahm: Was Reisende wissen müssen
Deutschlandweit liegt die Arbeit an den Flughäfen gerade lahm. Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und Mitarbeitende der Bodenverkehrsdienste zu einem Warnstreik aufgerufen. Reisende müssen sich auf Behinderungen, Flugverspätungen und Flugausfälle einstellen.
In Düsseldorf und dem Flughafen Köln/Bonn begannen die Streiks bereits zum Wochenanfang. Am Donnerstag und am Freitag ist München an der Reihe. Auch weitere Flughäfen sind betroffen.
Aufgerufen sind Beschäftige der Be- und Entladung von Flugzeugen an den Check-in-Schaltern und den Flugzeug-Einweisungen.
Welche Rechte bei Streik?
Streikt wie in diesem Fall nicht das Personal der Airline, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft.
Anders ist es, wenn das Sicherheitspersonal der Airline streikt und sich dadurch Ihr Flug verzögert oder entfällt. Dann haben Sie einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich auch an den Reiseveranstalter. Für Ausgleichszahlungen nach einer Flugverspätung können Sie unser Musterformular nutzen. Für eine Rückforderung des Flugpreises nach einer Stornierung verwenden Sie dieses Musterformular.
Wichtig: Der Europäische Gerichtshof urteilte 2018, dass – anders als zuvor angenommen – ein Streik der Beschäftigten einer Airline nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände gelten und somit Ihnen auch dann eine Entschädigung zusteht.
Ersatzflug oder Ticketpreis?
Verspätet sich der Flug durch den Streik des Bodenpersonals um mehr als fünf Stunden oder entfällt ganz, können Sie zwischen einem Ersatzflug oder einer Erstattung des Flugpreises wählen.

Jetzt Reisemängel einklagen
Der Holiday-Sherpa fordert Ihre Rechte bei Reisemängeln ein – schnell, einfach und mit hohen Erfolgschancen. Zudem hilft er Ihnen bei der Rückforderung von Stornogebühren, Gepäckverlust oder -beschädigung sowie bei Flugverspätungen und Annullierungen.
Bei Inlandsflügen könnten Sie auf die Bahn umsteigen. Am Ticketschalter der Airline oder online über die Webseite (zum Beispiel bei der Lufthansa) können Sie Ihr Flugticket in ein Bahnticket umwandeln.
Snacks, Getränke und zwei kostenlose Telefonate
Bei einer Verspätung stehen Ihnen weitere Ersatzleistungen der Airline zu.
Ab einer Verspätung von zwei Stunden auf einem Kurzstreckenflug (bis 1.500 Kilometer) stehen Ihnen kostenfreie Getränke, ein Snack, E-Mails, Fax und zwei Telefonate zu.
Ab einer Verspätung von drei Stunden auf einem Mittelstreckenflug (1.500 bis 3.000 Kilometer) sind es kostenfreie Getränke, Mahlzeiten, E-Mails, Fax und zwei Telefonate.
Ab einer Verspätung von vier Stunden auf einem Langstreckenflug (ab 3.500 Kilometer) sind es kostenfreie Getränke, Mahlzeiten, E-Mails, Fax und zwei Telefonate.
Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, muss Ihnen die Airline eine Hotelübernachtung und den Transport vom und zum Flughafen zahlen.
Tipp: Bewahren Sie alle Belege für Ausgaben gut auf, die für Sie aufgrund der Verspätung angefallen sind.
Hintergrund: Mehr Lohn und freie Tage
Anlass des Streiks sind die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Verdi fordert eine Lohnerhöhung von 350 Euro und mehr freie Tage. Bislang gibt es keine Einigung. Eine dritte Tarifrunde ist für März geplant.
Lesen Sie auch, was bei Streik bei der Bahn sowie bei Naturkatastrophen an Ihrem Reiseziel gilt. Weiteres zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Reisemängel.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.