„Quiet Vacation“: Was droht bei Arbeitszeitbetrug?

Lesezeit: 3 minArbeitsrecht
Eine Frau sitzt in einem Liegestuhl am Strand und schaut auf ihr iPad, während sie ihre freie Zeit genießt.©baona - iStock

Ein neuer Trend sorgt in der Arbeitswelt für Aufsehen. Was steckt hinter der stillen Auszeit und welche rechtlichen Konsequenzen drohen Arbeitnehmenden, die davon Gebrauch machen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der „Quiet Vacation“ nehmen Mitarbeitende Urlaub, ohne dies zuvor mit Ihrer/Ihrem Chef:in abgesprochen zu haben.

  • Der Trend ist vor allem unter der Generation Z und den Millennials – also den 18- bis 43-Jährigen – beliebt.

  • Arbeitnehmende, die sich eine „Quiet Vacation“ nehmen, riskieren schwerwiegende rechtliche Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung.

Was ist die „stille Auszeit“?

„Quiet Vacation“ beschreibt den Zustand, in dem Mitarbeitende offiziell als verfügbar gelten, sich in Wirklichkeit aber eine Auszeit nehmen, ohne das mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber abgesprochen zu haben.

Die „heimlichen Urlauber:innen“ sind dabei online und täuschen vor zu arbeiten. Zum Beispiel bewegen sie die Maus, programmieren den Mailversand vor oder loggen sich ins Zeiterfassungssystem ein und aus. Dabei erledigen sie in Wirklichkeit gar keine Arbeitsaufgaben.

Dieser Trend ist laut einer Studie besonders unter der sogenannten Generation Z (18-27 Jahre) und den Millenials (28 bis 43 Jahre) beliebt. 37 Prozent der insgesamt 1.100 Befragten über 18 Jahren gaben an, schon einmal im Homeoffice, also dem Arbeiten von Zuhause aus, eine Auszeit genommen zu haben, ohne dies vorher abzuklären. In der Studie aus den USA wurden Remote- und Hybrid-Berufstätige befragt sowie solche, die komplett im Büro arbeiten. Remote bedeutet grundsätzlich, dass Arbeitnehmende flexibel von überall aus arbeiten können. Hybrid bedeutet, dass sie teilweise im Homeoffice und teilweise im Büro arbeiten.

Was ist der Hintergrund von „Quiet Vacation“?

Viele der Befragten gaben an, sie sähen keine andere Möglichkeit mit der Arbeitsbelastung umzugehen, als heimlich Pausen zu machen. So gaben 86 Prozent der Befragten an, auch während ihres Urlaubs Mails zu checken.

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Zu beachten ist jedoch, dass in den USA, wo die Umfrage durchgeführt worden ist, teils deutlich strenge Arbeits- und Urlaubsregelungen gelten als in Deutschland. Aber auch hier ist der Trend bekannt: Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov Deutschland im Auftrag der Jobplattform Monster unter 1330 Beschäftigten gaben 5 Prozent an, schon einmal heimlich während der Arbeitszeit in den Urlaub gefahren zu sein.

„Quiet Vacation“ ist Arbeitszeitbetrug

Rechtlich gesehen ist „Quiet Vacation“ nichts anderes als Arbeitszeitbetrug – und der hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Nehmen Sie ungefragt Urlaub, kann das eine Arbeitsverweigerung sein und eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Auch beim Homeoffice ist der häusliche Arbeitsplatz genau festgelegt und kann nicht einfach verlegt werden. Die Arbeit aus dem Ausland beispielsweise ist nur mit vorheriger Zustimmung der oder des Arbeitgeber:in erlaubt. Auch hier riskieren Arbeitnehmende eine fristlose Kündigung, wenn sie ohne Absprache aus dem Ausland arbeiten.

Suchen Sie das Gespräch

Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber, ob eine Auszeit möglich ist. Vielleicht weist Ihr Arbeitskonto Überstunden auf – oder Sie können Arbeitstage tauschen und sich dadurch ein langes Wochenende gönnen. Nur durch Kommunikation besteht die Möglichkeit, einen Weg zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht und daneben den Anforderungen Ihrer Chefin oder Ihres Chefs gerecht wird.

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Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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