Schlechtes Online-Seminar: Bekomme ich mein Geld zurück?

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Wann ein Seminar gut oder schlecht ist, das ist wohl (meist) eine Sache des eigenen Empfindens. Doch es gibt Grenzen. Was gar nicht geht, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bestimmte Online-Seminare und –Workshops benötigen eine Zulassung.

  • Zu erkennen ist die Zulassung anhand eines Siegels.

  • Fehlt das Siegel oder ist der geschlossene Vertrag aus anderen Gründen nichtig, können Sie gezahltes Geld zurückfordern.

Unzählige Online-Lehrgänge – sind die wirklich gut?

„Entfalten Sie Ihr volles Potenzial!“, „Verdienen Sie bis Jahresende 100.000 Euro extra“: Die Versprechungen einiger Online-Seminare und Workshops im Internet sind groß. Aber werden Sie auch eingehalten? Und vor allem: Was ist, wenn nicht? Bekommen Sie Ihr bereits gezahltes Geld zurück oder müssen Sie die Kursgebühr auch für ein schlechtes Online-Seminar zahlen?

Es gibt Möglichkeiten, die Qualität eines Online-Seminars oder Kurses zu überprüfen – bestenfalls tun Sie dies vor Abschluss eines Vertrages.

ZFU – ein Siegel verrät die Qualität

Bestimmte Online-Seminare und Workshops im Internet müssen über ein staatliches Zertifikat verfügen. Solche Kurse sind Fernlehrgänge, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Zugelassen werden Sie bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Um solche Fernlehrgänge handelt es sich, wenn die Teilnehmenden und die oder der Kursleiter:in überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überprüft wird.

Wichtig: Räumliche Trennung meint dabei nicht wirklich zwei unterschiedliche Räume. Vielmehr geht es darum, dass sich die Teilnehmer:innen und die Lehrperson zeitgleich miteinander austauschen können wie bei einem Live-Coaching oder einem Video-Chat. Werden den Teilnehmer:innen hingegen überwiegend Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt, die sie nach Belieben abspielen können, ist das Angebot kein Fernlehrgang.

Haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Fragen in einem Live-Chat oder sogar per WhatsApp zu stellen, ist laut Gerichtsurteilen bereits dann von einer Überprüfung die Rede.

Fragen Sie nach einer Zulassung

Handelt es sich also um einen solchen Fernlehrgang, muss dieser bei der ZFU zwingend zugelassen sein. Die Kurse werden dann mit einem Siegel gekennzeichnet und mit einer Nummer versehen, woran Sie die Zulassung erkennen und nach dem Angebot auf der Seite der ZFU suchen können. Es gibt auch vorläufige Siegel, wenn die Zulassung noch nicht abgeschlossen ist.

Haben Sie sich ein Seminar oder Workshop im Internet rausgesucht und finden Sie auf der Webseite keines dieser Siegel, fragen Sie bei dem Anbieter ruhig nach, warum ein solches Siegel fehlt. Vielleicht gibt es gute Gründe.

Solche können sein, weil der Kurs überwiegend in Präsenz angeboten wird. Oder es handelt sich um ein Angebot einer Hochschule. Oder es ist eben ein Kurs, der sich rein an die private Freizeitgestaltung richtet. Es lohnt sich, nachzufragen. Möglicherweise befindet sich der Anbieter auch gerade im Zulassungsverfahren und hat den Kurs deshalb noch nicht mit einem Siegel ausgezeichnet.

Geld zurück bei fehlender Zulassung

Hat ein Anbieter:in einen Online-Kurs oder Workshop ins Internet gestellt, der den Kriterien eines Fernlehrgangs nach der ZFU entspricht, aber über kein Siegel verfügt, ist der geschlossene Vertrag nichtig. Sie haben dann das Recht, Ihr Geld zurückzufordern beziehungsweise müssen dieses, soweit Sie noch nicht gezahlt haben, nicht zahlen.

Schreiben Sie den Anbietenden an und fordern Sie sie oder ihn auf, das Geld zurückzuüberweisen. Reagiert dieser nicht, sollten Sie sich einen Rechtsbeistand suchen und notfalls das Geld einklagen.

Wucher bei Online-Seminaren

Doch es gibt auch noch weitere Gründe, wann ein abgeschlossener Vertrag für ein Online-Seminar oder einen Online-Kurs unwirksam ist und Sie nicht dafür zahlen müssen.

Verlangen Anbieter für Kurse beispielsweise zu viel Geld, könnte der Vertrag ein Wucher und damit nichtig sein. Das Landgericht Stade hat dies beispielsweise bei einem Seminar angenommen, bei dem der Preis das zehnfache dessen betrug, was andere Angebote im Netz kosteten (Az: 3 O 5/22). Wird mehr Geld als Ziel eines Seminars versprochen, nimmt die Rechtsprechung ebenfalls einen Wucher an, wenn die Kosten für das Angebot die Hälfte dessen betragen, was am Ende dabei rauskommen soll.

Hören Sie bei Online-Seminaren auch immer besonders auf Ihr Bauchgefühl. Versprechen wie: „Wir holen Ihr volles Potenzial aus Ihnen heraus“ oder „Mit uns können Sie Millionär werden“ sind zum einen schwer überprüfbar, zum anderen schlicht unrealistisch. Auf der Seite der ZFU finden Sie unzählige Lehrgänge – und zwar mit entsprechendem Zertifikat.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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