Oh Tannenbaum: Wie hell darf die Weihnachtsbeleuchtung sein?
Alle Jahre wieder zeigt sich dasselbe Spektakel. In der Adventszeit sind Häuser und Gärten mit Lichterketten und bunten Kugeln reichlich geschmückt. Was aber, wenn Nachbars Beleuchtung das eigene Wohnzimmer hell erstrahlen lässt oder einem gar den Schlaf raubt? Bei der weihnachtlichen Beleuchtung gibt es (rechtliche) Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Weihnachtsbeleuchtung darf die ortsübliche Beleuchtung nicht wesentlich überschreiten.
Bei einer Lichtbelästigung durch den Nachbarn können Sie das Ordnungsamt einschalten.
Gerichtlich können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
Weihnachtsdeko wird zum Nachbarschaftsstreit
Nachbar:innen geraten wegen vieler Dinge in Streit. Es ist eben ein enges Nebeneinanderleben in der Gemeinschaft. Ein potenzielles Streitthema zeigt sich vor allem um die Weihnachtszeit. Dann, wenn die nachbarschaftlichen Gärten und die Häuser mit Lichterketten, winkenden und blinkenden Weihnachtsmännern und bunten Weihnachtskugeln geschmückt werden.
Was für viele die Adventszeit bis Weihnachten noch besinnlicher und schöner macht, ist für andere ein Dorn im Auge. Besonders dann, wenn die Weihnachtsbeleuchtung der Nachbarin oder des Nachbarn einem das Wohnzimmer hell erleuchtet oder sogar den Schlaf raubt.
Wann ist Weihnachtsbeleuchtung zu hell?
Aber wann ist eine Beleuchtung zu hell? Wann hat es Nachbar:in mit der Deko übertrieben? Im Gesetz ist dies unter anderem im § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Nach der Norm mit der Überschrift „Zuführung unwägbarer Stoffe“ müssen Nachbar:innen eine nicht oder nur unwesentliche Beeinträchtigung durch Gase, Dämpfe, Gerüche Geräusche und Ähnliches vom Nachbargrundstück hinnehmen. Das Gesetz regelt auch die Störung durch die Immission: Licht.
Weihnachtsbeleuchtung darf nur unwesentlich heller sein als Straßenlaternen und Hausbeleuchtungen
Die Weihnachtsbeleuchtung darf demnach nicht wesentlich heller als die sonstige Beleuchtung im Ort sein wie zum Beispiel die von Straßenlaternen oder Hausaußenlampen.Bislang wurde die Grenze von den Gerichten sehr niedrig angesetzt. So entschied das Landgericht Wiesbaden, dass eine 40-Watt-Lampe nachts bereits zu ist (Az.: Az.10 S 46/01). Die Lampe kostete den Nachbarn damals 500.000 DM Strafe.
Lichter nachts abschalten?
Der Verband für Wohneigentum rät, die Lichter zwischen 22 und 6 Uhr abzuschalten.
Auch finden sich Vorgaben, welche Helligkeit bei Ihnen im Ort erlaubt ist in den Städte- und Gemeindesatzungen.Übrigens: Mieter:innen dürfen auch ohne die Zustimmung der Vermieterin beziehungsweise des Vermieters weihnachtlich schmücken.
Wie vorgehen gegen störende Weihnachtslichter?
Wird es doch einmal zu bunt - beziehungsweise zu hell - durch die weihnachtliche Deko, sollten Sie erst einmal das Gespräch mit Ihrer Nachbarin beziehungsweise Ihrem Nachbarn suchen und ihr oder ihm mit ruhigen Worten erklären, dass Sie sich durch die Beleuchtung gestört fühlen.
Schaltet die Nachbarin oder der Nachbar dennoch bei der Beleuchtung keinen Gang runter, können Sie das Ordnungsamt einschalten. Auch können Sie gerichtlich vorgehen; wegen der Lichtstörung haben Sie möglicherweise einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.