
BGH entscheidet über Birkenstock: Keine Kunst am Fuß

Ist das Kunst? Oder eine Sandale? Diese Frage beschäftigte den BGH, als Birkenstock versuchte, seine Schuhe urheberrechtlich gegen Nachahmer zu schützen. Aber geht das bei einem Schuh?
Das Wichtigste in Kürze:
Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst.
Der BGH spricht den Schuhen einen urheberrechtlichen Schutz ab.
Inhaltlich ging es bei dem Urteil um das rein handwerkliche Schaffen.
Echte Birkenstock-Sandale oder Nachahmung?
Birkenstock-Sandalen kennt jedes Kind: Früher als „Gesundheitslatschen“ belächelt, gehören sie heute zum modischen Sommer-Look. Aber sind es wirklich echte Birkenstock-Schlappen, die Sie an den Füßen tragen? Günstigere Modelle, die dem Klassiker ähneln, gibt es inzwischen sogar beim Discounter.
Das Modeunternehmen aus Linz am Rein wehrte sich gegen Nachahmungen und verklagte drei Konkurrenten, die ähnliche Modelle verkaufen. Der Fall landete schließlich vor dem BGH. Birkenstock wollte dort erreichen, dass seine Sandalen urheberrechtlich geschützt und damit nicht von Konkurrenzunternehmen nachgeahmt werden dürfen.
Urheberrecht: Schutz kreativer Leistungen
Das Urheberrecht dient dem Schutz kreativer Leistungen. Das gilt beispielsweise für Literatur, Musik, Filme oder Fotografien. Der Schutz bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Aber gilt es auch für Sandalen?
Beeinflusst vom Brutalismus?
Birkenstock argumentierte, dass Design der Sandalen sei „beeinflusst vom Brutalismus“. Daher liege ein ikonisches Design vor, das geschützt werden müsse. Beim Brutalismus handelt es sich um einen Baustil, der auf den Architekten Le Corbusier zurückgeht.
Künstlerische Erwägungen nicht nachgewiesen
Moon Boots: Einfluss auf eine ganze Epoche
Ein anderer Schuhhersteller hatte mehr Erfolg als Birkenstock: Ein Zivilgericht in Italien entschied, dass Moon Boots urheberrechtlichen Schutz genießen. Entworfen hat den Winterschuh im Jahr 1969 der Designer Giancarlo Zanatta – inspiriert von der Mondlandung.
Das italienische Gericht war der Meinung, dass Moon Boots ein Produkt sind, das sich, was Alltagsgegenstände angeht, „durch seine Rolle bei der Entwicklung und Veränderung des Geschmacks einer ganzen historischen Epoche auszeichnet“ und als solches vor Nachahmung geschützt werden muss.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.