Elternzeit voraus: Jetzt ans Arbeitszeugnis denken

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Bald ist es so weit: Dein Baby wird geboren. Du denkst in dieser Zeit vermutlich an vieles, aber nicht unbedingt an die Arbeit. Dennoch ist es wichtig, ein paar Dinge zu regeln, bevor Du Deinen Job für die Elternzeit pausierst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kümmere Dich am besten vor Deiner Elternzeit um ein Arbeitszeugnis.

  • Wie gut Dein Zeugnis ist, kannst Du mit der Arbeitszeugnis-Prüfung nachschauen.

  • Anspruch auf ein Arbeitszeugnis behältst Du bis zu drei Jahre nach Ende Deines Jobs.

Das Zwischenzeugnis – Warum ist es wichtig?

Während Deiner Elternzeit kann sich vieles verändern. Zwar hast Du nach Deiner Rückkehr Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Das bedeutet allerdings nicht, dass Du exakt Deine alte Stelle zurückbekommst. Lediglich die Aufgaben, der zeitliche Umfang und der Arbeitsort müssen gleichbleiben – und die Tätigkeit darf keine Verschlechterung zu Deiner bisherigen Arbeit darstellen.

Aber vielleicht entscheidest Du Dich während oder nach der Elternzeit auch dafür, den Job zu wechseln. Für die Bewerbung auf eine neue Stelle brauchst Du ein Arbeitszeugnis. Fragst Du Deinen Arbeitgeber erst nach der Elternzeit danach, kann es schwierig für ihn sein, Dir ein solches Zeugnis auszustellen. Denn Deine Arbeit liegt dann mitunter schon ein paar Jahre zurück.

Den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis behältst Du aber dennoch: und zwar bis zu drei Jahre nach Ende Deines Arbeitsverhältnisses. Sieh dazu aber auch in Deinem Arbeitsvertrag nach. Möglicherweise ist dort etwas anderes geregelt.

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Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast Du nicht nur, wenn Du Deinen Job kündigst oder gekündigt wirst. Ein Zwischenzeugnis als Sonderform des Arbeitszeugnisses kannst Du anfordern, wenn Du zwischendurch mal eine Bewertung Deiner Arbeit wünschst.

Wichtig ist, dass Du ein berechtigtes Interesse hast, warum Du gerade jetzt ein solches Zeugnis ausgestellt bekommen möchtest. Denn im Gegensatz zum Arbeitszeugnis am Ende eines Jobs hast Du kein gesetzliches Recht darauf. Ein solches berechtigtes Interesse besteht jedoch vor Beginn der Elternzeit.

Wie muss ein Zwischenzeugnis aussehen?

Das Zwischenzeugnis stellt ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis dar. Im qualifizierten Zeugnis werden im Unterschied zum einfachen Zeugnis auch Leistung und Verhalten bewertet.

Insgesamt enthält das qualifizierte Zeugnis folgende Punkte:

  • Tätigkeitsbeschreibung

  • Dauer der Beschäftigung

  • Leistungsbewertung

  • Verhalten

  • Gegebenenfalls Führungsqualitäten (bei leitenden Angestellten)

In der Leistungsbewertung steht, wie und in welcher Geschwindigkeit Du Aufgaben erledigt hast, welche Ergebnisse erzielt worden sind und in welcher Qualität. Auch Deine Auffassungsgabe, Dein Denkvermögen und Deine Belastbarkeit sind Bestandteile der Leistungsbewertung.

Wichtig: Ein späteres richtiges Arbeitszeugnis muss in der Beurteilung gleich oder sogar besser sein als das Zwischenzeugnis. Andernfalls muss der Arbeitgeber gut begründen, warum das Endzeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis ausfällt.

Wann ist ein Zeugnis wirklich gut?

Arbeitszeugnisse sprechen eine eigene Sprache. „Sie erfüllte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ klingt zwar gut, ist aber in Schulnoten ausgedrückt genau das: gut, also die Note 2. Nur die Formulierung: „zur vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Schulnote 1.

Daneben gibt es ein paar Formulierungen, die eine unzureichende Leistung ausdrücken – ein Code, den oft nur Arbeitgeber kennen. Steht im Zeugnis beispielsweise geschrieben, dass Du Neuem gegenüber immer aufgeschlossen warst, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass Du Neues auch in Deinem Arbeitsalltag umgesetzt hast. Wenn von den drei Begriffen: „pünktlich, fleißig, ehrlich“ einer fehlt, bedeutet das, dass eben diese Eigenschaft aus Sicht Deines Arbeitgebers nicht gegeben war. Einige weitere „Geheimcodes“ findest Du hier.

Mit der Arbeitszeugnis-Prüfung kannst Du nachschauen, wie gut Deine Bewertung wirklich ist. Lade dazu einfach Dein Zeugnis hoch und erhalte eine Einschätzung ohne Termin und ohne Wartezeit.

Unzufrieden mit dem Zeugnis: Was kannst Du tun?

Bist Du mit Deinem Zwischenzeugnis unzufrieden, kannst Du Deinen Arbeitgeber bitten, das Dokument anzupassen. Bitte ihn dazu um ein persönliches Gespräch. Erkläre, warum das Zeugnis aus Deiner Sicht nicht Deiner Leistung entspricht. Möglicherweise sind sogar Dinge eindeutig falsch dargestellt. Auch eine Führungskraft macht Fehler.

Überlege Dir für das Gespräch, warum Du anderer Meinung bist. Vielleicht hast Du Belege wie eine positive Feedback-Mail oder ein Projekt, welches gut bewertet worden ist oder dem Unternehmen Aufträge eingebracht hat? Du kannst auch Formulierungsvorschläge einbringen.

Führe das Gespräch zunächst in Ruhe und unterstelle Deinen Vorgesetzten keine schlechte Absicht. Vielleicht wussten sie es einfach nicht besser.

Widerspruch gegen das Zwischenzeugnis einlegen

Enthält das Zwischenzeugnis grobe Mängel oder ist Dein Arbeitgeber nicht bereit, Dein Zeugnis anzupassen, kannst Du Widerspruch gegen die Bewertung einlegen. Nutze hierfür zum Beispiel ein Musterformular. Setze in dem Schreiben am besten eine Frist von 14 Tagen, damit Dein Arbeitgeber tatsächlich reagiert.

Beachte: Sowohl für die Korrektur des Arbeitszeugnisses als auch für den Widerspruch hast du zehn Monate Zeit. Danach kannst Du die Änderung nicht mehr verlangen.

Reagieren Deine Vorgesetzten auch auf den Widerspruch nicht, hilft nur noch eine Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Lasse Dich dazu am besten anwaltlich beraten.

Fazit: Mit Zwischenzeugnis bist Du besser aufgestellt

Ein Zwischenzeugnis anzufordern macht vor der Elternzeit Sinn. Ist Dein Kind erst einmal auf der Welt, kannst Du Dich ihm widmen und hast einen klareren Kopf, wenn Du wichtige Dinge bereits im Vorfeld geregelt hast. Solltest Du Dein Baby bereits geboren und noch nicht nach einem Zwischenzeugnis gefragt haben, ist dies nicht schlimm: Du kannst es auch jetzt noch anfordern.

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Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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