Aprilscherz oder Straftat?

Von Frauke StammLesezeit: 2 min30.03.2025
Eine Frau spielt ihrem Kollegen einen Aprilscherz, indem sie ihn im Gesicht anmalt.©Liudmila Chernetska - iStock

Am 1. April gehört es zum guten Ton, Familie, Freunde oder Kolleg:innen auf den Arm zu nehmen. Ab wann wird der Aprilscherz zur Straftat?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein guter Aprilscherz tut niemandem weh.

  • Gesetze gelten auch am 1. April.

  • Ordnungswidrigkeiten und Sachbeschädigungen werden auch am 1. April geahndet.

Tradition in Europa und den USA

Warum ausgerechnet der 1. April das Datum ist, an dem andere in die Irre geführt werden, weiß niemand so genau. Zum ersten Mal soll die Redensart „in den April schicken“ 1618 in Bayern aufgekommen sein. Heute ist die Tradition in vielen europäischen Ländern und den USA verbreitet.

Klassiker zum 1. April

Einige Aprilscherze sind echte Klassiker geworden:

  • 1957: Die BBC sendet eine Dokumentation über die Spaghetti-Ernte in der Schweiz. Nichts gehe über „homegrown spaghetti“, so der Reporter.

  • 1986: Eine Pariser Zeitung schreibt, der Eiffelturm würde ab- und im geplanten Euro Disneyland wiederaufgebaut werden. Am Standort des Wahrzeichens sollte ein Stadion für die Olympische Spiele entstehen.

  • 1998: Die Deutsche Post beweist Humor: Das Unternehmen behauptet, 100.000 Briefträger:innen würden mit Dienstwürstchen ausgestattet, um sich vor bissigen Hunden zu schützen.

Bußgeld für falsche Hilferufe

Was diese Aprilscherze gemeinsam haben: Sie tun niemandem weh. Grenzen werden am 1. April erreicht, wenn Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Damit sind Handlungen gemeint, welche die Allgemeinheit belästigen, gefährden oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen.

Falsche Hilfe- oder „Feuer, Feuer“-Rufe in der Öffentlichkeit sind Beispiele dafür. Diese „Scherze“ sind nicht lustig – und wenn andere dadurch in Panik geraten, kann nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz sogar ein Bußgeld fällig werden.

Wer absichtlich falsche Notrufe bei Polizei und Feuerwehr absetzt, kann wegen Missbrauchs von Notrufen (§ 145 Strafgesetzbuch) zu Gefängnis oder einer Geldstrafe verurteilt werden.

Wegen Sachbeschädigung drohen am 1. April ebenfalls Konsequenzen: Wer es für eine witzige Idee hält, das teure Fahrrad des Nachbarn mit einem Graffito zu besprühen, kann mit einer Freiheits- oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Falsche Gewinnspiele

Auch Unternehmen müssen sich am 1. April an Gesetze und Wettbewerbsregeln halten. Falsche Gewinnspiele beispielsweise könnten für Frust sorgen. Wenn für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich ist, dass es sich dabei um einen Scherz handelt, kann es sein, dass er oder sie den Gewinn einfordern kann (§ 661a BGB).

Prominente und Aprilscherze

Ein Beispiel für einen misslungenen Scherz: Am 1. April 2017 behauptete ein Fitness-Unternehmen, der ehemalige Fußball-Nationalspieler Philipp Lahm sei ihr neuer Investor. Die Nachricht war frei erfunden und enthielt falsche Zitate. Ob Lahm rechtliche Schritte einleitete, ist unklar – der „Scherz“ sorgte jedoch für viel Aufregung.

Fazit: Machen Sie gesetzestreue Scherze

Ein gelungener Aprilscherz bringt Spaß, ohne Schaden anzurichten. Achten Sie darauf, dass Ihre Scherze harmlos bleiben und keine Gesetze verletzen. So bringen Sie allen Beteiligten zum Lachen – und vermeiden rechtliche Probleme.

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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