Elektronische Patientenakte kommt: Was sind die Vor-, was die Nachteile?
2025 soll sie eingeführt werden: Die elektronische Patientenakte verspricht eine bessere Patientenversorgung, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte sowie die Vor- und Nachteile zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze:
Die elektronische Patientenakte soll ab Anfang 2025 offiziell eingeführt werden.
Die Akte soll für einen schnelleren Zugriff auf Gesundheitsinformationen für Praxen und Krankenhäuser sorgen und Papierkram reduzieren.
Sie entscheiden selbst darüber, welche Person welche Daten einsehen kann.
Wenn Sie die Akte nicht nutzen, darf sich dies nicht negativ auf Ihre Gesundheitsversorgung auswirken.
Digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte
Die elektronische Patientenakte – kurz: ePA – ist ein digitaler Gesundheitsordner, in dem medizinische Daten wie Arztbriefe, Befunde und Medikamentenpläne gespeichert werden. Auch Ihr elektronischer Impfpass oder eine Patientenverfügung können dort abgelegt werden.
Die ePA steht allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Für Privat-Versicherte gilt, dass Sie die Akte nutzen können, wenn eine solche von Ihrer Krankenkasse angeboten wird.
Die digitale Akte ist für elektronische Endgeräte entwickelt. Ziel ist es, dass Sie also Ihre Gesundheitsinformationen auf dem Tablet, Handy oder PC auf einen Blick verfügbar haben. Sie ist zentraler Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Einführung: Anfang 2025
Offiziell soll die ePA Anfang 2025 eingeführt werden. Dies geschieht automatisch.
Die elektronische Akte ist aber freiwillig. Das bedeutet, Sie können der Einrichtung der ePA widersprechen. Ihre Krankenkasse wird sie über die Einrichtung der ePA früh genug informieren und auch darüber, wie Sie widersprechen können. Viele Krankenkassen haben die Informationen bereits geschickt. Bei einigen steht dies noch aus.
Wollen Sie der Einrichtung Ihrer ePA widersprechen, achten Sie darauf, dass Sie dies rechtzeitig tun. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie lange Sie für den Widerspruch Zeit haben, falls dies nicht bereits in dem Schreiben steht.
Gelöscht werden kann die ePA jederzeit. Ihre Krankenkasse ist dann verpflichtet, die Akte mit allen vorhandenen Daten zu löschen.
Wichtig: Ob Sie sich dazu entscheiden, die ePA zu nutzen oder eben nicht, darf sich nicht negativ auf Ihre Gesundheitsversorgung auswirken.
Was sind die Vorteile der ePA?
Durch die elektronische Patientenakte haben Sie alle wichtigen Gesundheitsinformationen auf einen Blick. Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen haben die für sie relevanten Informationen ebenfalls schnell zur Hand. Das vermeidet unnötige Wartezeiten und bürokratischen Aufwand, der entsteht, wenn die Informationen erst noch besorgt werden müssen.
Durch die ePA sollen Praxenwechsel einfacher werden. Doppeluntersuchungen werden vermieden; die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sieht mit einem Blick in Ihre Akte, dass eine Untersuchung, die für die Behandlung notwendig ist, bereits stattgefunden hat.
Was sind die Nachteile der ePA?
Wie mit allen digitalen Informationen gilt auch für die ePA: Sicherheitslecks und Cyberangriffe können dazu führen, dass Kriminelle Ihre sensiblen Gesundheitsdaten in die Hände bekommen.
Daneben ist es erforderlich, dass Sie ein Endgerät haben und wissen, damit umzugehen. Auch müssen die technischen Voraussetzungen stimmen. Gibt es beispielsweise kein stabiles Internet, verzögert sich der Zugriff oder ist gar nicht möglich.
Wer befüllt die ePA?
Wichtig ist: Die ePA ist in die Zukunft gerichtet. Das bedeutet, dass vom Start 2025 an bei jedem Arzt- oder Physiobesuch oder bei anderen medizinischen Einrichtungen die Akte mit entsprechenden Befunden gefüllt wird – soweit Sie damit einverstanden sind.
Befundberichte, Laborbefunde, elektronische Arzt- und Entlassungsbriefe aus Krankenhäusern und Bildbefunde wie Röntgenaufnahmen gehören zu denjenigen Informationen, die Praxen in die Patientenakte einpflegen müssen. Befunddaten, Diagnosen, Erklärungen über Gewebe- oder Organspende, Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung können auf Wunsch der Patientin oder des Patienten aufgenommen werden.
Datenleck-Prüfung
Die Datenleck-Prüfung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und wie Sie in dem Fall weiter vorgehen sollten.
Ältere Befunde, Laborwerte, Medikamentenpläne und mehr müssen Sie selbst in der Akte anlegen. Dazu sind die Praxen nicht verpflichtet.
Gut zu wissen: Zwei Mal im Jahr können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfragen, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente für Sie zu digitalisieren.
Wer entscheidet, wer meine Gesundheitsinformationen sehen kann?
Mit dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in einer Praxis erhält die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt 90 Tage lang Zugriff auf Ihre Akte – es sei denn, Sie verweigern den Zugriff der oder des Behandelnden oder schließen einzelne Dokumente vom Zugriff aus. Sie können auch Berechtigungen zeitlich begrenzen.
Wie nutze ich die ePA?
Für die Nutzung benötigen Sie ein elektronisches Endgerät wie ein Smartphone, ein Tablet, PC oder Laptop. Auch ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 ist nutzbar.
Sie nutzen die ePA dann über die ePA-App Ihrer Krankenkasse. Die App können Sie im App Store herunterladen. Für Handys ist dafür iOS 16 oder Android 9 nötig.
In der App laden Sie Dokumente hoch, löschen diese oder legen fest, wer auf welches Dokument zugreifen darf. Auch die Löschung der gesamten Akte ist darüber möglich.
Was mache ich, wenn ich kein Endgerät habe?
Auch wenn Sie kein Smartphone, Tablet oder ein anderes elektronisches Endgerät haben oder Ihnen das technische Verständnis fehlt, können Sie die ePA nutzen. Allerdings geht das dann nur eingeschränkt. Die Einrichtung erledigt dann die Krankenkasse für Sie.
Zu den Einschränkungen zählt, dass Sie keine Informationen einsehen, hochladen oder verwalten können. Die Beschränkung von Zugriffsrechten müssen Sie dann über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse regeln.
Auch haben Sie die Möglichkeit, eine andere Person zu bestimmen, die Zugriffsrechte auf Ihre Akte erhält. Ihre Vertretung müssen Sie bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse angeben.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung entdeckt sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.