Schonzeit für Fische: Woran Sie beim Angeln denken müssen

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 5 min27.03.2025
Zwei Männer angeln auf einem Steg während der Angelsaison. ©RossHelen - iStock

Die Sonne strahlt, die Luft wird wärmer – und die Tage immer länger: Fürs Angeln sind das gute Voraussetzungen. Aber es gibt Schonzeiten. Wer die missachtet, dem droht ein Bußgeld. MEINRECHT hat das Wichtigste dazu in diesem Artikel zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jedes Bundesland hat seine eigenen Schonzeiten.

  • Für das Angeln während der Schonzeit drohen Bußgelder von bis zu 75.000 Euro.

  • Auch auf die Größe des geangelten Fisches kommt es an.

Anderes Bundesland – andere Regeln

Was Sie angeln dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt – zumindest, was die Fischerei auf Seen, in Flüssen und Teichen anbelangt. Also auf den sogenannten Binnengewässern.

Das (Binnen-)Fischereigesetz und die entsprechenden Verordnungen sind Sache der Länder. Die legen also selbst fest, welcher Fisch wann, wo und vor allem wie viel davon gefischt werden darf. In Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel das Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Übrigens: Für die Fischerei auf See gelten die Fischereigesetze einzelner Staaten. In Deutschland ist es das Seefischereigesetz.

Die unterschiedlichen Regeln können für Verwirrung sorgen: Ist das Angeln von Zander beispielsweise in der Berlin Spree das ganze Jahr über erlaubt, ist dies im selben Fluss in Brandenburg gleich nebenan auf April bis Ende Mai begrenzt.

Fürs Fischen in der Schonzeit droht ein Bußgeld

Angeln Sie Fisch, für den gerade eine Schonzeit gilt, droht Ihnen ein Bußgeld. In manchen Fällen zieht das Fischen in der Schonzeit sogar ein Strafverfahren nach sich.

So werden in Bayern für das Fischen während der Schonzeit bis zu 5.000 Euro Bußgeld fällig. In Brandenburg sind es sogar bis zu 50.000 Euro.

Und auch wenn Sie zu kleine Fische angeln, die ein vorgegebenes, an der Fischart orientiertes Schonmaß noch nicht erreicht haben, werden Bußgelder fällig – in Mecklenburg-Vorpommern sind es beispielsweise bis zu 75.000 Euro.

Achten sollten Sie auch immer auf die Regeln in den einzelnen Gewässern. Dazu können Sie sich bei Vereinen und Verbänden und einigen Landesbezirken informieren.

Wussten Sie: Die Schonzeiten sind Maßnahmen des Tierschutzes. So soll sichergestellt werden, dass der Bestand einiger Fischarten nicht zu sehr sinkt. Denn: In der Schonzeit laichen die Fische hauptsächlich ab. Damit sorgt die Schonzeit dafür, dass die Tiere ihrem Laichgeschäft ungestört nachkommen können. Bestimmte Fische dürfen sogar nur mit einer besonderen Erlaubnis geangelt werden.

Was dürfen Sie in der Schonzeit angeln?

Welchen Fisch Sie wann angeln dürfen, erfahren Sie auf Webseiten wie Blinker.de oder beute-fieber.de.

Den Aal dürfen Sie in Bayern nur von Januar bis Ende September angeln. Die Schonzeit gilt vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember. In Thüringen darf der Aal dagegen das ganze Jahr über geangelt werden – hier unterliegt er keiner Schonzeit.

Welche Fischart unterliegt keinen Fangbeschränkungen?

Es gibt einige Fischarten, die keinen Fangbeschränkungen und Schonzeiten unterliegen. In Bayern ist das zum Beispiel der Gründling, die Rutte und der dreistachlige Stichling. In Baden-Württemberg darf der Karpfen das ganze Jahr über geangelt werden – allerdings erst ab einer Mindestmaß von 35 Zentimetern.

Was dürfen Sie im April angeln?

Der April eignet sich besonders zum Angeln. Denn die Fische werden mit den steigenden Temperaturen aktiv unter Wasser. Besonders ist das bei Schleie, Brasse oder der Bachforelle zu beobachten – und die eignen sich daher wunderbar zum Angeln im Frühjahr.

Aber April heißt für Angler:innen auch „Karpfenzeit“. Die wohl bekannteste europäische Fischart lässt sich gut in den sogenannten R-Monaten angeln, von September bis April. Angler:innen nehmen zum Fischen des Karpfens gerne eine Feederrute und einen Hybrid-Korb. Als Köder eignen sich Bifi oder ein Micropellet.

Catch & Release in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist das sogenannte Catch and Release (deutsch: Fangen und Freilassen) in den meisten Fällen verboten. Hierzu wird immer wieder ein Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen aus dem Jahr 2001 genannt (AZ: 5 Cs 16 Js 567/00).

Ein Mann hatte damals in der Weser einen Riesenkarpfen geangelt. Laut dem Urteil soll er recht bald bemerkt haben, dass das Tier ungenießbar ist. Dennoch soll er es erst auf eine Waage gelegt und anschließend damit vor einer Kamera posiert haben. Das Ganze dauerte mindestens fünf Minuten, so das Gericht.

Die Richter:innen sahen darin den Tatbestand der Tierquälerei (§ 17 Tierschutzgesetz) erfüllt. Der Angler musste 800 D-Mark Strafe zahlen. Der Straftatbestand sieht eine Geldstrafe bis zu drei Jahren Gefängnis vor.

Auch der bekannte Rapper Marteria erhielt im Jahr 2018 ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Marteria angelte einen Karpfen, posierte damit und setzte ihn dann wieder in den See. Die Tierschutzorganisation Peta zeigte den Musiker daraufhin an.

Tierquälerei durchs Angeln und Freisetzen?

Doch ob jedes Angeln und Freilassen Tierquälerei ist, das kann nicht einheitlich beantwortet werden. Es kommt – wie so häufig – auf den Einzelfall an. Catch and Release wird unter Tierschützer:innen und Angler:innen harsch diskutiert. Tierschutzorganisationen fordern härtere Strafen. Die Gerichte entscheiden uneinheitlich.

Grob lässt sich sagen, dass für das Angeln und Wiederfreisetzen für besonders geschützte Fische in der Schonzeit und vor allem unterhalb des Schonmaßes Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen drohen. Und auch wenn die Tiere nicht mit schonenden Angeln und/oder besonders lange aus dem Wasser geholt werden, fällt das bei Gerichtsverfahren negativ ins Gewicht.

Fisch geangelt – wie wieder freilassen?

Angeln Sie also einen Fisch versehentlich, der eigentlich wegen der Schonzeit nicht hätte geangelt werden dürfen, müssen Sie ihn wieder zurücksetzen. Aber am besten tun Sie dies ganz behutsam und vorsichtig – und so schnell wie möglich. Natürlich nur dann, wenn der Fisch auch noch lebensfähig ist.

Die Fische sollten also nicht ins Wasser zurückgeworfen werden, sondern vorsichtig, bestenfalls noch im Wasser wieder freigelassen werden.

In Bayern wurden 2016 eigene Regeln zum Zurücksetzen erlassen. Dort dürfen unter anderem Bachforellen, Barben, Nasen, Seeforellen und Huchen auch außerhalb der Schonzeit und über dem Schonmaß zurückgesetzt werden. In einigen Nachbarländern wie die Niederlande und Schweden ist Catch und Release anders als in Deutschland erlaubt.

Fazit: Informieren Sie sich über die örtlichen Besonderheiten

Die unterschiedlichen Regeln zur Fischart, Fangzeit und Mindestgröße sind verwirrend. Informieren Sie sich daher immer vorab über die örtlichen Schonzeiten und Besonderheiten. So vermeiden Sie, Bußgelder zu kassieren und können stattdessen den Angelspaß genießen. Petri Heil!

Sonstiges
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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