Ups, das ist kaputt! Was tun, wenn im Supermarkt etwas zu Bruch geht?
Es ist schneller passiert, als man denkt: Ein unachtsamer Moment, das Marmeladenglas liegt in Scherben auf dem Boden. Aber was nun: Müssen Sie für den Schaden aufkommen? Oder übernimmt der Supermarkt die Kosten?
Das Wichtigste in Kürze:
Geht Ihnen etwas im Supermarkt kaputt, müssen Sie dafür zahlen.
Die Kosten richten sich aber nur nach dem Einkaufspreis des Supermarktes.
Eventuelle trifft den Betreiber eine Mitschuld oder sogar die ganze Schuld.
Ein Missgeschick im Supermarkt
Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht hat, der muss ihn auch bezahlen.
Fällt Ihnen im Supermarkt das Glas Joghurt oder die Tüte Milch runter und geht kaputt, müssen Sie auch dafür finanziell aufkommen. Allerdings darf Ihnen der Inhaber nur das berechnen, was er selbst dafür im Einkauf gezahlt hat. Der Einkaufspreis liegt deutlich unter dem, was auf dem Etikett angegeben ist.
Haftpflicht kann für Schäden aufkommen
Auch kann Ihre private Haftpflichtversicherung den Betrag übernehmen. Allerdings lohnt das natürlich nicht für kleinere Beträge wie eine Tüte Milch oder einen Joghurtbecher. Für solche Beträge zeigen sich die Geschäfte aber auch meist kulant.
Das Glas ist kaputt – wie sollten Sie vorgehen?
- 1.
Bewahren Sie Ruhe. Fangen Sie nicht an, selbst die ausgelaufene Ware oder die Scherben auf dem Boden wegzuwischen.
- 2.
Machen Sie andere Kund:innen wenn nötig auf die Stelle aufmerksam, damit sie nicht ausrutschen.
- 3.
Informieren das Personal.
- 4.
Bei teureren Gegenständen können Sie ein Foto vom Schaden machen und davon, wie die Ware angeordnet gewesen ist. Das kann später im Streitfall hilfreich sein.
- 5.
Meist ist das Personal kulant. Ist dem nicht so, können Sie natürlich freundlich fragen, ob es möglich wäre, dass der Supermarkt Ihnen die Kosten erlässt.
Mitschuld des Supermarkts?
Aber nicht immer sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Bestimmt haben Sie im Supermarkt auch schon einmal vor einem vollen Regal gestanden, aus denen Sie das einzelne Produkt kaum herausziehen konnten – oder einem Turm Konservendosen. Ist die Ware zum Beispiel wackelig gestapelt worden und geht etwas zu Bruch, trifft den Betreiber zumindest eine Mitschuld, wenn nicht sogar die ganze Schuld.
Was ist, wenn mein Kind etwas kaputt macht?
Für Ihre Kinder haften Sie nur, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dass Eltern immer für Ihre Kinder haften ist ein weitverbreiteter Irrtum.
Ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, richtet sich nach dem Alter und der Entwicklung Ihres Kindes sowie nach der konkreten Situation. Konnten Sie vorhersehen, dass Ihr Kind das Marmeladenglas fallen lässt?
Entscheidend ist immer: Was würden verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen, um einen Schaden abzuwenden? Allgemein lässt sich sagen: Je kleiner das Kind ist, umso umfassender ist Ihre Aufsichtspflicht.
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Anna Kristina Bückmann
Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.