Sommerhitze: Haben Beschäftigte einen Anspruch auf Hitzefrei?

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In den kommenden Tagen erwarten die Meteorologen für ganz Deutschland Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius. Gibt es auch für Berufstätige eine Art Hitzefrei? Wir haben uns die gesetzlichen Regelungen hierzu angeschaut.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keinen direkten Rechtsanspruch auf Hitzefrei.

  • In Räumen mit mehr 35 Grad kann nicht gearbeitet werden.

  • Bereits bei über 26 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen.

Die Gesundheit darf nicht gefährdet werden

Unter welchen Bedingungen bei Hitze gearbeitet werden darf, ist in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)). In Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Dabei stellt die ASR vor allem auf die Lufttemperatur ab. Das ist die Temperatur der Luft, die den Menschen umgibt.

Die ASR kennt drei Temperaturschwellen ab denen Arbeitgeber:innen Maßnahmen für ihre Mitarbeitenden treffen müssen. Aber Achtung: Trotz dieser Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei. Arbeitgeber:innen sind jedoch verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Angestellten nicht gefährdet werden.

Ab 26 Grad müssen Arbeitgeber tätig werden

Bei einer Lufttemperatur von mehr als 26 Grad müssen Arbeitgeber:innen bereits erste Sonnenschutzmaßnahmen einleiten. Darunter fällt zum Beispiel, Sonnenschutzsystemen (Jalousien oder Markisen) zu installieren.

Klettert das Thermometer auf mehrmals 30 Grad, müssen Arbeitgeber:innen weitere Vorkehrungen treffen, um die klimatischen Belastungen zu senken.

Jalousien sollten beispielsweise auch nach der Arbeit geschlossen bleiben. Auch elektronische Geräte (zum Beispiel Drucker) sollten nur noch bei Bedarf betrieben werden. Lüftungen können – wenn möglich – auch über Nacht laufen, die Gleitzeitregelung kann ausgedehnt und Getränke sollten bereitgestellt werden.

Auch kein Hitzefrei bei 35 Grad Lufttemperatur

Bei einer Lufttemperatur von über 35 Grad in einem Raum ist dieser nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ausnahmen werden dann geduldet, wenn technische Maßnahmen wie Luftduschen oder Wasserschleier installiert oder Hitzepausen eingeführt werden.

Auch hier gilt zu beachten, dass Beschäftigte nicht einfach nach Hause gehen dürfen, sollten diese Schutzmaßnahmen nicht vorhanden sein. Vielmehr bedeutet das lediglich, dass in bestimmtem Räumen nicht gearbeitet werden darf.

Keine gesetzliche Höchsttemperatur fürs Arbeiten draußen

Für Menschen mit Außenberufen, zum Beispiel Beschäftigte auf dem Bau oder in der Landwirtschaft, gibt es in Deutschland keine festgelegte Höchsttemperatur, ab der draußen nicht mehr gearbeitet werden darf. Allerdings gibt es für diese Berufe spezielle Arbeitsschutzverordnungen.

Die Betriebe haben darüber hinaus eine Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten. Arbeitnehmer:innen müssen vor Sonneneinstrahlung und Hitze geschützt werden.

Wie Sie sich bei hohen Temperaturen schützen können, haben wir Ihnen HIER zusammengefasst.

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

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