Würstchen von Nachbars Grill: Wann darf in Mietwohnungen gegrillt werden?

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Das Grillen auf dem heimischen Balkon stellt für einige Nachbarn ein Problem dar. Doch was darf man rein rechtlich, wenn der Bewohner nebenan kein Verständnis für den Geruch von Bratwurst oder gegrilltem Gemüse hat?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zum Grillen gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung.

  • Was erlaubt ist und was nicht, dazu sollten Sie auch in den Mietvertrag schauen.

  • Grillen ist jedenfalls dann verboten, wenn andere in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.

  • Die Holzkohle ist bedenklicher als der Elektrogrill.

Grundsätzlich ist Grillen erlaubt

Der Sommer ist da – endlich! Jetzt kann der Grill ausgepackt und Bier und andere Erfrischungsgetränke kaltgestellt werden. Aber was ist, wenn aus dem Grillspaß plötzlich ernst wird, weil sich Nachbar:innen durch den Geruch von Bratwurst oder gegrilltem Gemüse gestört. Problem: Es gibt keine bundesweit festgelegten Vorschriften oder Gesetze zu dieser Problematik, weshalb es aus Verbrauchersicht nicht selten zu Verwirrungen kommt. Somit lässt sich grundsätzlich zwar sagen, dass das Grillen auf dem Balkon oder auch im Garten erlaubt ist. Allerdings gibt es dennoch Regeln, die einzuhalten sind.

Zum einen fällt der Grillspaß aus, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Essen dürfen Vermieter ein Grillverbot auf Balkonen im Mietvertrag verankern. Häufig wird ein Elektrogrill erlaubt, ein Holzkohlegrill jedoch nicht.

Zum anderen darf auch dann nicht gegrillt werden, wenn eine Dritte oder ein Dritter durch den Geruch oder die Rauchentwicklung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass es nicht zulässig ist, bei starker Rauchentwicklung weiterzugrillen.

Auf den Abstand zum Nachbargrundstück achten

Sie können sich als beeinträchtigte Nachbarin oder als beeinträchtigter Nachbar auf eine Verletzung des Immissionsschutzgesetzes des Landes berufen. Dessen zentrale Aufgabe ist es, die Umwelt vor Luftverunreinigungen zu schützen. Wichtig ist auch, beim Grillen im Garten Abstand zum Nebengrundstück zuhalten – vor allem zu Zäunen und Fassaden, um den Brandschutz einzuhalten.

Auch das Landgericht München entschied 2023 in einem Urteil, dass ein Nachbar im Erdgeschoss höchstens viermal im Monat auf seiner Terrasse grillen darf. Darüber hinaus untersagte das Gericht das Grillen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende.

Auch was die Häufigkeit des Grillens angeht, gibt es unterschiedliche Meinungen unter den Jurist:innen. Während in Süddeutschland das Grillen geduldet werden muss, entschied das Amtsgericht Bonn in einem Verfahren, dass lediglich einmal im Monat (zwischen April und September) der Grill benutzt werden darf. Das gelte laut Gericht jedoch auch nur dann, wenn dies in der Nachbarschaft 48 Stunden vorher angekündigt worden ist.

Ganz anders wiederum sieht man das Thema in Norddeutschland. Dort entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass das Grillen im Garten nur viermal im Jahr erlaubt ist.

Nehmen Sie Rücksicht auf Mitmenschen und Umwelt

So helfen die einzelnen Gerichtsentscheidungen im Zweifel nur bedingt weiter. Aber eins sollten Sie auf jeden Fall tun: Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umwelt nehmen und möglichst den Grillabend vorher ankündigen. Außerdem sollten Sie die Ruhezeiten einhalten und ab 22 Uhr nicht mehr auf dem Balkon feiern.

Denn die Erfahrung zeigt: Eine Nachbarschaft, die nicht übermäßig belästigt wird, wird sich auch seltener beschweren. Und eine Einladung zu einem Grillabend wirkt oft Wunder. In diesem Sinne wünschen wir allen Leser:innen eine stressfreie Grillsaison!

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

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