Oben ohne im Freibad: Darf ich das?

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Für viele Frauen gehört es zur Gleichberechtigung dazu: oberkörperfrei im Freibad unterwegs zu sein. Die Regelungen dazu sehen deutschlandweit jedoch unterschiedlich aus.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt kein generelles Verbot fürs Schwimmen oben ohne Bekleidung.

  • Die Freibäder können in ihrer Hausordnung selbst festlegen, ob oben mit oder oben ohne Kleidung gebadet werden darf.

  • Eine unterschiedliche Behandlung von Mann und Frau beim Oben-ohne-Baden stellt unter Umständen einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar und ist nicht rechtens.

Bäder legen Oben-ohne-Regel selbst fest

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regel für das Baden ohne Oberteil in Freibädern. Ein Gesetz, welches das Baden oben ohne verbietet, gibt es nicht. Die Bäder legen in ihren Hausordnungen selbst fest, wie sich Badegäste kleiden müssen. Das bedeutet, dass die oder der Badbetreiber:in entscheiden kann, was in ihrer oder seiner Einrichtung gilt.

Die Bezeichnung Oben ohne bedeutet, dass in der Regel Frauen ihren nackten Oberkörper zeigen.

Oben ohne – Egal ob Mann, Frau oder Divers?

In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Frauen, die ohne Bikini-Oberteil im Freibad schwammen, das Bad verlassen mussten. Daraufhin entbrannte eine Debatte, ob die Ungleichbehandlung überhaupt rechtens ist – schließlich stellt sich die Frage nach dem Baden oben ohne bei Männern nicht.

Es ergingen Gerichtsurteile, nach denen die Aufforderung des Badepersonals gerichtet an Frauen, die Brüste zu bedecken, diskriminierend und damit nicht rechtens ist.

Immer mehr Bäder führen Oben-ohne-Regel ein

Göttingen führte 2022 ein, dass auch Frauen ohne Oberteil im Freibad unterwegs sein dürfen. Es folgten weitere Städte, darunter Berlin, Frankfurt, Hannover und Köln.

So steht in den FAQ der Kölner Bäder folgendes geschrieben: „Die Haus- und Nutzungsordnung sieht vor, dass das Tragen von ‚angemessener Badekleidung‘ im Wasser Pflicht ist.“

Weiter unten heißt es dort: „Ab dem 01. April 2023 müssen laut unserer Haus- und Nutzungsordnung die primären Geschlechtsmerkmale angemessen bedeckt sein. Dies gestattet das ‚oben ohne‘ Schwimmen für alle Badegäste. Es ist jedoch auch weiterhin möglich, in einem Bikini mit Oberteil, einem Badeanzug, einem Burkini, einem Tankini etc. in den KölnBädern zu schwimmen.“

So oder so ähnlich lauten einige Regelungen von Bädern in der Bundesrepublik.

Fragen Sie im Zweifel das Badepersonal

Sind Sie unsicher, welche Regel in Ihrem Schwimmbad gilt, erkundigen Sie sich am besten beim Badepersonal. Eine Regel, die das Oben-ohne-Baden nur Männern gestattet, könnte gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und damit nicht rechtens sein. Einen solchen Verstoß bejahen immer mehr Gerichte, so wie das Kammergericht Berlin (Az. 9 U 94/22).

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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