Grillen auf dem Balkon: Wie oft ist es für Mieter erlaubt?

Das Grillen auf dem heimischen Balkon stellt für einige Nachbarn ein Problem dar. Doch was gilt rein rechtlich, wenn den Bewohner nebenan der Geruch von Bratwurst oder gegrilltem Gemüse stört?
Das Wichtigste in Kürze:
Zum Grillen gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung.
Im Mietvertrag steht, was erlaubt ist.
Bei unzumutbaren Beeinträchtigungen gelten Beschränkungen.
Was gilt beim Grillen auf dem Balkon im Mehrfamilienhaus?
Sommerzeit ist Grill-Zeit. Doch nicht jede Nachbarin oder jeder Nachbar teilt die Freude am Duft von Bratwurst oder gegrilltem Gemüse. Viele Mieter:innen fragen sich daher: Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt? Und welche Einschränkungen gibt es?
Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Grillen auf dem Balkon gibt es nicht. Somit ist es erst einmal grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt es einige Regeln, an die Sie sich beim Grill-Spaß halten müssen.
Was sagt die Hausordnung zum Grillen auf dem Balkon?
Ob das Grillen auf dem Balkon oder im Garten der Mietwohnung gestattet ist, hängt oft davon ab, was im Mietvertrag geregelt ist. Verbietet der Mietvertrag das Grillen ausdrücklich, dürfen Sie auch nicht grillen. Auch lohnt ein Blick in die Hausordnung. Diese regelt Ruhezeiten und unter Umständen auch das Grillen auf Balkon und im Garten.

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79,00 €Laut einer Entscheidung des Landgerichts Essen dürfen Vermieter:innen ein Grillverbot auf dem Balkon im Mietvertrag verankern. Häufig gestatten Vermieter:innen das Grillen mit dem Elektrogrill, nicht jedoch mit dem Holzkohlegrill wegen der Rauchentwicklung.
Ist Grillen eine Geruchsbelästigung?
Selbst wenn kein ausdrückliches Verbot besteht, müssen Sie in Mietwohnungen darauf achten, dass der Rauch und Geruch Nachbar:innen nicht unzumutbar beeinträchtigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Grillen mit starker Rauchentwicklung nicht erlaubt ist.
Wer also grillt, sollte darauf achten, die Rauchentwicklung zu minimieren. Ein sogenannter Smoker kann daher besonders problematisch sein. Der Räucherofen erzeugt oft mehr Rauch als ein Elektro Grill.
Was gilt zum Brandschutz beim Grillen auf dem Balkon?
Wer im Garten grillen möchte, sollte darauf achten, genügend Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten – insbesondere zu Zäunen und Fassaden. Dies dient nicht nur dem Nachbarschafts-Frieden, sondern auch dem Brandschutz.
Das Immissionsschutzgesetz der Bundesländer schützt die Umwelt vor Luftverunreinigungen. Beeinträchtigte Nachbarinnen oder Nachbarn können sich auf eine Verletzung des Gesetzes berufen.
Grill-Häufigkeit: Unterschiede zwischen Nord und Süd
Auch was die Häufigkeit des Grillens angeht, gibt es keine Einheitlichkeit:
In Süddeutschland wird das Grillen grundsätzlich toleriert.
Das Amtsgericht Bonn entschied in einem Verfahren, dass lediglich einmal im Monat (zwischen April und September) der Grill benutzt werden darf. Das gelte laut Gericht allerdings auch nur dann, wenn dies in der Nachbarschaft 48 Stunden vorher angekündigt worden ist.
Ganz anders wiederum sieht das Thema in Norddeutschland aus: Dort entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass das Grillen im Garten nur viermal im Jahr erlaubt ist.
Übrigens: Das Landgericht München entschied im Jahr 2023, dass ein Nachbar im Erdgeschoss höchstens viermal im Monat auf seiner Terrasse grillen darf. Darüber hinaus untersagte das Gericht das Grillen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende.
Fazit: Rücksichtnahme beim Grillen ist das A und O
Da die einzelnen Gerichtsentscheidungen nur bedingt weiterhelfen, gilt: Rücksicht auf die Nachbar:innen nehmen und Streit vermeiden. Dazu zählt:
Grillabende am besten vorher ankündigen.
Ruhezeiten einhalten: Ab 22 Uhr sollten Sie keinen Lärm mehr machen.
Laden Sie Nachbar:innen zum Grillabend ein. Eine freundliche Geste bewirkt oft Wunder.

Lasse Paulus
Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.