"Gärten des Grauens": Schottergärten dürfen verboten werden

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Eine Frau arbeitet an einem gepflasterten Weg aus Ziegelsteinen und legt Steine sorgfältig in die richtige Position.©sturti - iStock

Schottergärten sind in den Bundesländern zunehmend unerwünscht. Grund ist der Klimaschutz. Ein Gerichtsurteil rückt die „Gärten des Grauens“ erneut in den Fokus.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schottergärten sind laut den meisten Bauordnungen der Länder verboten.

  • Unbebaute Grundstücksflächen müssen demnach wasserdurchlässig und begrünt werden.

  • Entsprechen Gärten diesen Anforderungen nicht und gibt es keine Ausnahme für die betreffende Region, drohen eine Umgestaltung und möglicherweise sogar ein Bußgeld.

Sind Schottergärten verboten?

Schottergärten sind nach den meisten Bauordnungen der Länder verboten. Diese schreiben vor, dass unbebaute Flächen von Grundstücken wasserdurchlässig und begrünt werden müssen. So verschärfte Nordrhein-Westfalen in seiner Bauordnung 2024 die Begrünungspflicht. Seit diesem Jahr sind damit Schottergärten explizit verboten.

Auch in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gibt es solche Schottergarten-Verbote.

Leipzig droht mit einem Bußgeld von 200.000 Euro, wenn man einen ein Schottergarten hat und ihn trotz Anordnung der Behörde nicht entfernt.

Warum sind Schottergärten problematisch?

Schottergärten bieten kaum Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Die Verbote in den Ländern sollen daher dem Klimaschutz dienen. Dadurch soll das Stadtklima verbessert werden. Regenwasser soll besser versickern können und die Überhitzung in Städten reduziert werden.

Ausnahmen wegen besonderer Härte

Teils gibt es Ausnahmen von den Verboten, wenn eine Begrünung für die Eigentümer:innen eine besondere Härte darstellen würde oder schlichtweg nicht möglich ist. Auch sehen einige Verordnungen und Satzungen der Gemeinden Ausnahmen für bestimmte Gebiete oder Bauvorhaben vor, wie beispielsweise Industrieflächen.

In NRW kann alternativ das Gebäude selbst begrünt werden, also zum Beispiel das Dach oder die Fassade. Allerdings muss dafür nachgewiesen werden, dass die unbebaute Fläche tatsächlich nicht begrünt werden kann.

Hamburg will bis zum Jahr 2027 mindestens 70 Prozent der Dachflächen begrünen.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Schottergarten-Verbot

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschied in einem Verfahren, dass eine Schotterfläche auf einem Grundstück einer Familie aus der niedersächsischen Gemeinde Diepholz entfernt und begrünt werden muss (Az: 1 LA 20/22).

Die Familie hatte zwei Kiesbeete von insgesamt 50 Quadratmetern gebaut. Darin hatte sie 25 Pflanzen angeordnet. 15 Jahre später bekam die Gemeinde von den Beeten Wind. Sie verbot die Kiesflächen und ordnete an, die Flächen stattdessen zu begrünen. Die Familie wehrte sich gegen die Anordnung vor Gericht.

Das OVG bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover: Schottergärten sind nicht als Grünflächen anzusehen. Damit entsprächen sie nicht der niedersächsischen Bauordnung. Die Gemeinde durfte nach dem Urteil die Beseitigung der Kiesbeete anordnen.

Grünflächen seien eben durch „naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt“. Steinflächen hingegen dürften nur „untergeordneten Charakter haben“. Dies sei in diesem Fall aber genau andersherum.

Bestandsschutz für ältere Schottergärten?

Die entsprechende Vorschrift, nach der die Gemeinde das Verbot angeordnet hatte, bestand zwar erst seit dem Jahr 2011 und damit nach der Errichtung der Kiesbeete. Doch aus Sicht der Richter hilft das den Hauseigentümern nicht: Eine Pflicht zur Begrünung unbebauter Grundstücksflächen gibt es bereits seit 1973 mit Inkrafttreten der niedersächsischen Bauordnung.

Offen ließen die Richter, wie es um Schottergärten steht, die davor errichtet worden sind.

Was bedeutet das Urteil für Schottergarten-Eigentümer:innen?

Haben Sie sich einen Schottergarten angelegt, prüfen Sie, ob dieser den Vorschriften in Ihrer Stadt oder Gemeinde entspricht. In den meisten Fällen werden Sie Ihren Garten so umgestalten müssen, dass Sie wasserdurchlässige und begrünte Flächen schaffen.

Wir haben ein paar Tipps für Sie, wie Sie Ihren Schottergarten umgestalten können:

  • Pflanzen statt Steine: Legen Sie statt der Schotterflächen Pflanzenbeete an. Dabei sollten Sie auf heimische Pflanzen setzen, die wenig Pflege benötigen und gleichzeitig gut mit den örtlichen Bedingungen zurechtkommen.

  • Grün auf Dächern und Fassaden: Prüfen Sie, ob Sie (auch) das Dach oder die Fassade Ihres Hauses begrünen können. Durch eine Begrünung des Dachs leisten Sie nicht nur einen wertvollen Beitrag für den Klimaschutz, sondern sparen gleichzeitig Energiekosten. Die Begrünung hilft, die Innenwärme zu speichern. Im Sommer haben die Pflanzen einen kühlenden Effekt auf die Umgebungstemperatur. Und durch die Aufnahme von Sonnenstrahlen heizt das Gebäude weniger auf.

  • Verwenden Sie wasserdurchlässige Materialien: Wasserdurchlässige Materialien für Wege und Terrassen helfen dabei, dass Regenwasser besser in den Erdboden einsickern kann. Dies reduziert das Risiko von Überschwemmungen. Außerdem wird dadurch der Grundwasserspeicher aufgefüllt.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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