Fünf Bereiche, in denen Frauen noch immer benachteiligt werden

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 3 min06.03.2025
Geschäftsfrauen stehen gemeinsam zusammen und zeigen Stärke zum Weltfrauentag©Carlos Barquero Perez - iStock

Gendermedizin, Gender Pay Gap, Frauenanteil im Bundestag: Bis heute werden Frauen in bestimmten Bereichen strukturell benachteiligt. Zum Weltfrauentag macht MEINRECHT auf fünf Ungleichbehandlungen aufmerksam.

Sind Frauen heute den Männern völlig gleichgestellt?

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So schreibt es das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 vor. Aber bis heute – 75 Jahre, nachdem das Grundgesetz in Kraft getreten ist – herrscht noch immer nicht völlige Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern.

Zum Weltfrauentag (8. März) hat MEINRECHT fünf Bereiche aufgelistet, in denen Frauen den Männern durch Benachteiligungen unterlegen sind. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Wo werden Männer und Frauen ungleich behandelt?

  1. 1.

    Kinderbetreuung

    Noch immer übernimmt die Care-Arbeit meistens die Frau – selbst dann, wenn sie arbeitet. Nach einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten nur 29 Prozent der Frauen aus einem Zweiverdiener-Paarhaushalt in Vollzeit. Bei den Männern sind es 94 Prozent.

  2. 2.

    Frauenanteil im Bundestag

    Der Anteil an Frauen im Bundestag ist nach der Wahl nach Daten des Statistischen Bundesamts gesunken. Er liegt bei 32,4 Prozent. Zu Beginn der letzten Legislaturperiode (21.) lag der Anteil noch bei 34,8 Prozent (2,4 Prozentpunkte höher). Dabei liegt der Frauenanteil an der erwachsenen Bevölkerung, die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, bei 51,7 Prozent. Die beiden Parteien CDU und AfD, die als Gewinner dieser Wahl hervorgingen, haben besonders wenige Frauen in den eigenen Reihen.

  3. 3.

    Gender Pay Gap

    Männer verdienten im Jahr 2024 laut Zahlen des Statistischen Bundesamts im Schnitt 26,34 Euro pro Stunde. Frauen dagegen kamen demnach auf 22,24 Euro – das macht eine Lohnlücke von 4,10 Euro (16 Prozent).

    Selbst nach dem bereinigten Gender Pay Gap sind es noch sechs Prozent Lohnunterschied. Zur Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap werden strukturelle Faktoren herangezogen, wie unterschiedliche Berufe, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand und dass Frauen seltener in Führungspositionen sitzen.

  4. 4.

    Benachteiligung bei Ausbildungsplätzen

    Auch bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen werden Frauen benachteiligt. Dazu kommt eine Befragung des Bundesinstituts für berufliche Bildung. Bei der Befragung wurden 636 Personalverantwortlichen von Ausbildungsbetrieben fiktive Lebensläufe vorgelegt. Die Personaler:innen sollten angeben, ob sie die oder den Bewerber:in zu einem Vorstellungsgespräch einladen würden. Die Lebensläufe der fiktiven Kandidat:innen waren – bis auf das Geschlecht und einige andere Faktoren – nahezu identisch.

    Das Ergebnis der Befragung: Frauen wurden im Schnitt „signifikant schlechter bewertet als die Männer – auch wenn sie ansonsten die gleichen Merkmale aufweisen“. Besonders auffällig war dies bei Jobs, die klassischerweise einen hohen Männeranteil haben. Männer in typischen Frauenberufen hatten dagegen keine Diskriminierung erfahren, so das Ergebnis. Das einzige Merkmal, das laut der Erhebung die Chancen auf einen Ausbildungsplatz noch mehr abwertete, war eine vierjährige Lücke im Lebenslauf.

  5. 5.

    Gendermedizin: Benachteiligung von Frauen bei der Erforschung von Krankheiten

    Bei der sogenannten Gendermedizin geht es darum, die körperlichen Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Erforschung von Krankheiten zu berücksichtigen. So wirken Medikamente beispielsweise anders im weiblichen Körper als im männlichen.

    Bislang wird geschlechtsspezifische Medizin nach einer Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes an den medizinischen Fakultäten in Deutschland nur unzureichend gelehrt. Und auch in der Forschung werden Tests von Wirkstoffen häufig nur an männlichen Mäusen durchgeführt.

Gegen Lohnungleichheit vorgehen

Wenn Sie die Vermutung haben, dass Sie als Frau schlechter bezahlt werden als Ihre männlichen Kollegen, können Sie dies überprüfen. Nach dem Entgelttransparenzgesetz können Sie von Ihrem Arbeitgeber Auskunft verlangen, ob die Entgeltgleichheit im Unternehmen eingehalten wird.

Dazu müssen Sie eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen, über die der oder die Arbeitgebende Auskunft geben soll. Es geht dabei nicht um ein personalisiertes Gehalt, sondern um einen Mittelwert, der anzeigt, wie männliche Kollegen in vergleichbarer Position vergütet werden. Der Auskunftsanspruch gilt für alle Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten.

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Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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